Winterdienst für DB Services GmbH im Regionalbereich Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 21GEA56319
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst für DB Services GmbH im Regionalbereich Süd
Winterdienstleistungen in Bayern für die DB Services GmbH auf Verkehrsstationen und Drittflächen im Regionalbereich Süd Bahnhofsmanagement München, Augsburg, Rosenheim, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim
Winterdienstleistungen München (L1)
Bahnhofsmanagement München
Winterdienstleistungen auf Bahnhöfen und Drittflächen für die DB Services GmbH BM München
Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr
siehe II.2.7
Loslimitierung:
Maximal 25% Fläche eines Loses kann an einen Dienstleister vergeben werden. Bei einer Differenz von 10 oder mehr Prozent zum zweitbesten Angebot, kann die Grenze bis auf 50% des Loses angehoben werden. Neue Dienstleister können max. 30% des Ausschreibungsvolumens in der Erstvergabe erhalten. Bestandsdienstleister können ihr bestehendes Auftragsvolumen im Winterdienst um max. 200% erhöhen.
Winterdienstleistungen Augsburg (L3)
Bahnhofsmanagement Augsburg
Winterdienstleistungen auf Bahnhöfen und Drittflächen für die DB Services GmbH BM Augsburg
Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr
siehe II.2.7
Loslimitierung:
Maximal 25% Fläche eines Loses kann an einen Dienstleister vergeben werden. Bei einer Differenz von 10 oder mehr Prozent zum zweitbesten Angebot, kann die Grenze bis auf 50% des Loses angehoben werden. Neue Dienstleister können max. 30% des Ausschreibungsvolumens in der Erstvergabe erhalten. Bestandsdienstleister können ihr bestehendes Auftragsvolumen im Winterdienst um max. 200% erhöhen.
Winterdienstleistungen Rosenheim (L5)
Bahnhofsmanagement Rosenheim
Winterdienstleistungen auf Bahnhöfen und Drittflächen für die DB Services GmbH BM Rosenheim
Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr
siehe II.2.7
Loslimitierung:
Maximal 25% Fläche eines Loses kann an einen Dienstleister vergeben werden. Bei einer Differenz von 10 oder mehr Prozent zum zweitbesten Angebot, kann die Grenze bis auf 50% des Loses angehoben werden. Neue Dienstleister können max. 30% des Ausschreibungsvolumens in der Erstvergabe erhalten. Bestandsdienstleister können ihr bestehendes Auftragsvolumen im Winterdienst um max. 200% erhöhen.
Winterdienstleistungen Nürnberg (L6)
Bahnhofsmanagement Nürnberg
Winterdienstleistungen auf Bahnhöfen und Drittflächen für die DB Services GmbH BM Nürnberg
Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr
siehe II.2.7
Loslimitierung:
Maximal 25% Fläche eines Loses kann an einen Dienstleister vergeben werden. Bei einer Differenz von 10 oder mehr Prozent zum zweitbesten Angebot, kann die Grenze bis auf 50% des Loses angehoben werden. Neue Dienstleister können max. 30% des Ausschreibungsvolumens in der Erstvergabe erhalten. Bestandsdienstleister können ihr bestehendes Auftragsvolumen im Winterdienst um max. 200% erhöhen.
Winterdienstleistungen Regensburg (L9)
Bahnhofsmanagement Regensburg
Winterdienstleistungen auf Bahnhöfen und Drittflächen für die DB Services GmbH BM Regensburg
Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr
siehe II.2.7
Loslimitierung:
Maximal 25% Fläche eines Loses kann an einen Dienstleister vergeben werden. Bei einer Differenz von 10 oder mehr Prozent zum zweitbesten Angebot, kann die Grenze bis auf 50% des Loses angehoben werden. Neue Dienstleister können max. 30% des Ausschreibungsvolumens in der Erstvergabe erhalten. Bestandsdienstleister können ihr bestehendes Auftragsvolumen im Winterdienst um max. 200% erhöhen.
Winterdienstleistungen Bamberg (L10)
Bahnhofsmanagement Bamberg
Winterdienstleistungen auf Bahnhöfen und Drittflächen für die DB Services GmbH BM Bamberg
Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr
siehe II.2.7
Loslimitierung:
Maximal 25% Fläche eines Loses kann an einen Dienstleister vergeben werden. Bei einer Differenz von 10 oder mehr Prozent zum zweitbesten Angebot, kann die Grenze bis auf 50% des Loses angehoben werden. Neue Dienstleister können max. 30% des Ausschreibungsvolumens in der Erstvergabe erhalten. Bestandsdienstleister können ihr bestehendes Auftragsvolumen im Winterdienst um max. 200% erhöhen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Gleichwertiges
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung (z.B. Auskunft in Steuersachen) der Finanzbehörde oder Gleichwertiges
(3) Bescheinigung über die Eintragung in Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der
Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder Gleichwertiges
(4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge oder Gleichwertiges (Knappschaft bei geringfügig Beschäftigten)
(5) Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Gleichwertiges bzw.
deszuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(6) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GeWO oder Gleichwertiges
(7) Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Pflichtkrankenkasse(n) oder Gleichwertiges
(8) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Gleichwertiges (Bieter ohne
Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen)
(9) D-U-N-S Nummer
(10) Lieferanten_Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben
(11) Bietereigenerklärung 208.1220V04 1.2 (herunterzuladen unter
https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/default.aspx) ausgefüllt und unterschrieben
(12) Anerkenntniserklärung
(13) Formular Bedienung von Eignungsleihe (sie Formular Anhang B2 2081220V07 – Eignungsleihe)
(14) Kriterienkatalog für Teilnahmewettbewerb ausgefüllt und unterschrieben (als Excel und Pdf)
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als Juli 2021) werden anerkannt. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig oder geplant ist - siehe Bietereigenerklärung oder Gleichwertiges
(2) Jährlicher Umsatz der letzten drei Jahre oder Gleichwertiges
(3) Nachweis über den, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz der besonderen Leistungsarten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind - siehe Dokument Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb_WD_DBS_21GEA56319
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als Juli 2021) werden anerkannt. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(1) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre (unter Angabe Auftragswerte je Gewerk inkl. m² Angabe) oder Entsprechendes - siehe Dokument Kriterienkatalog für Teilnahmewettbewerb*
(2) Nachweis der vorhandenen personellen und technischen Ressourcen bezogen auf die zu vergebenden Leistungen – sie Dokument Kriterienkatalog für Teilnahmewettbewerb_WD-DBS_21GEA56319*
Der AG behält sich vor die Angaben des Unternehmens vor Ort zu überprüfen. Das teilnehmende Unternehmen wird dem AG hierzu Zugang zu der Betriebsstätte ermöglichen. Der AG hat in diesem Zusammenhang auch das Recht, Einsichtnahmen in durch das Unternehmen zu pseudonymisierenden Gehaltsabrechnungen/Stundenzettel von min. 10% der angegebenen Mitarbeiter vorzunehmen.
Der AG behält sich weiterhin vor, dem AN die technische und berufliche Leistungsfähigkeit abzusprechen, wenn sich aus den Angaben des Unternehmens bzw. aus den vor-Ort-Prüfungen ergibt, dass der AN voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die ausgeschriebene Leistung vertragsgemäß zu erbringen.
(3) Leistungsfähigkeit der Organisation des Unternehmens, insbesondere bei der Steuerung des Winterdiensteinsatzes:
Das Unternehmen weißt vor Ort nach, dass es über ein etablierten Steuerungs- und Kontrollprozess verfügt, welcher mindestens folgende Punkte umfassen muss:
- Erkennen Wettersituation mit Folge Einsatznotwendigkeit
- Ausrufung Einsatz/Einsatzkräfte
- Verfolgung des Einsatzverlaufes einschließlich Kommunikation mit Einsatzkräften
- Kommunikation und Rückmeldungen zum Auftraggeber
- Kontrolle der durchgeführten Einsätze
- Dokumentation der ausgeführten Leistungen während der Einsätze (z.B. anhand von Streulisten/Räumbücher)
- Nachgelagerte Dokumentation der Einsatznotwendigkeiten, Einsätze und der Kontrolle der ausgeführten Arbeiten
- Freigestellt ist, ob dies analog oder digital untersetzt wird
(4) Nachweis über die maximale Anzahl an Bahnsteigpflegekräften, die für die zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehen oder entsprechendes Schulungskonzept bei Auftragszuteilung
(5) Nachweis der vorhandenen Lagermöglichkeiten bzw. Stützpunkte in den Gebieten (Bundesländern) der jeweils ausgeschriebenen Regionen. Sollten noch keine Liegenschaften vorhanden sein, muss der Nachweis über ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept erbracht werden, wie bis zum Leistungsbeginn entsprechende Liegenschaften vorhanden sein werden.
(6) Nachweis der vorhandenen technischen Ausstattung/Geräte bezogen auf die zu vergebenden Leistungen oder Entsprechendes - siehe Dokument Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb_WD_DBS_21GEA56319
(7) Mit der Angebotsabgabe:
a) Produktionskonzept
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als Juli 2021) werden anerkannt. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Zahlungsbedingungen gemäß "Allgemeine Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn (AVB Beratungs- und Dienstleistungen) - aktuelle Ausgabe
(1) Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und für die Tätigkeit geeignet ist
(2) Bzgl. der mit geltenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Leistungsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber auftragsbedingt entsprechende Einweisungen und Schulungen erforderlich, zu denen die Teilnahme einzusetzender Mitarbeiter durch den Bieter kostenfrei zu gewährleisten ist
(3) Maschinen und Geräte müssen zugelassen sein
(4) Nachweis Bahnsteigpflegekräfte (Schulungskonzept bei Auftragserteilung, Zeugnisse werden nachgereicht)
(5) Alle im Gefahrenbereich von Bahnsteigen und Gleisen eingesetzte Bahnsteigpflegekräfte, benötigen nachweislich eine Arbeits- und Verkehrsmedizinische Untersuchung
(6) Mitarbeiter haben eine einheitliche Dienstkleidung/PSA zu tragen
(7) Die Bedingungen der Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 78 (alt: GUV D33), DGUV Regel 101-024 (alt: GUV R 2150) sowie die KoRil 132.0118b sind bei Einsatz der MA auf Verkehrsstationen, in Gefahren- und Gleisbereichen als mit geltende Unterlagen zu beachten und die daraus resultierenden Bedingungen zwingend einzuhalten. Pflichtverletzungen können zum Verlust des Auftrages führen.
(8) Zusicherung Leistungen zu den Bedingungen der Anfrage
(9) Zusicherung Einhaltung Zuschlags-/ Bindefrist
(10) Zusicherung keine Teilnahme an unzulässigen Wettbewerb
(11) Zusicherung Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
(12) Zusicherung Anpassung der Deckungssummen bei Zuschlagserteilung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetztreue) des Bewerbers. Im zweiten Schritt "Aufforderung zur Angebotsabgabe" werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, in dem sie die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebots erhalten. Es ist möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses stattfindet, dass nur auf bestimmten kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden zeitnah allen Bieter vor dem Verhandlungstag bekannt gegeben.
2) Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der Deutschen Bahn erfolgt. Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3) Loslimitierung:
Maximal 25% Fläche eines Loses kann an einen Dienstleister vergeben werden. Bei einer Differenz von 10 oder mehr Prozent zum zweitbesten Angebot, kann die Grenze bis auf 50% des Loses angehoben werden. Neue Dienstleister können max. 30% des Ausschreibungsvolumens in der Erstvergabe erhalten. Bestandsdienstleister können ihr bestehendes Auftragsvolumen im Winterdienst um max. 200% erhöhen.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.