Sanitärtechnik, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen inkl. Bauwasserversorgungsanlage, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 072-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärtechnik, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen inkl. Bauwasserversorgungsanlage, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für Abwasser- und Wasseranlagen incl. der Bauwasserversorgung.
Das anfallende Schmutzwasser wird über Fallleitungen zu den Hauptleitungen als Freispiegelentwässerung aus dem Gebäude geführt. Anfallendes Schmutzwasser von Sanitärobjekten unterhalb der Rückstauebene wird über Hebeanlagen abgeführt. Die Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser von den Dachflächen ist über ein Druckentwässerungssystem vorgesehen. Zur Trinkwasserversorgung des Projekts ist ein zentraler Übergabepunkt von der Sedanstraße eingeplant. Die Versorgung von Trinkwasser ab Trinkwasserzentrale wird über drei Druckstufen aufgebaut.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- Abscheider Mensa, 1 Stück
- Hebeanlage (versch. Typen), 14 Stück
- Rohrleitungen (versch. Typen) , ca. 11,2 km
- Waschtische, 112 Stück
- Duschen, 6 Stück
- Tiefspül-WC, 107 Stück
- WC-Anlagen (Beh.), 22 Stück
- Behinderten–Waschtische, 22 Stück
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn nach besonderer schriftlicher Aufforderung spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung, Fertigstellung ca. 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärtechnik, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen inkl. Bauwasserversorgungsanlage, Sedanstraße 16-18
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind keine Angebote eingegangen.
Die Ausschreibung war nach § 17 EU Abs. 1 Nr.1 VOB/A aufzuheben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]