Planung, Lieferung,Koordinierung,schlüsselfertige Errichtung, Inbetriebnahme & Probebetrieb eines Gas- & Dampfturbinen-Heizkraftwerks (GuD-Anlage) am Standort Dradenau im Hafengebiet der Stadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: MC14847873
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://waerme.hamburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Lieferung,Koordinierung,schlüsselfertige Errichtung, Inbetriebnahme & Probebetrieb eines Gas- & Dampfturbinen-Heizkraftwerks (GuD-Anlage) am Standort Dradenau im Hafengebiet der Stadt Hamburg
Die Wärme Hamburg GmbH ist ein 100% städtischer Wärmeversorger. Sie beabsichtigt, im Hafengebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ein Heizkraftwerk zu errichten und plant insoweit, das kohlegefeuerte Heizkraftwerk Wedel durch ein neues und klimafreundliche KWK-Anlage auf Basis von GuD-Technik in Dradenau zu ersetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung des Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerks (GuD-Anlage), Das zu errichtende Heizkraftwerk soll Wärme aus zwei Quellen nutzen:
- Wärme aus einer erdgasbefeuerten GuD-Anlage inkl. Rückkühlanlagen und Elektrodendampferzeuger, die am Standort Dradenau errichtet werden soll und
- Wärme von Dritteinspeisern, wie z.B. Wärme aus der thermischen Abfallverwertung, industrielle Wärme, Abwärme aus Klärwerksprozessen usw.
Für das Heizkraftwerk wird eine Förderung nach dem KWKG angestrebt. Der Erhalt der KWK-Förderung ist für einen wirtschaftlichen Betrieb des Heizkraftwerkes unabdingbar. Aus diesem Grund hat die Einhaltung der unter diesem Vertrag vereinbarten Leistungsdaten im Hinblick auf den gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") im Verfahren zur Erlangung der KWK-Förderung zu führende Nachweis der Energieeffizienz und die Einhaltung der garantierten Verfügbarkeit für die Dauer des Förderzeitraums für den AG zentrale Bedeutung.
Wärme Hamburg GmbH Hamburg
1 Projektbeschreibung
1.1 Veranlassung
Die Wärme Hamburg GmbH plant, das steinkohlegefeuerte Heizkraftwerk Wedel (HKW Wedel) durch eine neue Wärmeerzeugungsanlage zu ersetzen. Im Sinne der Energie- und Wärmewende ist vorgesehen, die Fernwärmeversorgung der Hamburger Kunden zunehmend auf erneuerbare/ klimaneutrale Quellen umzustellen. Aus diesem Grund werden für die Ersatzlösung des HKW Wedel verschiedene Wärmeversorgungsquellen und Erzeugungsstandorte eingebunden.
1.2 Ausgangssituation
Zurzeit wird die Fernwärmeversorgung des Hamburger Westens vom Standort Wedel sichergestellt. Das HKW Wedel wird mit Steinkohle betrieben und ist seit den 1960er Jahren in Betrieb. Die Anlage besteht aus zwei Blöcken und kann eine Fernwärmeleistung von knapp 400 MW zur Verfügung stellen. Es ist beabsichtigt, das steinkohlegefeuerte HKW durch Ersatzanlagen abzulösen. Teile der Ersatzlösung befinden sich nördlich der Elbe - etwa das neu entstehende Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) der Stadtreinigung Hamburg in Stellingen sowie Heißwassererzeuger am Standort Haferweg. Der Großteil der Ersatzwärme wird aus dem Hafengebiet südlich der Elbe gestellt und über eine neu zu errichtende Fernwärmeleitung (sog. Südleitung) in den Hamburger Nordwesten geführt. Die geplante Anlage am Standort Dradenau (KWK-Dradenau) wird diese Wärme zur Verfügung stellen. Kern der KWK-Anlage ist ein mit Erdgas betriebenes GuD-Heizkraftwerk, das in der hier vorliegenden Ausschreibungsunterlage behandelt wird (Los "GuD-Anlage").
1.3 Zielsetzung
Ziel der Wärme Hamburg GmbH ist es, die Fernwärmeversorgung des Hamburger Westens aus dem HKW Wedel bis spätestens 2025 abzulösen. Die Ersatzlösung soll - im Sinne der Wärmewende - klimaneutrale Wärme (Wärme aus der thermischen Abfallverwertung, Wärme aus Biomasse, industrielle Abwärme, Abwärme aus Klärwerksprozessen, Power to Heat, etc.) einsetzen. Eine moderne, hocheffiziente und flexible, gasgefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) dient der Ergänzung, Aufheizung, Speicherung und Absicherung der klimaneutralen Wärme. Für ein weiteres profitables Wachstum des Fernwärmegeschäfts wird die Anlage ebenfalls Reserven beinhalten. Die Anlage wird im Wesentlichen wärmegeführt eingesetzt, kann aber u.a. über den integrierten Wärmespeicher und flexible Systeme auch am Strommarkt partizipieren.
Der Zweck des herzustellenden HKW besteht darin, folgende Ziele zu erreichen:
- Zuverlässige Versorgung mit Fernwärme in das Fernwärmenetz des AG und Zurverfügungstellung von elektrischer Energie für den Energiemarkt, unter Einhaltung der Erfordernisse und Vorschriften der bestehenden Netze,
- modern, effizient, ergonomisch, ökonomisch und kosteneffizient zu betreiben, zu warten und instand zu halten sein,
- die Anlage ist vollständig automatisiert und kann durch eine einzelne Bedienperson gefahren werden,
- Einhalten der höchsten Gesundheits- Sicherheits- und Umweltstandards,
- die Anlage bietet eine hohe Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit,
- die Erfordernisse der EU Direktive zur Hocheffizienz und des KWKG, insbesondere die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem KWKG, werden erfüllt,
- Nachhaltigkeitskriterien werden erfüllt, inklusive hohe Gesamteffizienz, Flexibilität wie weite Lastbereiche und schnelle Laständerungen,
- die Anlage hat eine Emissionsminderung nach dem Stand der Technik (Schlussfolgerungen Best-Verfügbare Technik),
- Minimierung der Einwirkungen auf Anwohner und Anlieger während der Herstellung und anschließendem Betrieb des herzustellenden Kraftwerks,
- Ermöglichung der Inbetriebnahme und Zuschaltung des herzustellenden Kraftwerks ohne signifikante Auswirkungen auf das bestehende Fernwärmenetz,
- Die Anlage ist ausgelegt und hergestellt für einen Betrieb von 40 Jahren.
- Gegenstand der Beauftragung wird auch ein Long Time Service Agreement (LTSA) für die Gasturbinen samt ihren Nebenanlagen sein. Dieses soll bevorzugt mit dem Hersteller der zum Einsatz kommenden Gasturbine geschlossen werden.
Zum besseren Verständnis des Projekts stellt die Vergabestelle den Bewerbern folgende Dokumente im Entwurf zur Verfügung:
- Auszug des Vertragsentwurfs einschließlich komprimierter Entwurf der Leistungsbeschreibung (Anlage V1)
- Entwurf Zuschlagskriterien für die Angebots- und Verhandlungsphase (Anlage V2)
- Anforderungen an einen zukünftigen Instandhaltungsvertrag (LTSA) für die Gasturbine (Anlage V3)
Es besteht die Möglichkeit, weitere Einzelheiten des Vertragsentwurfs zu erhalten. Hierfür hat der Bewerber die unter der Ziffer I.3 angegeben Internetadresse abrufbare Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben über das Vergabeportal einzureichen (Bieterkommunikation).
Optionen sind zudem Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KWK Dradenau
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLYRERV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22113 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://waerme.hamburg/