Fröbelstr. 17 Mauerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: P15005-3047200-001-340-03
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149973
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149973
Abschnitt II: Gegenstand
Fröbelstr. 17 Mauerarbeiten
Bezirksamt Pankow
Fröbelstr. 17
10405 Berlin
Sanierung und Herrichtung von Flächen für das Bezirksamt Pankow. Umfangreiche Bauhauptarbeiten (Abriss, Maurer, Putz, Trockenbau, Brandschutz, Mauerwerksabdichtung) in 6 Verwaltungsgebäuden in
denkmalgeschützter Gesamtanlage (erbaut 1890). BGF 44 350 m2, NGF 35 500 m2 Haus 2 dreigeschossig + KG, Haus 3 dreigeschossig + KG, Haus 5 zweigeschossig + KG, Haus 6 zweigeschossig, Haus7
zweigeschossig + KG, Haus 9 viergeschossig + KG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen,
die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer
schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134
Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bezirksamt Pankow
Fröbelstr. 17
10405 Berlin
Mit dem Nachtrag werden zusätzlich notwendige Leistungen für die Bearbeitung des BV angeboten. Diese Leistungen entsprechen einer zusätzlichen Fassadenreinigung für einen Teilbereich an Haus 5 und 6, sowie an zusätzlichen Maßnahmen zur Entfernung und Entsorgung von Bauschutt aus dem Bestand. Diese Leistungen sind ergänzende Maßnahmen zu dem bestehenden Hauptauftrag, knüpfen unmittelbar an die schon beauftragten Leistungen an daher sind sie nicht anderweitig zu vergeben. Die Arbeiten sollten aus Gründen des Bauablaufs und aus Gewährleistungsgründen durch die Fa. Hölter ausgeführt werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Mit dem Nachtrag werden zusätzlich notwendige Leistungen für die Bearbeitung des BV angeboten. Diese Leistungen entsprechen einer zusätzlichen Fassadenreinigung für einen Teilbereich an Haus 5 und 6, sowie an zusätzlichen Maßnahmen zur Entfernung und Entsorgung von Bauschutt aus dem Bestand. Diese Leistungen sind ergänzende Maßnahmen zu dem bestehenden Hauptauftrag, knüpfen unmittelbar an die schon beauftragten Leistungen an und sind ausdrücklich seitens des AG gewünscht; daher sind sie nicht anderweitig zu vergeben. Die Arbeiten sollten aus Gründen des Bauablaufs und aus Gewährleistungsgründen durch die Fa. Hölter ausgeführt werden.
Mit dem Nachtrag werden zusätzlich notwendige Leistungen für die Bearbeitung des BV angeboten. Diese Leistungen entsprechen einer zusätzlichen Fassadenreinigung für einen Teilbereich an Haus 5 und 6, sowie an zusätzlichen Maßnahmen zur Entfernung und Entsorgung von Bauschutt aus dem Bestand. Diese Leistungen sind ergänzende Maßnahmen zu dem bestehenden Hauptauftrag, knüpfen unmittelbar an die schon beauftragten Leistungen an und sind ausdrücklich seitens des AG gewünscht; daher sind sie nicht anderweitig zu vergeben. Die Arbeiten sollten aus Gründen des Bauablaufs und aus Gewährleistungsgründen durch die Fa. Hölter ausgeführt werden.