"Antigenschnelltests - Covid-19", ECA-2022-010 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Antigenschnelltests - Covid-19", ECA-2022-010
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Antigenschnelltests - Covid-19.
Bundesdruckerei GmbH Alte Jakobstraße 109 10969 Berlin
Der Leistungsgegenstand ist die Belieferung des Auftraggebers mit Antigen-Schnelltest (Antigen-Tests zur professionellen Anwendung) für die Versorgung des internen Testzentrums und Antigen-Selbsttest (Antigen-Tests zur Eigenanwendung) für die Versorgung der Mitarbeitenden des Auftraggebers; jeweils gemäß der Vorgaben und Anforderungen der Leistungsbeschreibung sowie gemäß der Mindestkriterien für SARS-Cov-2 Antigentest des Paul-Ehrlich-Instituts.
Die jährliche geschätzte Abnahmemenge:
Antigen-Schnelltest (Antigen-Tests zur professionellen Anwendung): ca. 40.000
Antigen-Selbsttest (Antigen-Tests zur Eigenanwendung): ca. 70.000
Die Bundesdruckerei ist jedoch nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 1 [einem Jahr]. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 [ein] weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 [drei] Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens 3 (drei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 [vier] Jahren hinaus erfolgt nicht.
Vertragsverlängerungsoption
Bieterfragen sollen bis zum 09.02.2022 eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z.B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur);
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate);
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate);
- Erklärung zu Ausschlussgründen.
Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u.a.
- Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Nachweis von mindestens einer Referenz aus den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen.
Mindestens eine Referenzenerklärung aus den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Lieferleistungen ist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRSM7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.