ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Videokonferenzlösung Referenznummer der Bekanntmachung: 07_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Videokonferenzlösung
Bereitstellung einer Videokonferenzsoftware als Software-as-a-Service für den Auftraggeber und dessen Kunden sowie Support- und Schulungsleistungen.
Bereitstellung einer Videokonferenzsoftware als Software-as-a-Service für den Auftraggeber und dessen Kunden sowie Support- und Schulungsleistungen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, sofern der Auftraggeber ihn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des zweiten oder dritten Vertragsjahres kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3, III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
(B) = Bewertungskriterium,
*A = Einzelbewerber, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftrag-nehmer angesehen)
*L = Einzelbewerber, bei Bewerbergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer
III.1.1.1 (A): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U;
III.1.1.2 (A): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U;
III.1.1.3 (A): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U
(Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
III.1.2.2 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis. Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, muss mit der Bieter eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einreichen.; *E
(Legende siehe III.1.1)
zu III.1.2.2 (A): Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U;
III.1.3.3 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U;
III.1.3.4 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welches die IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation berücksichtigt, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats – elektronische Kopie) eines beim Bieter etablierten Informations-Sicherheits-Managementsystems (ISMS); *L, *S;
III.1.3.5 (A): Der Bieter sollte Erfahrung beim Betrieb seiner Videokonferenzlösung von mindestens 6 Monaten haben und soll aktuell mindestens 3 Kundenverträge halten, die mehr als 10.000 gleichzeitige Nutzer beinhalten. Der AN benennt 3 Kunden und bringt als Nachweis je einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten bei, der vom AG kontaktiert werden darf. Für den Nachweis ist das Formular E III zu verwenden.; *L, *S;
III.1.3.6 (A): Der Bieter bestätigt, dass er über einen offiziell bestellten IT-Sicherheitsbeauftragten verfügt. (Nachweis formlos); *L, *S;
(Legende siehe III.1.1)
Zu III.1.3.3 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.) Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.;
Zu III.1.3.4 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Informations-Sicherheits-Managementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten Informations-Sicherheits‐Managementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig). Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die
beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb der Organisation dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird.
Zu III.1.3.5 (A): Benennung von mindestens 3 aktuellen Verträgen, die mindestens 6 Monate in Betrieb sind und mehr als 10.000 gleichzeitige Nutzer beinhalten;
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A): Eigenerklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U;
III.2.2.2 (A): Eigenerklärung Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/