Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für zwei Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 328-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 328-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für zwei Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 328-21
Es werden Unterhaltsreinigungsleistungen in zwei Losen und Glasreinigungsleistungen in einem Los vergeben.
Leistungsort ist die Stadt Berlin. Es handelt sich in jedem Fall um Bürogebäude.
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet in jedem Los Grundreinigungsleistungen.
In allen Losen sind im gewissen Umfang zusätzliche Leistungen zu erwarten.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in Dovestraße 2-4 / Salzufer 22 in 10587 Berlin
Dovestraße 2-4 / Salzufer 22 in 10587 Berlin
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 1.715,44 qm Grundfläche und mit einer 144.768,14 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
B: Sitzungs- und Schulungsräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitär- / Duschräume
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung sowie Küchenreinigung mit ca. 12 Ausführungen jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. / Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 230 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 200 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in Ehrenbergstraße 11-14, 10245 Berlin
Ehrenbergstraße 11-14, 10245 Berlin
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 1.724,73 qm Grundfläche und mit einer 154.193,64 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
B: Sitzungs- und Schulungsräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitär- / Duschräume
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
I: Archive, Keller- und Bodenräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung sowie Küchenreinigung mit ca. 12 Ausführungen jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. / Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 230 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I / J: 200 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Glasreinigungsleistungen in a) Dovestraße 2-4 / Salzufer 22 in 10587 Berlin und in b) Ehrenbergstraße 11-14 in 10245 Berlin
a) Dovestraße 2-4 / Salzufer 22 in 10587 Berlin
und
b) Ehrenbergstraße 11-14 in 10245 Berlin
a) Dovestr. 2-4/ Salzufer22, 10587 Berlin:
Glasreinigungsleistungen auf 287.91 qm Grundfläche (einseitig) und mit einer 575,82 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche (einseitig).
b) Ehrenbergstraße 11-14, 10245 Berlin:
Glasreinigungsleistungen auf 423,97 qm Grundfläche (einseitig) und mit einer 847,94 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche (einseitig).
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind je Dienstliegenschaft 10 h (also insgesamt 20 h) Glasreinigung jährlich zusätzlich zu erwarten.
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Die Reinigungsbereiche lauten wie folgt:
in a) Dovestr. 2-4/ Salzufer22, 10587 Berlin:
-Glas- und Fensterflächen (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen
in b) Ehrenbergstraße 11-14, 10245 Berlin:
-Glas- und Fensterflächen (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen
-Glastüren und -wände (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)
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Die maximale Richtleistung / Std. / Reinigungskraft beträgt auf beiden Liegenschaften 25 m²/h/Reinigungskraft.
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximale enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Leistungsbeginn unterscheidet sich in diesem Los je nach Dienstliegenschaft:
a) Dovestraße 2-4 / Salzufer 22 in 10587 Berlin: 01.06.2022
b) Ehrenbergstraße 11-14 in 10245 Berlin: 01.11.2022
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Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre und endet somit wie folgt:
a) Dovestraße 2-4 / Salzufer 22 in 10587 Berlin: 31.05.2028
b) Ehrenbergstraße 11-14 in 10245 Berlin: 31.10.2028
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort
2.2. bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze - Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz(AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- ggf. Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:
4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. €, Sachschäden 2,0 Mio. €, Vermögensschäden 0,5 Mio €. Zusätzlich in den Losen 1 und 2 muss die vorgenannte Versicherung versicherte Schlüsselschäden in Höhe von 250.000,- € (mind. zweifach max.) enthalten.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (Unterhalts- bzw. Glasreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
s. oben
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:
6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
- das Unternehmen beschäftigt spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.
- dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
Zutritt zum Standort:
- das Unternehmen wird zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen, die einen amtlichen Lichtbildausweis und ein gültiges Führungszeugnis vorlegen können
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
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8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement:
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung unter Begründung der Gleichwertigkeit.
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9. Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
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10. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen wie dort benannt vorzulegen. Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Angebot einzureichen.
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11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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12.Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ die dort benannten Angaben und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
s. oben
1. Auftragsausführung entsprechend der Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerkes für diese Leistungen
2. Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen für Unterhalts- und Glasreinigung
3. Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Liegenschaften nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 25.01.2022 bis 31.01.2022 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätens zwei Werktage vor dem gewünschten Termin vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Zuschlagskriterien sind bei der Unterhaltsreinigung der Preis und die Summe der Anzahl der jährlichen Reinigungsstunden mit der Gewichtung 70 % bzw. 30 %.
Als Preis gilt der Angebotspreis, die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche in der Unterhaltsreinigung sowie eventueller Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt pro Los. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl (700 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis).
Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
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Zuschlagskriterium ist bei der Glasreinigung der Angebotspreis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie etwaiger Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
An dieser Stelle wird noch einmal auf die Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen (s. je Los) und auf die Tatsache hingewiesen, dass bei Überschreitung dieser max. Richtwerte / Los das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 08.02.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Eine nähere Preisprüfung nimmt die Auftraggeberin zudem vor, wenn der Stundenverrechnungssatz niedriger als die Summe aus dem (den Angebotspreisen nach den Vorgaben in dieser Ausschreibung zugrunde zu legenden) Tariflohn und einem 70-prozentigen Aufschlag ist. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de