Content Marketing Agentur Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05941
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Content Marketing Agentur
Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Konzeption, Gestaltung, Produktion und Umsetzung der Content-Marketing-Aktivitäten der TK.
Der Auftrag umfasst Leistungen über die Konzeption und Erstellung von markenförderndem Content für die Online- und Printmedien der TK sowie die Weiterentwicklung und Betreuung der Kommunikation und Darstellung der TK in den sozialen Medien beauftragen. Darüber hinaus können insbesondere auch Leistungen zur Unterstützung der TK in strategischen und operativen Fragestellungen sowie im Rahmen von Weiterentwicklungen und der Ausweitungen der bestehenden oder neu zu erstellenden Unternehmenspräsenzen der TK beauftragt werden.
Die TK geht auf Basis der vergangenen Jahre von einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. [Betrag gelöscht] EUR inkl. USt. inkl. eines Fremdkostenauftragsvolumens von durchschnittlich 1.900 TEUR inkl. USt. pro Vertragsjahr (Honorare für Influencer:innen oder Fotograf:innen, Lizenzkosten für multimediale Inhalte, etc.) aus. Das hier dargestellte Fremdkostenbudget stellt lediglich eine unverbindliche Indikation dar und kann vom realen Budget abweichen.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) der über diesen Rahmenvertrag abrufbaren vertragsgegenständlichen Leistungen beträgt 25.042.489,- EUR inkl. USt.
Der Rahmenvertrag beginnt am 1. August 2022 und endet spätestens mit Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Rahmenvertrag mit einer Frist von neun Monaten jeweils zum Ende eines Monats ordentlich kündbar.
Sobald 90 Prozent des Höchstwertes erreicht sind, ist jede Vertragspartei - auch bereits während der Mindestvertragslaufzeit - berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. 90 Prozent des Höchstwertes sind erreicht, sobald die TK Leistungen in dieser Höhe abgerufen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags, die in dem o. g. Vergabeportal unter der Rubrik "Anschreiben" abrufbar ist.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDL2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.