2185: Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Referenznummer der Bekanntmachung: 2185/L23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2185: Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit führt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einschließlich seines Geschäftsbereichs (GB) vielfältige Kommunikations- bzw. Informationsmaßnahmen durch. Grundlage dafür ist der verfassungsmäßige Auftrag, der Öffentlichkeit die Politik, Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung darzulegen und zu erläutern. Information, Aufklärung und Bürgerservice stehen dabei im Vordergrund.
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Das BMDV beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einer Kommunikationsagentur zur strategischen Kommunikationsberatung sowie zur Entwicklung/Umsetzung von Kampagnen sowie sonstigen themenspezifisch zusammenhängenden PR-Maßnahmen für den Zuständigkeitsbereich des BMDV abzuschließen.
Die Informationsmaßnahmen sollen durch zielgruppengerechte Ansprache verschiedenen Adressaten erreichen, so z.B. Bürger/innen, Multiplikatorinnen/Multiplikatoren, Stakeholder. Durch diese Maßnahmen soll neben der transparenten und nachvollziehbaren Information über Aufgaben, Aktivitäten, Maßnahmen und Ziele des BMDV auch die Akzeptanz des Bundesministeriums gestärkt werden. Gleichzeitig soll dabei die Relevanz einer innovativen Digital- und Verkehrspolitik aufgezeigt werden. Außerdem sollen Fachinformationen mit Bezug auf konkrete Maßnahmen wie Strategien des BMDV, Gesetzes- und Fördervorhaben des BMDV einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Um bedarfsgerecht und seinem Informationsauftrag entsprechend zeitnah Informationsmaßnahmen entwickeln und durchführen zu können, benötigt das BMDV eine Kommunikationsagentur.
Hauptsächlich am Sitz des Auftragnehmers und im BMDV Berlin, sowie gelegentlich am Standort weiterer Abrufberechtigter
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Kontinuierliche strategische Kommunikationsberatung im Bereich der politischen Schwerpunktthemen des BMDV im Sinne der integrierten Kommunikation (Weiterentwicklung der Dachkommunikation, Unterstützung der kommunikativen Planung) sowie Evaluation bestehender Kommunikationsmaßnahmen.
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- Analyse, Konzeption und Umsetzung zielgruppengerechter Lösungen für Kampagnen und sonstige themenspezifisch zusammenhängende PR-Maßnahmen, z.B. Entwicklung eines Grobkonzeptes auf Basis einer strategischen Analyse bis zur Umsetzung der Maßnahme, Konzeption strategischer Empfehlungen für einen Kampagnen-Online-Auftritt und Umsetzung, Entwicklung und Umsetzung von Dialogformaten für Kampagnen, einer Content-Strategie und sowie einer Sozial Media-Strategie.
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Der Auftragnehmer muss bei den anstehenden Aufträgen jeweils einen multidisziplinären Ansatz sicherstellen. Die mittel- und langfristigen Kommunikationsstrategien des BMDV sind durch kreative Kampagnen, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und weitere Service- und Kommunikationsangebote umzusetzen. Dabei sind die dafür notwendigen Informationsmittel zu gestalten und zu produzieren und das Projektmanagement muss übernommen werden. Die Agentur als Auftragnehmerin soll mit ihrem Know-how und einem angemessen Personalumfang und -einsatz alle Dienstleistungen, die für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit des BMDV notwendig sind, aus einer Hand und mit einer Handschrift erbringen. Neben der umfassenden Kommunikationsberatung übernimmt die Auftragnehmerin im Rahmen der durchzuführenden Maßnahmen auch die Koordinierung von gegebenenfalls benötigten Unterauftragnehmer/innen, sorgt für die Abstimmung mit weiteren Beteiligten sowie die Ansprache von Dritten.
Beispielsweise ist die Entwicklung und Umsetzung von kreativen Informationskampagnen und Kommunikationsstrategien, insbesondere zum Thema Verkehrssicherheit, Radverkehr, moderne Mobilität (z.B. Ladeinfrastruktur), Mobilfunk (z.B. Deutschland spricht über 5G), Schienenverkehr (z. B. Deutschlandtakt) umzusetzen. Dabei legt das BMDV hohen Wert auf eine zielgruppengerechte Öffentlichkeitsarbeit durch PR-Maßnahmen. Der Adressatenkreis der Maßnahme kann entsprechend der Themenstruktur des Ministeriums sehr unterschiedlich sein (z.B. Bürger und Bürgerinnen, Fachöffentlichkeit, Verwaltungen, Kommunen). Grundsätzlich ist die Implementierung der Maßnahmen in den Social-Media-Kanälen der jeweiligen Kampagnen und Aktionen zu leisten.
Die Aufgabenbereiche der Rahmenvereinbarungen „Grafik“ sowie die Aufgabenbereiche der bestehenden Rahmenvereinbarungen „Veranstaltungen, Messen“ sowie „Internet" sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftrag kann optional um insgesamt weitere zwei Jahre verlängert werden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt zweistufig:
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen.
2) Bildung einer Platzierungsreihenfolge unter den geeigneten Bewerbern durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien (Wertung) EK 3.1 bis 3.2:
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- 3.1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben:
Eine themenbezogene*) Kommunikationskampagne im Bereich einer Bundesbehörde, die drei verschiedene Kommunikationskanäle bediente (z.B. Plakat, Website,SocialMedia Event oder klassische Werbung, PR und Internet, etc.)
*) nicht produktbezogenen
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- 3.2) Geeignete Referenzen (max. 3 pro Themenbereich) über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt:
Kommunikatonsmaßnahmen im Bereich der Verkehrsträger: Schiene, Wasser und Radverkehr
zu den Themenbereichen
- Verkehrssicherheit
- Mobiltiät der Zukunft (Infrastruktur, Alternative Antriebstechnologien, ÖPNV)
- Digitalisierung mit öffentlichen Partnern
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Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
EK 3.1: 40 Gewichtungspunkte
EK 3.2: 60 Gewichtungspunkte
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= 100 Gewichtungspunkte
Je Kriterium können 0 - 4 Bewertungspunkte erzielt werden. Das jeweilige Produkt aus den Gewichtungspunkten und den Bewertungspunkten pro Kriterium wird summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
- Der Auftrag kann optional um bis zu 2 Jahre verlängert werden.
- Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (bitte ergänzen) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages.
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (bitte ergänzen) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In diesem Abschnitt die Angaben aus der Tabelle EK I- Ausschlusskriterien eintragen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) DerBewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
-2.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
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-2.2: Angabe von Untenehmensdaten
- Gesamtumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 -2020)
zu 2.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
-- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro pauschal je Schadensfall,
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 2.1 ausgeführt.
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zu 2.2: Der Bewerber muss erklären, dass seine Gesamtumsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils 5,0 Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen.
(Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet. Sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen)
- 3 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Bereiche/ Themenschwerpunkte:
- Planung und Durchführung von Kampagnen und sonstigen themenspezifisch zusammenhängenden PR-Maßnahmen, insbesondere für Bundesbehörden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- zu 3:Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich
- der Planung und Durchführung von Kampagnen und sonstigen themenspezifisch zusammenhängenden PR-Maßnahmen nachweisen.
- davon sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen bei Bundesbehörden belegen.
- Alle Teilbereiche müssen durch die Referenzprojekte nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2026
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen)
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet.
4) Nachunternehmen haben auch eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Formblatt F-1) sowie die beabsichtigten Leistungsanteile im Verzeichnis der benannten Unternehmen (F-UA) abzugeben.
5) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung eingeladen. Die Verhandlung erfolgt in mündlichen Einzelgesprächen, welche voraussichtlich in der 18./ 19. KW stattfinden (Angabe ohne Ge-währ).
6) Entsprechend § 41 Abs. 1 VgV werden die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase nur veröffentlicht, soweit sie im Entwurf zum Zeitpunkt der europaweiten Auftragsbekanntmachung vorliegen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die aktuelle Rechtsprechung hin, wonach während des Teilnahmewettbewerbes den Bewerbern nur die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, die erforderlich sind, um die Teilnahme an dem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018, VII-Verg 26/18).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).