Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 027-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 027-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 027-21)
Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den Auftragnehmer (AN) sicherstellen.
Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300, 330, 340, 360 und 410-480 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen, der behördlichen Auflagen und Bestimmungen, der öffentlich-rechtlichen Anforderungen, den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik, den Herstellerangaben sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung zu betreiben und Instand zu halten.
Zu den zu beachtenden allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik gehören: DGUV V4, VDI 2052, VDI 2035, VDI 6022, VDI 6023, TrinkwV 2001, TRBS 1201, TRBS 2181, TRBS 3121, BetrSichV( Betriebssicherheitsverordnung), 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung, technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
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Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, d.h. 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste sowie für die Erbringung von Zusatzleistungen.
Im Rahmen des Störungsmanagements muss 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr ein Störungsdienst gewährleistet werden. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Die regelmäßigen Leistungen werden in der Zeit von 06:00 Uhr bis 15:30 Uhr erbracht.
Darüber hinaus kann der Einsatz des AN außerhalb der o. g. Regelarbeitszeit erforderlich sein (z. B. technische Begleitung von Veranstaltungen). Entsprechende Anforderungen seitens der Auftraggeberin (AG) / der Nutzer können sehr kurzfristig entstehen.
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Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.
Zur Leistungserbringung ist ein CAFM-System einzusetzen, das software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
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Der AN verpflichtet sich, über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen (Zusätzliche Leistungen / Auftragsleistungen).
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Für die Ausführung der Leistungen kommt nur Personal infrage, das vor Leistungsbeginn über eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1), als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sab) verfügt. Der Bieter muss dazu weitere Erklärungen abgeben, s. Abschnitt III.1.3. Bei noch nicht vorhandener oder nicht ausreichender Sicherheitsüberprüfung kann diese nach Zuschlagserteilung erlangt werden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an, die Musterunterlagen zur Sicherheitsüberprüfung liegen den Vergabeunterlagen zur Information bei. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
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Der AN hat sein Personal vor Leistungsbeginn über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter.
Bundesarchiv (ehemals: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BSTU)) auf dem „Campus der Demokratie“, 10365 Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 20, Magdalenenstraße 9 und Ruschestraße 104
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.04.2022
Stufe 2: beginnt am 01.05.2022
-Regelbetrieb: 01.06.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.05.2026, 24:00 Uhr (ggf. Verlängerung bis 31.05.2030, 24:00 Uhr)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG).
Stufe 1: Personalvorstellung, Prüfung Qualifikation, ggf. Beantragung weiterer Sicherheitsüberprüfungen, kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft, Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse, Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung, Klärung zu Art und Umfang der benötigten Sicherheitsstufen für die Begehung von Sicherheitsbereichen/Räumen, Aufbau Berichtswesen
Stufe 2: Übernahme von Anlagen und technischen Systemen einschl. Funktionsprüfung und Dokumentation, Abgleich offener Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstatus, Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile, Komponenten, Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung, Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen, Aufbau der Dokumentation gemäß Dokumentationsrichtlinie BImA, TGM - Abschluss neuer Wartungs- und Prüfverträge, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterauftragnehmerlisten
Zu Ende der Start-Up-Phase sind Wartungs-, Inspektions, Instandsetzungsplanung, Sachverständigen (SV)- / Sachkundigen (SK)- Prüfplanung, Gefährdungsbeurteilungen des AN, Lagerbestandslisten, Notfallordner, Einarbeitungskonzepte, Monats- und Jahresberichte und Anlagenabgleich an die AG zu übergeben.
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Personal in der Start-Up-Phase:
Für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene OL angehören. Der AN hat für die Start-Up-Phase einen mit Objektübernahmen erfahrenen Projektleiter (PL) als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb
Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
- Stellen der Verantwortlichen Elektrofachkraft
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleiter-Leistungen
- Haustechniker-Leistungen
an folgenden Anlagen der Kostengruppen gemäß DIN 276:
- 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- 420 Wärmeversorgungsanlagen
- 430 Lufttechnische Anlagen
- 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
- 460 Förderanlagen
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- 480 Gebäudeautomation
nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie unter II.1.4 beschrieben.
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Dazu verwendet der AN eine zeitgemäße CAFM-Software mit den Mindestfunktionen Webbasierter Zugriff, Planung, Überwachung und Dokumentation aller Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen und aller Instandsetzungsmaßnahmen, Erfassung und Auswertung technischer und kaufmännischer Daten aus dem Bereich Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten, Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen, Transparenz über eingesetzte Ressourcen, Vermeidung von Medienbrüchen und Doppelarbeit, Integration einer durchgängigen und konsistenten Datenhaltung, Dokumentationsfähigkeit, Historisierung und Archivierung. Der AN gewährt der AG über Berechtigungsrollen den Zugriff auf seine CAFM-Software. Das CAFM-System muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein.
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Der AN richtet eine zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft verfügbare und funktionsfähige Zentrale in übergebenen Räumlichkeiten ein. Die AG stellt diese sowie Fernwärme, Wasser und Elektroenergie zur Erbringung der Leistungen kostenlos zur Verfügung.
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Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen. Er verwaltet und beschafft im Rahmen der Wartung alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel.
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Das Bundesarchiv ist mit einem Gebäudeleittechniksystem ausgestattet. Fernzugriff- bzw. Fernwirkfunktionen sind nicht zugelassen.
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Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend. Darüber hinaus sind folgende Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten zwingend vorgeschrieben und vom AN sicherzustellen:
- für Aufzugsanlagen eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von maximal 30 Minuten
- für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA,USV, Kommunikationsanlagen etc.) und deren Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten
- bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur (< 1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, hat der AN unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen
- bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur (>1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen
Bei Gefahr im Verzug ist der AN berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensminderung zu veranlassen und durchzuführen, bis eine Abstimmung mit der AG / dem Nutzer möglich ist.
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Personal:
- Einsatz eines Objektleiters (OL) bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind
Anforderungen:
- mindestens Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- ausgeprägte service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach SÜG
Die Erreichbarkeit des Objektleiters muss arbeitstäglich von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr gewährleistet sein.
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Der AN setzt 2 Haustechniker (HT) und mindestens einen Vertreter gleichwertiger Qualifikation ein. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für HT 1 beträgt 8 Stunden, für HT 2 beträgt 4 Stunden. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum zeitversetzt und überschneidend von 06:00 bis 15:30 Uhr im Wochenwechsel zu erbringen.
1. Woche: Frühschicht 06:00 - 14:30 Uhr, Spätschicht 11:00 - 15:30 Uhr
2. Woche: Frühschicht 06:00 - 10:30 Uhr, Spätschicht 07:00 - 15:30 Uhr
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Anforderungen Haustechniker 1 und 2 und Vertreter:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4), dabei HT 1 im Bereich der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtung (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen) und HT 2 in einem versorgungstechnischen Gewerk (Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik)
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (nur Elektrotechniker)
- Anlagenverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
- Arbeitsverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
- Fachkraft für Feststellanlagen
- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach SÜG
Die wesentlichen Aufgaben und Pflichten von OL und HT sind in der Leistungsbeschreibung benannt.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 4 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2030.
Der unter II.2.7 angegebene Termin ist der geplante Zuschlagstermin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 027-21)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anhang 0)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III)
- Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format -Anhang I.3)
- Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung
- Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Haustechniker (Anhang I.1.1 und I.1.2)
- Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anhang I.6)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV)
- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- alle Nachweise und Zertifikate, die unter Ziffer III.1 Ziffer 6 benannt sind
- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig)
- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
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Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro ohne Bedarfs-und Zusatzleistungen und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 60% Angebotspreis, 40% Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis - max. 60 Punkte - und aus der Konzeptbewertung - max. 40 Punkte).
1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 60 Pkt. / Preis Angebot XY
2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt:
- Teilkonzept Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement , Gewichtung: 15%
- Teilkonzept Störungsmanagement, Gewichtung: 15%
- Teilkonzept Qualitätsmanagement, Gewichtung: 5%
- Konzept zur Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Gewichtung: 5 %
Die Teilkonzepte sind anhand vorgegebener Schwerpunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es sind entsprechend maximal 40 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Teilgewichtungsprozentsatz multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Teilkonzepte werden abschließend addiert.
Das Gesamtkonzept ist auf maximal 6 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen, wie z. B. Material- und Werkzeuglisten) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 6, Zeilenabstand 1,5). Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 6 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 07.09.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland