Wohnhausgruppen 3424, 3464, 3466 - Projektsteuerungsleistungen für die Teilmodernisierung und Aufstockung von Bestandsbauten sowie Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: PS-3424-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppen 3424, 3464, 3466 - Projektsteuerungsleistungen für die Teilmodernisierung und Aufstockung von Bestandsbauten sowie Neubau
Die GESOBAU AG plant in ihren Wohnhausgruppen 3424, 3464, 3466 in Berlin mit überwiegend unsanierten Wohnungen eine komplexe Sanierung / Modernisierung und Dachaufstockung sowie in der WHG 3464 eine moderate Ergänzung durch Anbau und Neubau mit zwei Generalplanern (GP) durchzuführen.
Für die Steuerung der beiden GP wird in diesem Verfahren ein Projektsteuerer gesucht.
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
D-13086 Berlin
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung der AHO §2 (AHO Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage Mai 2014) mit folgenden Handlungsbereichen:
- Leistungsbereich Organisation und Dokumentation
- Leistungsbereich Qualitäten und Quantitäten
- Leistungsbereich Kosten und Finanzmittel
- Leistungsbereich Termine und Kapazitäten
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Abschnitten:
1. Abschnitt: Projektvorbereitung: Vorplanung
2. Abschnitt: Entwurfs- und Genehmigungsplanung
3. Abschnitt: Ausführungsvorbereitung und Vergabe
4. Abschnitt: Projektcontrolling während der Realisierung
5. Abschnitt: Projektcontrolling während der Abnahmephase und Projektabschluss
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Abschnitte I und II.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Abschnitte ist für den Auftraggeber optional.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnhausgruppen 3424, 3464, 3466 - Projektsteuerungsleistungen für die Teilmodernisierung und Aufstockung von Bestandsbauten sowie Neubau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.