Verkehrslösung Schöneweide - Fahrleitung - Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0244-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrslösung Schöneweide - Fahrleitung -
Demontage der bestehende Fahrleitungsanlage, die Gründung und Stellung von Fahrleitungsmasten, Einbau der Ausleger, Quertragwerke, Schalteranlagen, Gleis- und Schienenverbinder, Gleisanschlusskästen und des Kettenwerks. Weiterhin den Rückbau von Bahnstromkabel und das Einziehen von Bahnstromkabel in eine vorhandene Leerrohrtrasse einschließlich den Anschluss der Kabel.
12487 Berlin, im Stadtbezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide
Demontage der Altfahrleitungsanlage, die Gründung und Stellung der Fahrleitungsmasten, Einbau der Ausleger, Quertragwerke, Schalteranlagen, Gleisverbinder, Schienenverbinder, Gleisanschlusskästen und des Kettenwerks. Neubau: - 54,00 Stück Maste und Gründungen - 3,00 Stück Maste mit Federnachspannung Einfachfahrleitung - 2,00 Stück Maste mit Radspanner Einfachfahrleitung - 1.150,00 Meter Kettenwerksfahrleitung - 810,00 Meter Einfachfahrleitung - 47,00 Stück Ausleger (Einfachfahrleitung, Kettenwerksfahrleitung, Schrägausleger) - 7,00 Stück Querfelder Kettenwerksfahrleitung - 2,00 Stück Querfelder Einfachfahrleitung - 31,00 Stück Kurvenabzüge über ein oder zwei Gleise (Kettenwerksfahrleitung, Einfachfahrleitung, Gerade und Y-Abzüge) - 3,00 Stück Trennschalter - 3,00 Stück Speiseschalter - 130,00 Meter Deckenstromschiene Alu, Unterführung DB-Brücke - 4,00 Stück Berührungsschütz, Unterführung DB-Brücke, - 4.500,00 m Bahnstromkabel 400 mm² Cu - 8,00 Kabelverteilerschränke aufstellen Provisorien: - 2,00 Stück Mast mit Mobilfundament - 4,00 Stück Anpassung der Fahrleitung an den jeweiligen Bauenden - 10,00 Stück provisorische Abfangungen der vorhanden Fahrleitung - 1.000,00 m Bahnstromkabel 400 mm² Cu - 1,00 Kabelverteilerschrank Demontage: - 50,00 Stück Maste und Gründungen - 800,00 Meter Kettenwerksfahrleitung - 800,00 Meter Einfachfahrleitung - 4.500,00 m Bahnstromkabel 500 mm² Al / 400 mm² Cu - 5,00 Kabelverteilerschränke
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt.
Die Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird.
Sofern sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder gesichert werden kann oder die Zuwendung durch Dritte hinter dem beantragten Zuwendungsvolumen zurückbleibt, behält sich die BVG als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrslösung Schöneweide - Fahrleitung -
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30851
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.