Online-Test Fahrpersonal, Auszubildende, dual Studierende und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0743-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Online-Test Fahrpersonal, Auszubildende, dual Studierende und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst
Bereitstellung von Online-Tests als Bestandteil des Recruitingprozesses für die Zielgruppen Fahrpersonal (U-Bahn, Straßenbahn, Bus), Auszubildende, Dual Studierende sowie Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst.
Berlin
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ist die Bereitstellung von Online-Tests zur Nutzung durch die BVG als Bestandteil des Recruitingprozesses für die Zielgruppen Fahrpersonal (U-Bahn, Straßenbahn, Bus), Auszubildende, Dual Studierende sowie Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst.
Auftragszeitraum
Die BVG beabsichtigt, einen Vertrag für drei Jahre, zzgl. einer einseitig durch die BVG auszuübenden Fortführungsoption. Die BVG hat das Recht, diesen Vertrag einseitig bis zu zweimal, um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Start der Maßnahme soll umgehend nach Vertragsabschluss sein.
Zielstellung
Ergänzend zu bereits existierenden Recruitingmaßnahmen soll ein Online-Test als Vorauswahlstufe im Rahmen des Recruitingprozesses für die o. g. Zielgruppen in Form eines modularen Testaufbaus für die Zielgruppen weiterhin nutzbar sein.
Der administrative Aufwand für die Recruiter*innen ist durch einfache Handhabung des Online-Testsystems (Anlegen, Versand und Auswertung der Tests, Nachhalten von Testrückläufen, Datenübertragung) gering. - Siehe Prozessdarstellung in der Anlage.
Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags durch die BVG mit Wirkung zum 01.08.2022 in Kraft und hat eine Erstlaufzeit von drei Jahren. Der Vertrag endet grundsätzlich ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Die BVG hat das Recht, diesen Vertrag einseitig bis zu zweimal, um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit von der BVG spätestens jeweils 12 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer in Anspruch genommen werden.
Sämtliche Kriterien sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewertungsmatrizen abschließend benannt.
Nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge fordert der Auftraggeber die fünf Bestplatzierten zur Abgabe eines Angebotes auf. Die Bewertung der Teilnahmeanträge wird anhand der Matrix "Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" bewertet. Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber
bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und
der Bewerber alle Bewertungskriterium (BK) = E (Eignungskriterium) erfüllt hat.
Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
Nach Prüfung und Auswertung des Angebotes werden Verhandlungen mit den 3 bestplatzierten Bietern durchgeführt. Das Angebot wird anhand des Dokuments "Bewertungsmatrix Online Test" bewertet.
Bei der Abgabe des Angebots handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Bietern bildet. Der Zuschlag kann hierauf noch nicht erteilt werden.
Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wird mindestens eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Sofern erforderlich, erhalten die Systemanbietenden die Möglichkeit ein verbessertes und finales Angebot einzureichen, welches abschließend geprüft wird.
Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags durch die BVG mit Wirkung zum 01.08.2022 in Kraft und hat eine Erstlaufzeit von drei Jahren. Der Vertrag endet grundsätzlich ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Die BVG hat das Recht, diesen Vertrag einseitig bis zu zweimal, um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit von der BVG spätestens jeweils 12 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer in Anspruch genommen werden.
Optionen gemäß Leistungbeschreibung
ID.005 Einführung berufsbezogener Persönlichkeitstest
ID.008 Erweiterung des Umfanges um eine Berufsgruppe p.a.
ID.038 Bereitstellung von Test Umgebung und Live Umgebung
Vorgehen für die Zuschlagswertung Die gewichteten Bewertungskriterien für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Bewertrungsmatrix. Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet. Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Bewertungskriterien und Konzepte) ebenfalls zu 50% in die abschließende Bewertung ein.
Leistungspunkte Für Bewertungskriterien können maximal 404 Punkte erreicht werden, für Konzepte maximal 180 Punkte. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt.
Die Gesamtpunktzahl der Leistung (Leistungspunkte) setzt sich zusammen aus 50% der erreichten Punkte für Bewertungskriterien und 50% der erreichten Punkte für Konzepte.
Die Berechnung erfolgt also gemäß der folgenden Formel: Gesamtpunktzahl Leistung = 0,5 * Gewichtete Punkte [Bewertungskriterienpunkte] + 0,5 * Gewichtete Punkte [Konzeptpunkte] Zuschlagserteilung Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Leistungspunkte und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (1.000.000) erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode.
Die Bewertungsgrundlage (sogenannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:
Kennzahl = Gesamtpunktzahl[Leistung] / Angebotspreis * Gewichtungsfaktor
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
Erklärung zum KRG
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
[Betrag gelöscht] EUR verfügt.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
1.1 Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2018, 2019 sowie 2020 in Euro an.
Personalentwicklung
1.2 Benennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten jeweils für die Jahre 2019 bis 2021.
1.1 Erwartet wird hierbei ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind.0,9 Mio. EUR.
1.2 Erwartet wird hierbei eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von jeweils mind. 100 Personen.
2.1 Referenzen Online Test-Volumen
Die Bewerber*innen weisen mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung ihres Online-Testverfahrens, für ein mit der Mitarbeiter*innen-Anzahl der BVG vergleichbares Unternehmen auf, wovon eine mindestens 5.000 Testunits durchschnittlich pro Geschäftsjahr abgerufen hat.*
2.2 Qualitätsstandard
Die Bewerber*innen weisen zertifizierte Qualitätsstandards nach DIN 33430 (Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik) respektive ISO 10667 mit dem Teilnahmeantrag nach.
2.3 IT-Expertise
Die Bewerber*innen verfügen über firmeneigene IT-Mitarbeiter*innen (Entwickler*innen) bzw. bestehende, nachweisbare Kooperationen mit Entwickler*innen zur Schnittstellenentwicklung sowie der Programmierung der Anwendung.
Definition: Die IT-Mitarbeiter*innen können mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Fachgebiet nachweisen, sind Festangestellte und in der Lage eine Webserverschnittstelle zur Verfügung zu stellen.
2.4 Sprache
Die Anwendung des Testsystems, die Projektkommunikation während der Implementierung und der Anwendungssupport im Betrieb erfolgen in deutscher Sprache.*
2.1 Erwartet wird hierbei, dass eine entsprechender Nachweis über mindestens 5.000 Testunits p.a. eingereicht wird.
2.2 Erwartet wird hierbei, dass ein entsprechender Nachweis eingereicht wird (DIN und/oder ISO).
2.3 Erwartet wird hierbei, dass die entsprechende IT-Expertise
(über Kurzlebensläufe; Alternative: Verlinkung auf die MA-Profile auf XING/LinkedIn) gemäß Definition nachgewiesen wird.
2.4 Erwartet wird hierbei, dasst eine Eigenerklärung zur deutschen Sprache vorliegt.
Gemäß Allgemeine Verfahrenshinweise
Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Die Anwendung des Planungssystems und die Projektkommunikation während der Systemeinführung erfolgen in deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablaufbeschreibung
Mit der Übersendung der Angebotsaufforderung tritt das Vergabeverfahren "Online-Test Fahrpersonal, Auszubildende, dual Studierende und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst" in die Phase des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ein.
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen.
Bei dem veröffentlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren.
Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung
Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote
Im ersten Schritt muss der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgelobten Leistung nachweisen. Hierzu sind die in der Vergabeplattform gestellten Fragen zu beantworten und entsprechende Unterlagen hochzuladen. Der Teilnahmeantrag ist vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform an die Vergabestelle einzureichen. Folgende Unterlagen müssen vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
• Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben: Das Formblatt mit den Erklärungen ist auszufüllen und zu unterzeichnen. Für die geforderten Referenzen gemäß Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb ist die gesondert bereitgestellte Vorlage zu vervielfältigen und für jede Referenz einzeln auszufüllen.
• Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb inklusive Bewerbungskonzept (Vgl. 1.1.4): Alle mit Bewertungskriterium (BK) = E (Eignungskriterium) gekennzeichneten Anforderungen
• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen, wenn eine Eignungsleihe vorliegt
• Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen,
• Erklärung Bewerbergemeinschaft, auszufüllen und zu unterzeichnen,
• Erklärung zur Frauenförderverordnung (Frauenförderbogen),auszufüllen und zu unterzeichnen,
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Der Bewerber muss folgende Anforderungen erfüllen:
Die Mindestanforderungen werden im Detail in dem Excel-Dokument Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb definiert und beschrieben.
Das Nichterfüllen eines BK=E-Kriteriums führt zum Ausschluss.
Der Bewerber verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR
Diese Anforderung wird im Detail in der Eigenerklärung zur Eignung definiert und beschrieben.
Nach Ablauf der Frist zur Einsendung der Teilnahmeanträge wird die BVG die eingegangenen Anträge prüfen und die Eignung feststellen. Es erfolgt zunächst eine formale Prüfung (fristgerechter Eingang, Vollständigkeit) sowie anschließend eine Eignungsprüfung. Für die Eignungsprüfung werden die in Kaptiel 1.1.3 genannten Unterlagen herangezogen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen mit Hilfe des Dokuments "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Sämtliche Kriterien sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewertungsmatrizen abschließend benannt.
Nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge fordert der Auftraggeber die fünf bestplatzierten zur Abgabe eines Angebotes auf. Die Bewertung der Teilnahmeanträge wird anhand der Matrix "Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" bewertet. Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber
bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und
der Bewerber alle Bewertungskriterium (BK) = E (Eignungskriterium) erfüllt hat.
Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Bietern bildet. Der Zuschlag kann hierauf noch nicht erteilt werden.
Nach Prüfung und Auswertung des Angebotes werden Verhandlungen mit den 3 bestplatzierten Bietern durchgeführt. Das Angebot wird anhand des Dokuments "Bewertungsmatrix Online Test" bewertet.
Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wird mindestens eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Sofern erforderlich, erhalten die Systemanbietenden die Möglichkeit ein verbessertes und finales Angebot einzureichen, welches abschließend geprüft wird.
Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien erteilt.
Der Auftraggeber behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen. Dies ist zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens jedoch ausdrücklich nicht beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, nach pflichtgemäßem Ermessen alle Bieter diskriminierungsfrei erneut zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufzufordern (Zurückversetzung), wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Aufhebung des Vergabeverfahrens vermieden werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.