Geodätische Beweissicherung / Grundlagennetz Referenznummer der Bekanntmachung: 256426
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geodätische Beweissicherung / Grundlagennetz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist
- die Erstellung eines Grundlagenetzes für einen Teilbereich der U5 Ost von der City Nord bis einschließlich des Gleisdreiecks
- zum anderen die vorsorgliche geodätische Beweissicherung für die im möglichen Einflussbereich der U-Bahnbaumaßnahme liegenden Gebäude und baulichen Anlagen für den Be-reich City Nord bis einschließlich des Gleisdreiecks vor Beginn der Baumaßnahme/n.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Haltstellen: Ctity Nord, Sengelmannstraße, Gleisdreieck
Es handelt sich um eine Dienstleistung die im Rahmen des Qualifizierungssystem 2021/S 011-023656 am 13.01.2021 veröffentlicht wurde.
Ausschreibung läuft auf Grundlage Vergabekonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U5 Ost, Geodätische Beweissicherung / Grundlagennetz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://hanackundpartner.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Aufttragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Rückfragen sind bis zum 06.11.2021 zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RSE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]