"Lernmanagement", ECA-2022-012 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Lernmanagement", ECA-2022-012
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die zeitweise Überlassung eines Lernmanagementsystems.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Ziel der Beschaffung des Lernmanagement-Systems (im Folgenden auch bezeichnet als "LMS") ist, das aktuell im Einsatz befindliche Lernmanagement-System zum internen Gebrauch für den Auftraggeber und verbundene Unternehmen (derzeit D-TRUST GmbH, Maurer Electronics GmbH, iNCO Spólka z o.o. in Polen, genua GmbH, Veridos GmbH, DERMALOG Identification Systems GmbH und cryptovision GmbH) zu ersetzen. Darüber hinaus soll das zu beschaffende LMS für den Verkauf von eLearning Einheiten an nationale und internationale Kunden des Auftraggebers genutzt werden.
Unter LMS wird ein Softwaresystem verstanden, das der Bereitstellung und Verwaltung von elektronischen Lerninhalten (eLearnings) sowie der Organisation von Lernvorgängen dient.
Als eLearning werden elektronisch zur Verfügung gestellte Lerninhalte und Lernmaterialien verstanden.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich lediglich auf das LMS; die Erstellung und Lieferung von eLearnings ist kein Leistungsbestandteil.
Zu erbringende Leistungen bis zur Abnahme sind insbesondere:
- Überlassung/Lizenzierung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung);
- Übernahme von Altdaten / Migrationsleistungen;
- Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Systemkomponenten*);
- Schulung.
Zu erbringende Leistungen nach Abnahme sind insbesondere:
- Betrieb des Gesamtsystems in einer Systemumgebung im (nicht notweniger Weise eigenen) Rechenzentrum des Auftragnehmers;
- Systemservice;
- Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems.
Der Vertrag wird für zwei (2) Jahre ab Zuschlagserteilung abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens sechs (6) Wochen vor dem jeweils aktuellen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Diese automatische Verlängerungsmöglichkeit wird zweimalig eingeräumt, das heißt der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren ab Zuschlagserteilung.
Option zur Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z.B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur);
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate);
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate);
- Erklärung zu Ausschlussgründen.
Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u.a.
- Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen.
Mindestens drei Referenzenerklärungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Lieferleistungen sind vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRS6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.