Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VV-LP1-804-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen
Vergeben wird die Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs zwölf Magistralen. Die Erarbeitung erfolgt in stetiger sowie enger Absprache mit der Auftraggeberin (AG). Ein besonderer Schwerpunkt dieser komplexen Aufgabe wird die Begleitung sowie Koordinierung des fachlichen Austausches zwischen den (fachübergreifend) beteiligten Akteuren sein.
Ziel des Masterplans für die Magistralen soll es sein, einen Orientierungsrahmen für die Magistralenentwicklung in Hamburg und gleichzeitig eine Art von „Bedienungsanleitung“ zu konzipieren. Sowohl strategische als auch operative Themenfelder zukünftiger Handlungen und Aufgaben werden behandelt. Es gilt, eine gute Balance zwischen langfristiger Vision sowie Umsetzungsoptionen und -mechanismen zu finden.
Vergeben wird die Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs zwölf Magistralen. Die Erarbeitung erfolgt in stetiger sowie enger Absprache mit der Auftraggeberin (AG). Ein besonderer Schwerpunkt dieser komplexen Aufgabe wird die Begleitung sowie Koordinierung des fachlichen Austausches zwischen den (fachübergreifend) beteiligten Akteuren sein.
Ziel des Masterplans für die Magistralen soll es sein, einen Orientierungsrahmen für die Magistralenentwicklung in Hamburg und gleichzeitig eine Art von „Bedienungsanleitung“ zu konzipieren. Sowohl strategische als auch operative Themenfelder zukünftiger Handlungen und Aufgaben werden behandelt. Es gilt, eine gute Balance zwischen langfristiger Vision sowie Umsetzungsoptionen und -mechanismen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen –
weitere Ausführungen/Details siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Bewertungsmatrix
Eignung:
1.1 Eigenerklärungen zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) (nebst Bescheinigungen/Anlagen)
Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. sind die nachfolgend
genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen:
1.2 Angaben zum Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Geben Sie eine Eigenerklärung zur Versicherung oder eine Kopie des Versicherungsscheines
ab, dass Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mindestens
in Höhe des Angebotswertes abgedeckt sind bzw. bei Zuschlagserteilung vorliegen
wird.
1.3 Verhältnis der Leistungserbringung Bieter und Nachunternehmer, sofern eine Ausführung
von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) beabsichtigt
ist (siehe Verzeichnis sowie Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer gemäß
Anlagen)
1.4 Vordruck Bietergemeinschaft, sofern ein Angebot im Namen einer Bietergemeinschaft
abgegeben werden soll
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern erbringen zu lassen, müssen
die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer
/ anderen Unternehmer der Vergabestelle vorgelegt werden.
Sofern der Teilnahmeantrag von einer Bewerber(bzw. Bieter)gemeinschaft abgegeben wird,
ist zwingend der Vordruck Bietergemeinschafft von allen Mitgliedern unterzeichnet einzureichen
sowie vorgenannte Unterlagen Ziffern 1.1. bis 1.3 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vom anderen Unternehmen
überlassenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen (siehe Nr. 2 „Leistungsfähigkeit“ im
Vergabevordruck Nr. 4 - Eignung). Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des (Eignungs-)
Vordrucks unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorzulegen. Bei den vorgenannten Kriterien
handelt es sich um Mindestkriterien, die zwingend zu erfüllen sind.
Mit dem Teilnahmeantrag (Formblatt VV-Bau Anlage 5-130) sind die folgenden bereitgestellten Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
• Eigenerklärung zur Eignung gemäß beigefügtem Vordruck oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (nebst Bescheinigungen/Anlagen)
• Bescheinigung/Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorgenannten Angaben sind Mindeststandards
Die Bewertung der Eignung des Unternehmens soll nach folgenden Kriterien erfolgen:
• Stadtplanerische Fachkompetenz 27,5%
• Verkehrsplanerische Fachkompetenz 13,5%
• Hamburg-Kompetenz 4,5%
• Erfahrungen in Plangraphik und Gestaltung 22%
• Erfahrungen Beteiligungsprozesse und Moderation 13,8%
• Erfahrungen in Öffentlichkeits- und Medienarbeit 13,8%
• Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 5,5%.
1) Haben Sie Ihr Unternehmen nach folgenden Gesichtspunkten dargestellt:
- Name, Adresse Hauptsitz
- grobe Unternehmenshistorie
- organisatorischer Aufbau
- Anzahl und Qualifikation der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
2) Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch eventueller
Unterauftragnehmer) müssen mindestens fließende Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift) beherrschen. Können Sie dies für die
Laufzeit des Vertrages sicherstellen?
3) Haben Sie bereits vergleichbare Projekte (mind. 2) bzw. umfassende Erfahrung gemäß den Anforderungen dieser Ausschreibung?
Erfahrung wird durch Referenzen nachgewiesen (siehe Punkt "Eignung" im Verfahrensbrief).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Masterplan Magistralen ist eine Forderung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag SPD/Bündnis 90 Die Grünen. Bis Mitte der Legislaturperiode (also Herbst 2022) soll der Masterplan vorgelegt werden. Die Frist wurde in Absprache mit S/SW verlängert. Der Beschluss hat nun bis zur Sommerpause 2023 zu erfolgen (vor dem Start der Bezirkswahlprozesse). Die Zeit bleibt eng bemessen und für diese Planungsaufgabe, bei der dann mehrere Teilaufgaben durch den Auftragnehmer parallel bearbeitet werden müssen, recht kurz. Wir möchten dem Auftragnehmer möglichst viel Zeit zur Bearbeitung geben. Es besteht eine intensive Abhängigkeit zu aktuellen Planungen/Projekten anderer Fachbehörden. Die Ergebnisse des Masterplans Magistralen müssen aus Sicht der BSW zwingend in diese Planungen einfließen bzw. dort Berücksichtigung finden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen der FHH (siehe Vergabeunterlagen) sowie die im Verfahrensbrief gemachten Angaben.
Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines (finalen) Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.