Beratungs- und Verwertungsleistungen - Bereich Technologietransfer Referenznummer der Bekanntmachung: EL 2/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Verwertungsleistungen - Bereich Technologietransfer
Das Berlin Institut für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH), Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin sucht für den Zeitraum 01.03.2022 - 28.02.2025 einen erfahrenen externen Dienstleister für den Bereich Technologietransfer und Innovationsmanagement, der mit Beratungs- und Verwertungsleistungen zu Forschungsergebnissen der Charité - Universitätsmedizin Berlin und des BIH (Materialien, Know-how, Forschungsdaten, Erfindungen und daran bestehenden Schutzrechten) unterstützen soll. Die Charité - Universitätsmedizin Berlin einschließlich des BIH verfügt derzeit über ein Patentportfolio von ca. 100 Patentfamilien und erhält pro Jahr zwischen 40 und 70 Erfindungsmeldungen, die teilweise durch den Dienstleister betreut werden sollen. Die Charité - Universitätsmedizin Berlin einschließlich des BIH ist eine ausgründungsaktive Einrichtung, unterstützt und begleitet regelmäßig Gründungsvorhaben und sieht in Start-ups einen wichtigen Weg zur Verwertung von Innovationen.
Berlin
Standardlos
1 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen: Nachzuweisen sind (nicht ausschließlich Auftraggeber-) Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum 01.12.2016 bis 30.11.2021.
Vergleichbare Leistungen sind Beratungs- und Verwertungsleistungen im Bereich Technologietransfer, welche mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf den Umfang und die Schwierigkeit vergleichbar sind.
zu Eignungskriterium 1: Gefordert sind mind. 3 Referenzen über die genannten vergleichbaren Leistungen.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorraussichtlich 2024
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]