Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ I - DESY, Hamburg – Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 2–6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ I - DESY, Hamburg – Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 2–6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory I am DESY-Standort Hamburg-Bahrenfeld.
Die DESY Innovation Factory I soll einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Es sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Die Entwicklungen der Science City Hamburg-Bahrenfeld, in dessen Kern DESY als führendes Forschungszentrum steht, sind geprägt von den Themen: Forschung, Lehre, Leben und Innovation. Dieses für Hamburg und Deutschland wissenschaftlich und wirtschaftlich relevante Großprojekt kann seine volle Kraft nur entfalten, wenn alle Bereiche gemeinschaftlich gedacht werden. DESY hat sich daher richtiger Weise entschieden sich nicht nur mit seiner exzellenten Forschung zu beteiligen, sondern auch das Thema Innovation in diesem Quartett besetzt. Die DESY Innovation Factory, die hier im integrierten Technologie- und Gründerzentrum entstehen soll ist der größte und wichtigste Baustein in einer ganzen Reihe von Projekten, die DESY im Bereich Innovation umsetzt. Das DESY Innovation Village, die Start-up Labs Bahrenfeld, die DESY Innovation Factory I auf dem zentralen Campus und die DESY Innovation Factory II im Innovationspark am Vorhornweg bilden ein einzigartiges Ökosystem zur Förderung des Transfers von Innovationen aus der Wissenschaft in die Gesellschaft.
Die DESY Innovation Factory I soll im Gebäude des ITGZ-I auf dem Campus einziehen und einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Das Gebäude wird ein Leuchtturm innerhalb der Science City und des DESY Forschungscampus sein. Hier sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden. Dabei soll vor allem der Geist der „Open Innovation“ in diesem Gebäude gelebt werden. Also der offene Austausch von Ideen. Den Kern des Gebäudes bilden dabei die Labor- und Werkstattflächen. Sie machen ca. 54% der Nutzflächen aus. Dazu kommen ca. 32% Büroflächen und jeweils 8% für die Seminar- und Tagungsflächen, sowie ca. 6% für Foyer, Café und Aufenthaltsräume.
Es sind Flächen für insgesamt 17 unterschiedliche Nutzer aus folgenden Bereichen vorzusehen:
- Proteinkristallographie,
- Medizintechnik,
- Beschleunigerentwicklung,
- Materialforschung,
- Detektorentwicklung,
- Medizintechnik – Diagnostik,
- Vakuumtechnik
- Spezialbeschichtungen,
- Elektronik,
- Probenhandling,
- Medizintechnik Therapie,
- Medizinische Bildgebung,
- Betriebsgruppe Innovation Factory,
- Diverse Shared Facilities.
Die große Herausforderung in diesem Projekt ist es die vielfältigen Raumanforderungen für ein dynamischen Gründerumfeld abzubilden. Hierfür ist es aus aktueller Sicht sinnvoll, ein Konzept zu erarbeiten, welches es ermöglicht, die Räume (nach Bauabschluss) schnell und kostengünstig auf eine neue Nutzung und somit auf die geänderten Anforderungen umzurüsten. Um eine große Überkapazität der Versorgungsanlage zu vermeiden, könnten diese nach einer Gleichzeitigkeitsbetrachtung ausgelegt werden. Damit wäre der Anteil an bestimmten Anforderungsarten fix, jedoch flexibel im Gebäude oder einer Etage frei platzierbar. Ob und wie weit ein solches Konzept wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ist in der Planung zu betrachten.
Geplant sind der Baubeginn im Juli 2023 und die Nutzungsaufnahme des Gebäudes im Dezember 2025.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zu vergeben.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 2 bis 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 6 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte)
— durchschnittlich < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren (siehe die Vorgabe im jeweiligen Referenzprojekt) bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – Wichtung 90 %
DRINGENDER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor den definierten Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden oder auch die weiteren Mindestkriterien nicht erfüllen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen müssen durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (4 Punkte),
— das Referenzprojekt unterlag besonderen Anforderungen an die Minimierung von Schwingungen (z.B. durch Verkehr, Wind, Maschinen) (4 Punkte)
— bei dem Referenzprojekt wurden bauliche und technische Voraussetzungen für eine flexible Anpassung an wechselnde Nutzer-/Labortypen geschaffen (4 Punkte),
— das Referenzprojekt wurde bei einer Länge von mind. 60 m in fugenloser Bauweise ausgeführt (4 Punkte),
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung des BNB-Silber-Standards bzw. einer gleich- oder höherwertigen Zertifizierung geplant und realisiert (4 Punkte),
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 30 Mio. € brutto (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Leistungsphasen 4–9 gemäß § 55 HOAI
— Leistungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß § 51 HOAI
— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 51 HOAI
— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 6 gemäß § 51 HOAI
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1b
— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2
— Konstruktion und prüfbare Statische Nachweise für Anschlüsse und Knotenverbindungen im Stahl- und Holzbau
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3
— Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
ggf. weitere Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht
3.) Nachweis über die Berechtigung des Vertretungsberechtigten, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind
8.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
9.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2019 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Abgabefrist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).