Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II - DESY, Hamburg – Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.desy.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1767ef
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1767ef
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung bürgerlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II - DESY, Hamburg – Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory II im Innovationspark Altona.

Die DESY Innovation Factory II ist ein essentieller Bestandteil des Gesamtökosystems und der Schlussstein in der strategischen Entwicklungskette von einer Idee aus dem Forschungsumfeld zu einem Produkt in der Anwendung.

Für den Innovationspark Altona wird das Gebäude ein Landmark sein, welches den Auftakt zum Park bildet und innerhalb der Science City stellvertretend für Innovationen aus der Forschung stehen wird. Dabei sollen auf ca. 3.184 m² Nutzfläche verschiedene Typen von Laboren und Werkstätten, sowie Büro-, Meeting- und Aufenthaltsräume entstehen.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:

Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY

Notkestraße 85

22607 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Entwicklungen der Science City Hamburg-Bahrenfeld, in dessen Kern DESY als führendes Forschungszentrum steht, sind geprägt von den Themen: Forschung, Lehre, Leben und Innovation. Dieses für Hamburg und Deutschland wissenschaftlich und wirtschaftlich relevante Großprojekt kann seine volle Kraft nur entfalten, wenn alle Bereiche gemeinschaftlich gedacht werden. DESY hat sich daher richtiger Weise entschieden sich nicht nur mit seiner exzellenten Forschung zu beteiligen, sondern auch das Thema Innovation in diesem Quartett besetzt. Die DESY Innovation Factory, die hier im integrierten Technologie- und Gründerzentrum entstehen soll ist der größte und wichtigste Baustein in einer ganzen Reihe von Projekten, die DESY im Bereich Innovation umsetzt. Das DESY Innovation Village, die Start-up Labs Bahrenfeld, die DESY Innovation Factory I auf dem zentralen Campus und die DESY Innovation Factory II im Innovationspark am Vorhornweg bilden ein einzigartiges Ökosystem

zur Förderung des Transfers von Innovationen aus der Wissenschaft in die Gesellschaft.

Die DESY Innovation Factory II soll im Gebäude des ITGZ-II im Innovationspark Altona einziehen. Sie ist ein essentieller Bestandteil des Gesamtökosystems und der Schlussstein in der strategischen Entwicklungskette von einer Idee aus dem Forschungsumfeld zu einem Produkt in der Anwendung. Hier finden die Unternehmen die aus dem Transfer der Innovationen aus der Wissenschaft entstanden sind langfristig ihre Wirkungsstätte. Diese Unternehmen sind Kunden, Partner und Zulieferer der Forschungseinrichtungen in der Science City und deshalb ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems.

Für den Innovationspark Altona wird das Gebäude ein Landmark sein, welches den Auftakt zum Park bildet und innerhalb der Science City stellvertretend für Innovationen aus der Forschung stehen wird. Dabei sollen auf ca. 3.184 m² Nutzfläche verschiedene Typen von Laboren und Werkstätten, sowie Büro-, Meeting- und Aufenthaltsräume entstehen. Im Gegensatz zum Standort auf dem Campus wird hierbei nicht primär eine offene Innovationskultur gelebt, sondern die für etablierte Unternehmen wichtige Vertraulichkeit durch in sich geschlossene Bereiche sichergestellt. Der Austausch zwischen den Unternehmen und den Mitarbeitenden dieser Unternehmen wird jedoch dennoch gefördert. Dafür werden die zentralen Flächen wie Teeküchen, Aufenthalts- und Seminar, sowie Veranstaltungsflächen analog zum Campus-Standort so gestaltet sein, dass ein Austausch gefördert wird und sich die Unternehmen dort begegnen. Ergänzend dazu wird ein breites Angebot an Netzwerkveranstaltungen den Innovationspark beleben und zum Austausch anregen.

Der Baukörper soll in kompakter Form an der Ecke der Kreuzung Luruper Hauptstraße/Elbgaustraße entstehen und sowohl zur Straße, als auch zum Park hin orientiert sein. Die Labor- und Werkstatträume werden dabei ca. 43% der Nutzfläche ausmachen und die Büroflächen ebenfalls ca. 43%.

Es sind Flächen für insgesamt 4 unterschiedliche Nutzer aus folgenden Bereichen vorzusehen:

- Detektorentwicklung,

- Nanotechnologie,

- Lasertechnologie I,

- Lasertechnologie II.

Die große Herausforderung in diesem Projekt ist es die vielfältigen Raumanforderungen für ein dynamischen Gründerumfeld abzubilden. Hierfür ist es aus aktueller Sicht sinnvoll, ein Konzept zu erarbeiten, welches es ermöglicht, die Räume (nach Bauabschluss) schnell und kostengünstig auf eine neue Nutzung und somit auf die geänderten Anforderungen umzurüsten. Um eine große Überkapazität der Versorgungsanlage zu vermeiden, könnten diese nach einer Gleichzeitigkeitsbetrachtung ausgelegt werden. Damit wäre der Anteil an bestimmten Anforderungsarten fix, jedoch flexibel im Gebäude oder einer Etage frei platzierbar. Ob und wie weit ein solches Konzept wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ist in der Planung zu betrachten.

Geplant sind der Baubeginn im Juli 2023 und die Nutzungsaufnahme des Gebäudes im Juli 2025.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/03/2022
Ende: 30/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %

Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:

— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)

2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %

Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:

— durchschnittlich ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte)

— durchschnittlich < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte)

— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)

3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren (siehe die Vorgabe im jeweiligen Referenzprojekt) bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – Wichtung 90 %

DRINGENDER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor den definierten Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden oder auch die weiteren Mindestkriterien nicht erfüllen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

Folgende Anforderungen müssen durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:

— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (4 Punkte),

— das Referenzprojekt unterlag besonderen Anforderungen an die Minimierung von Schwingungen (z.B. durch Verkehr, Wind, Maschinen) (4 Punkte)

— bei dem Referenzprojekt wurden bauliche und technische Voraussetzungen für eine flexible Anpassung an wechselnde Nutzer-/Labortypen geschaffen (4 Punkte),

— das Referenzprojekt wurde zumindest teilweise mit einer mehrstöckigen Holzkonstruktion realisiert (4 Punkte),

— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung des BNB-Silber-Standards bzw. einer gleich- oder höherwertigen Zertifizierung geplant und realisiert (4 Punkte),

— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 15 Mio. € brutto (max. 5 Punkte),

— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte).

Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Leistungsphasen 4–9 gemäß § 55 HOAI

— Leistungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß § 51 HOAI

— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 51 HOAI

— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 6 gemäß § 51 HOAI

Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1b

— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz

Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2

— Konstruktion und prüfbare Statische Nachweise für Anschlüsse und Knotenverbindungen im Stahl- und Holzbau

Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3

— Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation

Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4

— Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen

ggf. weitere Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI

Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)

2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht

3.) Nachweis über die Berechtigung des Vertretungsberechtigten, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)

4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen

5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind

6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind

7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind

8.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.

9.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV

Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2019 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.

Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.

Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.

Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.

Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Abgabefrist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.

Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.

Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2022