Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-142-FIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge
Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge
Für die Mobilfunkleistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden mit folgenden Leistungsgegenständen:
- die Bereitstellung und Aktivierung von Mobilfunkanschlüssen in drei verschiedenen Tarifen und mit verschiedenen hinzubuchbaren Optionen nach Bedarf der DAkkS
- die Bereitstellung und Versendung der SIM-Karten mit bis zu zwei zusätzlichen SIM-Karten (Multi-SIM/Ultracard/Multicard) an die Auftraggeberin
- die kostenneutrale Portierung der Mobilfunk-Rufnummern der DAkkS vom bisherigen Anbieter zum neuen Auftragnehmer
- sonstige Serviceleistungen:
o Bereitstellung eines Service-Portals zur Administration
o kostenfreie Geschäftskundenhotline
o Bereitstellen eines Ansprechpartners (persönlicher Kundenbetreuer)
o Elektronischer Rechnungsversand an "[gelöscht]"
Die Bestandsverträge der derzeitigen Anbieter sind vom Auftragnehmer sukzessive während der Rahmenvertragslaufzeit nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeiten zu übernehmen. Der neue Auftragnehmer ist für den rechtzeitigen und unterbrechungsfreien Wechsel bzw. die Übernahme zuständig. Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer soll vom 01.01.2022 bis maximal zum 31.12.2025 laufen. Ein einheitliches Vertragsende der einzelnen Mobilfunkverträge ist mit Ablauf des Rahmenvertrages angestrebt.
Die Bereitstellung von Mobiltelefonen oder Smartphones sowie sonstiger Hardware ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Zubuchung 5 G pro Monat
- Zubuchung flexible Rufnummernaziege pro Monat
- Zubuchung Mailbox mit professionell gesprochener Standardansage pro Monat
- Bereitstellung und Aktivierung eSIM
- Abruf weiterer Mobilfunkverträge zu den vereinbarten Konditionen und Preisen des Rahmensvertrags bis zur vereinbarten Höchstmenge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das
Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuell gültigen Fassung anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCRS44
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der AG zu rügen (§ 160 Absatz
3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der AG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB durch die AG
geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die AG; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.