Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-142-FIS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Beliehene Stelle des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Akkreditierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-142-FIS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64212000 Mobiltelefondienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Mobilfunkleistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden mit folgenden Leistungsgegenständen:

- die Bereitstellung und Aktivierung von Mobilfunkanschlüssen in drei verschiedenen Tarifen und mit verschiedenen hinzubuchbaren Optionen nach Bedarf der DAkkS

- die Bereitstellung und Versendung der SIM-Karten mit bis zu zwei zusätzlichen SIM-Karten (Multi-SIM/Ultracard/Multicard) an die Auftraggeberin

- die kostenneutrale Portierung der Mobilfunk-Rufnummern der DAkkS vom bisherigen Anbieter zum neuen Auftragnehmer

- sonstige Serviceleistungen:

o Bereitstellung eines Service-Portals zur Administration

o kostenfreie Geschäftskundenhotline

o Bereitstellen eines Ansprechpartners (persönlicher Kundenbetreuer)

o Elektronischer Rechnungsversand an "[gelöscht]"

Die Bestandsverträge der derzeitigen Anbieter sind vom Auftragnehmer sukzessive während der Rahmenvertragslaufzeit nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeiten zu übernehmen. Der neue Auftragnehmer ist für den rechtzeitigen und unterbrechungsfreien Wechsel bzw. die Übernahme zuständig. Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer soll vom 01.01.2022 bis maximal zum 31.12.2025 laufen. Ein einheitliches Vertragsende der einzelnen Mobilfunkverträge ist mit Ablauf des Rahmenvertrages angestrebt.

Die Bereitstellung von Mobiltelefonen oder Smartphones sowie sonstiger Hardware ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsmatrix / Gewichtung: 50%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Zubuchung 5 G pro Monat

- Zubuchung flexible Rufnummernaziege pro Monat

- Zubuchung Mailbox mit professionell gesprochener Standardansage pro Monat

- Bereitstellung und Aktivierung eSIM

- Abruf weiterer Mobilfunkverträge zu den vereinbarten Konditionen und Preisen des Rahmensvertrags bis zur vereinbarten Höchstmenge

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 118-310633
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-142-FIS
Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53277
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das

Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.

Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuell gültigen Fassung anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCRS44

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen

Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der AG zu rügen (§ 160 Absatz

3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber der AG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt die AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb

von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für

Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB durch die AG

geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese

Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die AG; auf den Tag des

Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2022