Berlin TXL - Planung Abbruch und Baufeldfreimachung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Planung Abbruch und Baufeldfreimachung
Berlin
Ziel dieser Ausschreibung ist es, im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen alle Themen in Bezug auf den Abbruch einer Brücke (Trogtunnelbauwerk) und diverser Straßen- und Betonflächen abzudecken, ebenso wie die Wiederherstellung der Geländehöhe von 34,00 m ü NHN inkl. notwendiger Verdichtungen. Hierzu zählen u. a. auch die Erstellung von Förderanträgen (insbesondere GRW), von Bauplanungsunterlagen, von Ausschreibungsunterlagen, Klärung und Bearbeitung von Fragen der Altlasten und Kampfmitteln soweit diese mit den abzubrechenden Materialien zusammenhängen, von Fragen des Recyclings vor Ort, Klärung der Verkehrsführung, des Bauablaufs und der Erstellung von Baubeschreibungen, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der externen Planungen zu Medienverlegung, SiGeKo und Logistik. Das zu beauftragende Büro ist für den gesamten Themenkomplex Abbruch/ Baufeldfreimachung der Verkehrs-, Privat- und Freiflächen verantwortlich und soll dem AG in der Freimachungsphase als zentraler Ansprechpartner zu den genannten Themen zur Verfügung stehen.
Bei dem zu betrachtenden Gebiet wird derzeit von einer abzubrechenden Fläche von fast 215 000 m² ausgegangen, welche sich insbesondere aus Beton-, Asphalt- oder Grünflächen zusammensetzt. Hinzu kommt der Abbruch des Trogtunnelbauwerks mit einem Stahlbetonvolumen von ca. 14 300 m³ sowie dem Rückbau zugehöriger Rampen mit ca. 104 000 m³ Boden. Weitere Themenfelder sind die Sanierung bzw. Entsorgung von ca. 16 900 lfm Fugen in den Betonbestandflächen, sowie der Wunsch des Auftraggebers möglichst viel vorhandenes Abbruchmaterial zu recyceln.
Die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsstufen orientieren sich an den Leistungsbildern der Schriftenreihe der AHO-Fachkommission Heft 18 zum Planungsbereich „Baufeldfreimachung / Rückbau“ vom Oktober 2014. Die Ergebnisse der Leistungsstufe 1 (Vorplanung) liegen bereits vor und werden nicht mehr beauftragt. Für die Leistungsstufe 2 (Entwurfsplanung) wurden schon vorangehend Leistungen erbracht, welche zum Teil schon vorliegen. Es ist jedoch eine Aktualisierung dieser notwendig. Ebenso wie die Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Die weiteren Leistungen und Leistungsstufen (Leistungsstufe 3 und 4) sind aus finanztechnischen Gründen optional und werden ganz oder in Teilen unter anderem unter Berücksichtigung des Projektfortschritts beauftragt. Alle Leistungen sind in enger Abstimmung mit den weiteren internen und externen Projektbeteiligten zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen nach DGUV-Regel 101-004
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge:
Nachtrag 01: BPU Überarbeitung
Nachtrag 02: Erweiterung des Recyclingkonzepts 1.BA
Nachtrag 03: Erarbeitung Vergabeunterlagen vorgezogene Baumfällung für den 1. BA UTR
Nachtrag 04:
— Ergänzung Baustellenlogistik BCL,
— Ergänzung Rollwegbrücke,
— Ergänzung Baumbestand,
— Ergänzung Kostenberechnung,
— Ergänzung Bäume,
— Ergänzung Bäume Schwellenbauwerk,
— Ergänzung Rinnen,
— Aktualisierung Recyclingkonzept.
Nachtrag 05: Machbarkeitsstudie Teilerhalt Fußgängertunnel Rollwegbrücke
Nachtrag 06: Überarbeitung der Mengenermittlung zur BPU Abbruch
Nachtrag 07: Erfassung der oberirdischen Gegenstände
Nachtrag 08: Mehraufwand und zusätzliche Leistungen Abbruchplanung
Nachtrag 09: Mehraufwand Teilrückbau Rollwegbrücke
Aktueller Nachtrag:
Nachtrag 10: Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen nach DGUV-Regel 101-004
Durch die Aufspaltung der ursprünglichen Ausschreibung für die Abbrucharbeiten 1. BA UTR in die Leistungen:- Durchführung von Testfeldversuchen an Fugenmaterial- Vorgezogener Teilrückbau an der Rollwegbrücke (Abdeckung der Tunnelröhren)- Hauptleistung Abbruch 1. BA UTRwurde die Ausführung zwei angepasster A+S-Pläne erforderlich. Diese Anpassungsarbeiten sind ein Mehraufwand zum Vergleich des Hauptvertragsgegenstands und ist somit Gegenstand dieses Nachtrags.