Verlängerung der Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Endgeräten Los 5 Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2017-002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www2.provitako.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung der Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Endgeräten Los 5
Verlängerung der Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Endgeräten Lose 5 (Beamer)
Lieferung von Endgeräten: Beamern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beamer
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffung erfolgte durch eine zentrale Beschaffungsstelle.
Bezugsberechtigt sind: ProVitako e.G. und folgende-Mitglieder:
· Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) AöR
· ITEBO GmbH
· KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen
o Pädagogisches Netz Stadt Düsseldorf
· Hansestadt Lüneburg
· KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister mit nachfolgenden Mitgliedern
o Stadt Duisburg
o gkd-el Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe
o GKD Paderborn
o Stadt Hagen - HABIT
o Stadt Herne
o Stadt Köln
o Kreis Mettmann
o Stadt Mülheim an der Ruhr
o OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
o Stadt Ratingen
o Stadt Remscheid
o Stadt Wuppertal
· Kommunaler Betrieb für Informationstechnik AöR (KommunalBIT)
· Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
o Bundesstadt Bonn
o Kommunale Datenverarbeitungs-zentrale Rhein-Erft-Rur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Endgeräten (Los 5 Beamer)
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verlängerung der Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Endgeräten (Los 5 Bwamer) bis zum 28.02.2022
Durch die unvorhersehbare dynamische Entwicklung der Ausbreitung des COVID-19-Erregers und seiner Varianten und die zurzeit nicht absehbaren Auswirkungen auch bei Vorliegen einer geeigneten Impfung sind größere Ansammlungen weiterhin zu meiden, mit dem Ergebnis das sich Abstimmungsprozesse mit mehreren Beteiligten verzögern. Die Ermittlung der konkreten Bedarfe und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur Vorbereitung einer neuen Ausschreibung dauern länger an als üblicherweise nötig. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Beschaffungslücke wird daher die bestehende Rahmenvereinbarung um einen weiteren Monat verlängert.