Verlängerung der Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Endgeräten Los 5 Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2017-002

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www2.provitako.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung der Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Endgeräten Los 5

Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2017-002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung der Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Endgeräten Lose 5 (Beamer)

Los-Nr.: 5
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Lieferung von Endgeräten: Beamern

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 207-427609

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Z013-2017-0002
Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:

Beamer

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
10/10/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Beschaffung erfolgte durch eine zentrale Beschaffungsstelle.

Bezugsberechtigt sind: ProVitako e.G. und folgende-Mitglieder:

·           Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) AöR

·           ITEBO GmbH

·           KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen

o    Pädagogisches Netz Stadt Düsseldorf

·           Hansestadt Lüneburg

·           KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister mit nachfolgenden Mitgliedern

o    Stadt Duisburg

o    gkd-el Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe

o    GKD Paderborn

o    Stadt Hagen - HABIT

o    Stadt Herne

o    Stadt Köln

o    Kreis Mettmann

o    Stadt Mülheim an der Ruhr

o    OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH

o    Stadt Ratingen

o    Stadt Remscheid

o    Stadt Wuppertal

·           Kommunaler Betrieb für Informationstechnik AöR (KommunalBIT)

·           Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)

o    Bundesstadt Bonn

o    Kommunale Datenverarbeitungs-zentrale Rhein-Erft-Rur

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. ...

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Endgeräten (Los 5 Beamer)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung der Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Endgeräten (Los 5 Bwamer) bis zum 28.02.2022

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Durch die unvorhersehbare dynamische Entwicklung der Ausbreitung des COVID-19-Erregers und seiner Varianten und die zurzeit nicht absehbaren Auswirkungen auch bei Vorliegen einer geeigneten Impfung sind größere Ansammlungen weiterhin zu meiden, mit dem Ergebnis das sich Abstimmungsprozesse mit mehreren Beteiligten verzögern. Die Ermittlung der konkreten Bedarfe und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur Vorbereitung einer neuen Ausschreibung dauern länger an als üblicherweise nötig. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Beschaffungslücke wird daher die bestehende Rahmenvereinbarung um einen weiteren Monat verlängert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR