GESA mbH - Grundwassersanierung Glienicker Weg / Adlergestell Referenznummer der Bekanntmachung: 10025-VgV-EU-GWRA

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y99RNCW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y99RNCW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Mittelbare Bundesgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sanierung, Entwicklung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

GESA mbH - Grundwassersanierung Glienicker Weg / Adlergestell

Referenznummer der Bekanntmachung: 10025-VgV-EU-GWRA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65120000 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertrag über die Umrüstung und den Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage am Standort Glienicker Weg / Adlergestell in 12489 Berlin-Adlershof.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Grundstück Glienicker Weg / Adlergestell 12489 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf dem Grundstück Glienicker Weg / Adlergestell wird seit 2004 eine Grundwasserreinigungsanlage betrieben. Die Notwendigkeit der Reinigung des Grundwassers ergibt sich aus einer Sanierungsanordnung des Landes Berlin nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Gegenstand der Ausschreibung ist die unterbrechungsfreie Fortsetzung des Reinigungsbetriebes über maximal 15 Jahre unter Beibehaltung der Anlagenkapazität und der Einleitwerte. Zudem sind diverse Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Umrüstung der Anlagentechnik Bestandteil des Auftragsgegenstandes.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/06/2022
Ende: 05/06/2037
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wir bitten um Beachtung der Ausschreibungsunterlage "Hinweise zur Angebotserstellung" (Dateiordner A).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung der Eignung" (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Zur Bestätigung sämtlicher angeforderter Eigenerklärungen können nach Angebotseinreichung durch die Auftraggeberin folgende Nachweise angefordert werden:

- Referenznachweise

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit Angebotsabgabe sind folgende Erklärungen und Nachweise zwingend einzureichen:

1. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung sowie Umwelthaftpflicht im Auftragsfall.

2. Erklärung (Eigenerklärung) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen zu 1.: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden.

Mindestanforderungen zu 2.: Besondere Leistungsart: Umsatz für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Reinigung von kontaminiertem Grundwasser: mindestens 2 Mio. EUR/a.

Im Falle von Bietergemeinschaften gilt für die Erklärungen gemäß der vorstehenden Ziffern 1 und 2: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit Angebotsabgabe sind folgende Erklärungen und Nachweise zwingend einzureichen:

1. Referenzbescheinigungen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte, vergleichbare Leistungen. Die Leistungen sind als Referenz nur anzubringen, wenn sie als Generalunternehmer- oder überwiegend als Eigenleistung erbracht worden sind.

2. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität. Zunächst genügt eine Eigenerklärung.

3. Nachweis Fachbetrieb gem. § 62 WHG

4. Nachweis Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 (für Leistungen zur Brunnenwartung)

5. Nachweis Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 (für Arbeiten in kontaminierten Bereichen)

6. Nachweis Befähigung nach § 20 SprengG / Chemiefeuerwerker (für baubegleitende Kampfmittelräumung bei Erd- /Tiefbauarbeiten).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen zu 1.: Nachweis von mindestens je einer Referenz A und B aus den letzten 5 Jahren mit mindestens den folgenden Eigenschaften:

A: Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage mit einer realisierten Förderrate von mindestens 30 m³/h (Förderrate für drei Jahre im Jahresmittel über 75 % der Jahresstunden);

Anlagenlaufzeit: mindestens 2 Jahre.

B: Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage an einem Standort mit einer komplexen Grundwasserverunreinigung mit mindestens drei der folgenden Schadstoffe / Schadstoffgruppen:

- LHKW (chloriert und / oder bromiert),

- BTEX,

- Chlorbenzol,

- organischen Arsenverbindungen und

- OCP, wobei organische Arsenverbindungen enthalten sein müssen; Zulaufkonzentration der Schadstoffe BTEX, MCB, DCP, LHKW (chloriert und / oder bromiert) und OCP in Summe durchgehend > 5 mg/l;

Anlagenlaufzeit: mindestens 2 Jahre.

Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen durch den Auftraggeber nachzufordern.

Die Referenzen sind mit mindestens folgendem Inhalt zu beschreiben:

- Ansprechpartner

- Art der ausgeführten Leistung

- Auftragssumme

- Ausführungszeitraum

- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen

- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer

- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung

- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau)

- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)

- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden

- Relevante Randbedingungen

- Beschreibung der Wirkungsweise, des Reinigungserfolgs und ggf. durchgeführter Optimierungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/03/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/03/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y99RNCW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2022