GESA mbH - Grundwassersanierung Glienicker Weg / Adlergestell Referenznummer der Bekanntmachung: 10025-VgV-EU-GWRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
GESA mbH - Grundwassersanierung Glienicker Weg / Adlergestell
Vertrag über die Umrüstung und den Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage am Standort Glienicker Weg / Adlergestell in 12489 Berlin-Adlershof.
Grundstück Glienicker Weg / Adlergestell 12489 Berlin
Auf dem Grundstück Glienicker Weg / Adlergestell wird seit 2004 eine Grundwasserreinigungsanlage betrieben. Die Notwendigkeit der Reinigung des Grundwassers ergibt sich aus einer Sanierungsanordnung des Landes Berlin nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Gegenstand der Ausschreibung ist die unterbrechungsfreie Fortsetzung des Reinigungsbetriebes über maximal 15 Jahre unter Beibehaltung der Anlagenkapazität und der Einleitwerte. Zudem sind diverse Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Umrüstung der Anlagentechnik Bestandteil des Auftragsgegenstandes.
Wir bitten um Beachtung der Ausschreibungsunterlage "Hinweise zur Angebotserstellung" (Dateiordner A).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung der Eignung" (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zur Bestätigung sämtlicher angeforderter Eigenerklärungen können nach Angebotseinreichung durch die Auftraggeberin folgende Nachweise angefordert werden:
- Referenznachweise
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied abzugeben.
Mit Angebotsabgabe sind folgende Erklärungen und Nachweise zwingend einzureichen:
1. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung sowie Umwelthaftpflicht im Auftragsfall.
2. Erklärung (Eigenerklärung) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderungen zu 1.: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden.
Mindestanforderungen zu 2.: Besondere Leistungsart: Umsatz für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Reinigung von kontaminiertem Grundwasser: mindestens 2 Mio. EUR/a.
Im Falle von Bietergemeinschaften gilt für die Erklärungen gemäß der vorstehenden Ziffern 1 und 2: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.
Mit Angebotsabgabe sind folgende Erklärungen und Nachweise zwingend einzureichen:
1. Referenzbescheinigungen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte, vergleichbare Leistungen. Die Leistungen sind als Referenz nur anzubringen, wenn sie als Generalunternehmer- oder überwiegend als Eigenleistung erbracht worden sind.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität. Zunächst genügt eine Eigenerklärung.
3. Nachweis Fachbetrieb gem. § 62 WHG
4. Nachweis Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 (für Leistungen zur Brunnenwartung)
5. Nachweis Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 (für Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
6. Nachweis Befähigung nach § 20 SprengG / Chemiefeuerwerker (für baubegleitende Kampfmittelräumung bei Erd- /Tiefbauarbeiten).
Mindestanforderungen zu 1.: Nachweis von mindestens je einer Referenz A und B aus den letzten 5 Jahren mit mindestens den folgenden Eigenschaften:
A: Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage mit einer realisierten Förderrate von mindestens 30 m³/h (Förderrate für drei Jahre im Jahresmittel über 75 % der Jahresstunden);
Anlagenlaufzeit: mindestens 2 Jahre.
B: Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage an einem Standort mit einer komplexen Grundwasserverunreinigung mit mindestens drei der folgenden Schadstoffe / Schadstoffgruppen:
- LHKW (chloriert und / oder bromiert),
- BTEX,
- Chlorbenzol,
- organischen Arsenverbindungen und
- OCP, wobei organische Arsenverbindungen enthalten sein müssen; Zulaufkonzentration der Schadstoffe BTEX, MCB, DCP, LHKW (chloriert und / oder bromiert) und OCP in Summe durchgehend > 5 mg/l;
Anlagenlaufzeit: mindestens 2 Jahre.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen durch den Auftraggeber nachzufordern.
Die Referenzen sind mit mindestens folgendem Inhalt zu beschreiben:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau)
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Relevante Randbedingungen
- Beschreibung der Wirkungsweise, des Reinigungserfolgs und ggf. durchgeführter Optimierungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y99RNCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.