Berlin TXL - Planung Abbruch und Baufeldfreimachung

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Berlin TXL - Planung Abbruch und Baufeldfreimachung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Ziel dieser Ausschreibung ist es, im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen alle Themen in Bezug auf den Abbruch einer Brücke (Trogtunnelbauwerk) und diverser Straßen- und Betonflächen abzudecken, ebenso wie die Wiederherstellung der Geländehöhe von 34,00 m ü NHN inkl. notwendiger Verdichtungen. Hierzu zählen u. a. auch die Erstellung von Förderanträgen (insbesondere GRW), von Bauplanungsunterlagen, von Ausschreibungsunterlagen, Klärung und Bearbeitung von Fragen der Altlasten und Kampfmitteln soweit diese mit den abzubrechenden Materialien zusammenhängen, von Fragen des Recyclings vor Ort, Klärung der Verkehrsführung, des Bauablaufs und der Erstellung von Baubeschreibungen, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der externen Planungen zu Medienverlegung, SiGeKo und Logistik. Das zu beauftragende Büro ist für den gesamten Themenkomplex Abbruch/ Baufeldfreimachung der Verkehrs-, Privat- und Freiflächen verantwortlich und soll dem AG in der Freimachungsphase als zentraler Ansprechpartner zu den genannten Themen zur Verfügung stehen.

Bei dem zu betrachtenden Gebiet wird derzeit von einer abzubrechenden Fläche von fast 215 000 m² ausgegangen, welche sich insbesondere aus Beton-, Asphalt- oder Grünflächen zusammensetzt. Hinzu kommt der Abbruch des Trogtunnelbauwerks mit einem Stahlbetonvolumen von ca. 14 300 m³ sowie dem Rückbau zugehöriger Rampen mit ca. 104 000 m³ Boden. Weitere Themenfelder sind die Sanierung bzw. Entsorgung von ca. 16 900 lfm Fugen in den Betonbestandflächen, sowie der Wunsch des Auftraggebers möglichst viel vorhandenes Abbruchmaterial zu recyceln.

Die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsstufen orientieren sich an den Leistungsbildern der Schriftenreihe der AHO-Fachkommission Heft 18 zum Planungsbereich „Baufeldfreimachung / Rückbau“ vom Oktober 2014. Die Ergebnisse der Leistungsstufe 1 (Vorplanung) liegen bereits vor und werden nicht mehr beauftragt. Für die Leistungsstufe 2 (Entwurfsplanung) wurden schon vorangehend Leistungen erbracht, welche zum Teil schon vorliegen. Es ist jedoch eine Aktualisierung dieser notwendig. Ebenso wie die Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Die weiteren Leistungen und Leistungsstufen (Leistungsstufe 3 und 4) sind aus finanztechnischen Gründen optional und werden ganz oder in Teilen unter anderem unter Berücksichtigung des Projektfortschritts beauftragt. Alle Leistungen sind in enger Abstimmung mit den weiteren internen und externen Projektbeteiligten zu erbringen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 222-544988

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 8.1.3.1.2.6.6.2
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mehraufwand vorgezogener Teilrückbau Rollwegbrücke

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bisherige Nachträge:

Nachtrag 01: BPU Überarbeitung

Nachtrag 02: Erweiterung des Recyclingkonzepts 1.BA

Nachtrag 03: Erarbeitung Vergabeunterlagen vorgezogene Baumfällung für den 1. BA UTR

Nachtrag 04:

— Ergänzung Baustellenlogistik BCL,

— Ergänzung Rollwegbrücke,

— Ergänzung Baumbestand,

— Ergänzung Kostenberechnung,

— Ergänzung Bäume,

— Ergänzung Bäume Schwellenbauwerk,

— Ergänzung Rinnen,

— Aktualisierung Recyclingkonzept.

Nachtrag 05: Machbarkeitsstudie Teilerhalt Fußgängertunnel Rollwegbrücke

Nachtrag 06: Überarbeitung der Mengenermittlung zur BPU Abbruch

Nachtrag 07: Erfassung der oberirdischen Gegenstände

Nachtrag 08: Mehraufwand und zusätzliche Leistungen Abbruchplanung

Nachtrag 09: Mehraufwand Teilrückbau Rollwegbrücke

Nachtrag 10: Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen nach DGUV-Regel 101-004

Nachtrag 11: Erarbeitung von grafischen Darstellungen für die Bauphasen

Aktueller Nachtrag:

Nachtrag 12: Mehraufwand vorgezogener Teilrückbau Rollwegbrücke

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Dies ist hier der Fall. Im Rahmen der Erstellung dieses Leistungsverzeichnisses und der Leistungsbeschreibung ergaben sich sehr viele Änderungen und Anpassungen in dem Parameterspektrum für die Schadstoffanalysen, in der Schnittstellendefinition für die Durchführung der Schadstoffuntersuchungen und der -entsorgung, sowie in der Festlegung der Ausgestaltung der Betonplattendemontage/-entnahme.Diese Mehrleistungen ergaben sich durch stetige Anpassungen und Neuforderungen anderer Planer und Teilprojektleiter und sind Gegenstand des 12. Nachtrags.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR