Straßenbahneubaustrecke Verkehrslösung Schöneweide - Lph. 8-9 + BÜ Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0728-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahneubaustrecke Verkehrslösung Schöneweide - Lph. 8-9 + BÜ
Straßenbahneubaustrecke Verkehrslösung Schöneweide - Lph. 8-9 + BÜ
Berlin
Das Bauvorhaben befindet sich in und an der Straßenbahn- und Buswendeschleife Schöne-weide mit den Baugrenzen in der Brückenstraße und dem Sterndamm. Der gesamte Baustel-lenbereich und das angrenzende Gelände liegen in der Trinkwasserschutzzone III. Neben dem Gleis- und Haltestellenbau werden die Straßen und Gehwege im Sterndamm erneuert. Innerhalb der Straßenbahn- und Buswendeschleife wird die BVG-eigene Regenwasserkanali-sation erneuert. Zur gedrosselten Abgabe des gesammelten Regenwassers an die Regenka-nalisation der Berliner Wasserbetriebe wird ein Regenrückhaltebecken errichtet.
Vorab werden durch Dritte (BWB, SGA, NBB etc.) Vorabmaßnahmen ab Dezember 2021 stattfinden. Im Bereich von der EÜ Sterndamm über den Bahnhofsplatz bis zur Brücken-straße finden Rückbauarbeiten der vorhandenen Gleise statt. In der Brückenstraße wird eine Bauweiche eingebaut.
In der Mitte der Neuplanung der Gleisschleife am Bahnhof Schöneweide wird durch die BVG ein Pausenheim errichtet. Dieses ist über einen Gehweg erreichbar. Durch die Plangenehmi-gung ist die Position sowie Gebäudekubatur festgelegt (9x13m mit stark
gerundeten Ecken).
Im Hinblick auf das zukünftige Projekt für die E-Busladestationen werden die Leerverrohrun-gen für die künftigen elektrischen Ladesäulen mitgebaut.
Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken sind durch die Projektsteuerung zu ko-ordinieren und auszusteuern.
Auf dem zu erneuernden Streckenabschnitt der Nord-Süd-Tangente verkehren derzeit die Straßenbahnlinien M17, 21, 37, 67 und 60. Innerhalb der Straßenbahn- und Buswende-schleife enden die Buslinien M11, X11, 160, 163, 166 und 265. Für die Durchführung der Baumaßnahme soll der Straßenbahnverkehr weitestgehend aufrechterhalten werden, es kommt jedoch zu geänderten Linienführungen auch für den Busverkehr.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI), Leistungsphasen 8 und 9 + Bauüberwachung nach HOAI 2021
- Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Leistungsphasen 8 und 9 + Bauüberwachung nach HOAI 2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG
und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung
(Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden
Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen gemäß Formblatt:
Die Fachkunde ist für die Bauoberleitung Gleisbau/Straßenbau, Bauüberwachung Gleisbau/Straßenbau, Bauoberleitung Ingenieurbauwerke und Bauüberwachung Ingenieurbauwerke durch zwei persönlich erbrachte Referenzen nachzuweisen.
Die Fachkunde ist für die Bauoberleitung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen durch je eine persönlich erbrachte Referenz nachzuweisen.
Die Fachkunde ist für die Bauüberwachung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen durch je eine persönlich erbrachte Referenz nachzuweisen.
Die Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung können nicht von der gleichen Mitarbeiter übernommen werden.
Referenzen Bauoberleiter Gleisbau:
Bewertet werden, die Baukosten, die Aktualität, die erbrachten Leistungsphasen der Lph. 8-9 + BÜ, die Streckenlänge sowie die Lage und Bauart des Referenzobjektes.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauoberleiter Gleisbau:
- Es sind zwei Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage erbracht und abgeschlossen wurden
- Eine Referenz muss Gesamtbaukosten netto (Kostengruppe 300+400) von >= 5 Mio. EUR beinhalten
Referenzen Bauüberwacher Gleisbau:
Zusätzlich zum Bauoberleiter Gleisbau ist für das Projekt ein weiterer Bauüberwacher Gleisbau einzusetzen.
Bewertet werden, die Baukosten, die Aktualität, die erbrachten Leistungsphasen der Lph. 8-9 + BÜ, die Streckenlänge sowie die Lage und Bauart des Referenzobjektes.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauüberwacher Gleisbau:
- Es sind zwei Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbarePlanungsleistungen der Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage erbracht und abgeschlossen wurden.
- Eine Referenz muss Gesamtbaukosten netto (Kostengruppe 300+400) von >= 5 Mio. EUR beinhalten.
Referenzen Bauoberleiter Ingenieurbauwerke:
Bewertet werden, die Baukosten, die Aktualität und die erbrachten Leistungsphasen der Lph. 8-9 + BÜ.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauoberleiters Ingenieurbauwerke:
- Es sind 2 Referenzen für den Bauoberleiter Ingenieurbauwerke einzureichen.
- Es ist eine Referenz für Leistungsphase 8 nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung einer wasserdichten Baugrube im Grundwasser mit Verwendung 'von rückverankerten Spundwänden nach ZTV-ING und gemäß DIN-Norm 4124 oder gleichwertig. Die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.
- Es ist eine Referenz für die Leistungsphase 8 nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen größer als 250m³. Die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.
Referenzen Bauüberwacher Ingenieurbauwerke:
Zusätzlich zum Bauoberleiter Ingenieurbauwerke ist für das Projekt ein weiterer Bauüberwacher Ingenieurbauwerke einzusetzen.
Bewertet werden, die Baukosten, die Aktualität und die erbrachten Leistungsphasen der Lph. 8-9 + BÜ.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauüberwachers Ingenieurbauwerke:
- Es sind 2 Referenzen für den Bauüberwacher Ingenieurbauwerke einzureichen.
- Es ist eine Referenz für die Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung einer wasserdichten Baugrube im Grundwasser mit Verwendung 'von rückverankerten Spundwänden nach ZTV-ING und gemäß DIN-Norm 4124 oder gleichwertig. Die Bauüberwachung muss abgeschlossen sein.
- Es ist eine Referenz für die Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen größer als 250m³. Die Bauüberwachung muss abgeschlossen sein.
Referenzen Bauoberleitung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung):
Bewertet werden, die Baukosten, die Aktualität und die erbrachten Leistungsphasen der Lph. 8-9 + BÜ.
Mindestanforderungen an die Referenzen der Bauoberleitung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung):
- Es sind drei Referenzen für den Bauoberleiter Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung) einzureichen.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Tragwerksanlagen i.S.d. HOAI Leistungsphase 8, Leistungsbild Tragwerksanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Bahnstromanlagen i.S.d. HOAI Leistungsphase 8, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von schienengebundenen Verkehrsanlagen i.S.d. HOAI Leistungsphase 8, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
Referenzen Bauüberwachung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung):
Zusätzlich Bauoberleiter Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung) ist für das Projekt ein weiterer Bauüberwacher Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung) einzusetzen.
Bewertet werden, die Baukosten, die Aktualität und die erbrachten Leistungsphasen der Lph. 8-9 + BÜ.
Mindestanforderungen an die Referenzen der Bauüberwachung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung):
- Es sind drei Referenzen für den Bauüberwacher Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung) einzureichen.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Tragwerksanlagen i.S.d. HOAI besondere Leistung Bauüberwachung, Leistungsbild Tragwerksanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Bahnstromanlagen i.S.d. HOAI besondere Leistung Bauüberwachung, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von schienengebundenen Verkehrsanlagen i.S.d. HOAI besondere Leistung Bauüberwachung, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen
erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Fachkundenachweis Projektteam) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Die Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung können nicht von der gleichen Mitarbeiter übernommen werden.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauoberleiter Gleisbau:
- Es sind zwei Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage erbracht und abgeschlossen wurden
- Eine Referenz muss Gesamtbaukosten netto (Kostengruppe 300+400) von >= 5 Mio. EUR beinhalten
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauüberwacher Gleisbau:
- Es sind zwei Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbarePlanungsleistungen der Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage erbracht und abgeschlossen wurden.
- Eine Referenz muss Gesamtbaukosten netto (Kostengruppe 300+400) von >= 5 Mio. EUR beinhalten.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauoberleiters Ingenieurbauwerke:
- Es sind 2 Referenzen für den Bauoberleiter Ingenieurbauwerke einzureichen.
- Es ist eine Referenz für Leistungsphase 8 nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung einer wasserdichten Baugrube im Grundwasser mit Verwendung 'von rückverankerten Spundwänden nach ZTV-ING und gemäß DIN-Norm 4124 oder gleichwertig. Die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.
- Es ist eine Referenz für die Leistungsphase 8 nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen größer als 250m³. Die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bauüberwachers Ingenieurbauwerke:
- Es sind 2 Referenzen für den Bauüberwacher Ingenieurbauwerke einzureichen.
- Es ist eine Referenz für die Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung einer wasserdichten Baugrube im Grundwasser mit Verwendung 'von rückverankerten Spundwänden nach ZTV-ING und gemäß DIN-Norm 4124 oder gleichwertig. Die Bauüberwachung muss abgeschlossen sein.
- Es ist eine Referenz für die Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke einzureichen für erbrachte Leistungen gemäß HOAI für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen größer als 250m³. Die Bauüberwachung muss abgeschlossen sein.
Mindestanforderungen an die Referenzen der Bauoberleitung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung):
- Es sind drei Referenzen für den Bauoberleiter Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung) einzureichen.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Tragwerksanlagen i.S.d. HOAI Leistungsphase 8, Leistungsbild Tragwerksanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Bahnstromanlagen i.S.d. HOAI Leistungsphase 8, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von schienengebundenen Verkehrsanlagen i.S.d. HOAI Leistungsphase 8, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
Mindestanforderungen an die Referenzen der Bauüberwachung Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung):
- Es sind drei Referenzen für den Bauüberwacher Tragwerksanlagen, Bahnstromanlagen und schienengebundene Verkehrsanlagen (Fahrleitung) einzureichen.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Tragwerksanlagen i.S.d. HOAI besondere Leistung Bauüberwachung, Leistungsbild Tragwerksanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von Bahnstromanlagen i.S.d. HOAI besondere Leistung Bauüberwachung, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
- Es ist eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen für den Umbau oder Neubau von schienengebundenen Verkehrsanlagen i.S.d. HOAI besondere Leistung Bauüberwachung, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
Werden die die Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann das
Angebot des Bewerbers nicht gewertet werden.
Die Prüfung und Wertung der Angbeote erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des
GWB. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird
folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Angbeote summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
Angebote unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle
Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Angeboten eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Angebote auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines
Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §
98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21
SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein
zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin
bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich
aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus
der Eigenerklärung "Fachkundenachweis Projektteam" (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält
sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt
haben, werden zur Angebotswertung zugelassen.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Angebote folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Fachkundenachweis Projektteam
3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft
4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsfall für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird sie Angebotsaufforderung begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Wertung des Angebotes.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.
I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0728-2021 zu erfolgen. Die
Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte
Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während der Angebotsphase werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis zum 20.01.2022 an die unter
Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1):
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur ein Angebot einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe
bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer
Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die
Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Angbeote Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Angebote zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
8. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.