Begleitforschungsprojekt Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz von zwischen Frauen und Männern Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitforschungsprojekt Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz von zwischen Frauen und Männern
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Evaluation des Bundesprogramms Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
deutschlandweit
Das Forschungsprojekt und seine Ergebnisse dienen der Erfüllung des gesetzlichen Auf-trags und sollen Grundlage sowohl für die Evaluation nach wissenschaftlichem Standard als auch für den Bericht der Bundesregierung sein. Der Evaluationszeitraum erstreckt sich von 2019 bis an den aktuellen Rand, wobei Entwicklungen und Veränderungen zur letzten Evaluation, 2017-2019, und zum letzten Bericht, 2017-2019, darzustellen sind. Insofern sollten die Ergebnisse des ausgeschriebenen Forschungsprojektes an die Erkenntnisse der letzten Evaluation und des letzten Berichts anschlussfähig sein, vgl. Bundesdrucksache 19/11470.
Folgende Aufgaben sind für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin zwingend vorgesehen und umzusetzen.
Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG
Im Mittelpunkt des Forschungsprojektes zur Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG stehen:
- die Erhebung und Auswertung der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Gesetzes auf den Adressatenkreis, deren Verhalten in Bezug auf Entgeltgleichheit zwi-schen Frauen und Männer sowie die potentiellen Auswirkungen auf Entgelte und Entgeltregelungen
- die Anwendung und Umsetzung der Instrumente (Auskunftsanspruch, freiwilliges Prüfverfahren und Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit).
- die Aufarbeitung der zum EntgTranspG ergangenen Rechtsprechung
Zum Aufbau einer aussagekräftigen Datengrundlage soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin eine repräsentative Befragung unter den vom Gesetz betroffenen Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten in einem Betrieb bzw. in einer Dienststelle zur Umset-zung und Bekanntheit des Gesetzes durchführen. Zu untersuchen sind insbesondere der Einfluss der Regelungen auf betriebliche Entwicklungen, veränderte Verhaltensmuster und ein Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile des Gesetzes. Die Befragung sollte auf den Erhebungen, die zur letzten Evaluation 2019 durchgeführt wurden, aufbauen und diese ggf. weiterführen, um Veränderungsprozesse und Entwicklungen nachvollziehen zu können.
Dazu sind u. a. folgende Fragen vorzusehen:
- Ist das Entgeltgleichheitsgebot im Betrieb bzw. Dienststelle bekannt?
- Wie wird das Gebot beachtet?
- Wie oft wurde der Auskunftsanspruch im Evaluationszeitraum gestellt und beantwor-tet?
- Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretungen?
- Wurde ein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt und wenn ja mit welchem Ergebnis?
- Was sind die Hinderungsgründe, wenn kein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt wurde?
- Welche Erfahrungen wurden insgesamt mit der Umsetzung des Gesetzes gemacht?
- Gab es bereits Veränderungen oder die Anpassung von Entgeltregelungen aufgrund des Gesetzes oder eines einzelnen Instruments des Gesetzes, z. B. als Reaktion auf das Ergebnis eines Auskunftsanspruchs oder die Durchführung eines betrieblichen Prüfverfahrens?
Der endgültige Fragebogen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und Beschäftigte einzubeziehen.
Des Weiteren ist die im Evaluationszeitraum zum Entgeltgleichheitsgebot und zum Entg-TranspG ergangene Rechtsprechung,höchst- und instanzgerichtlich, schwerpunktartig aufzuarbeiten.
Als Grundlage für das Projekt kann der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch auf die vorhandenen amtlichen Datenquellen des Statistischen Bundesamtes sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und vorhandene Statistiken anderer Institute zurückgreifen und diese auswerten.
Um Forschungsfragen zu eruieren und Ergebnisse zu validieren sollte der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch Interviews bzw. Workshops mit Experten und Expertin-nen aus dem fachlichen und politischen Umfeld vorsehen.
Zusätzliche Ansätze können vom Auftragnehmer/von der Auftragnehmerin optional angeboten werden. Diese Optionen sind im Kostenplan gesondert auszuweisen.
Begleitung der Berichterstattung nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG
Weiterhin soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch die nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG vorgeschriebene Berichterstattung der Bundesregierung unterstützen und die Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben erkunden, die aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl, in der Regel weniger als 200 Beschäftigten, nicht vom Anwendungskreis der Instrumente des EntgTranspG erfasst werden.
Dazu soll er auch in diesem Anwenderkreis eine repräsentative Befragung durchführen und Entwicklungen zum Thema Entgeltgleichheit ermitteln. Im Mittelpunkt stehen hier Fragen zum Bekanntheitsgrad des Entgeltgleichheitsgebotes sowie ggf. schon erfolgter Umsetzungsmaßnahmen zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes. Die Befragung sollte ebenfalls auf die Datenerhebung zum Bericht aus 2019 aufbauen und diesen weiterentwickeln. Der dazugehörige Fragebogen ist ebenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch hier die betrieblichen Interessenvertre-tungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und Beschäftigte einzubeziehen.
Bündelung der Ergebnisse und Formulierung potentiellen Weiter- und Änderungsbedarfs des Gesetzes
Die Ergebnisse sind zu bündeln und zusammenzufassen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sind die vorhandenen Regelungen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und etwaigen Anpassungsbedarf zu bewerten.
Die Ergebnisse der Evaluation sollen durch eine Fachveranstaltung begleitet werden. Da-bei soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin die Ergebnisse der Evaluation präsentieren und für weitere Diskussionen zur Verfügung stehen. Die Organisation der Fachveranstaltung fällt nicht in den Aufgabenbereich des Auftragnehmers/der Auftragneh-merin.
Das Einholen der Stellungnahmen der Sozialpartner gemäß § 23 Abs. 3 EntgTranspG soll ebenfalls übernommen werden.
Durchführung, Laufzeit
Die Laufzeit des Projekts wird mit 14 Monaten veranschlagt. Als Durchführungszeitraum ist Mai 2022 bis Juni 2023 vorgesehen.
Zwischenbericht, Ende Oktober 2022, und Endbericht, Ende Januar 2023, sind für die Auftraggeberin und in einer zur Veröffentlichung geeigneten Form aufzubereiten. Die erhobenen Daten sind auch grafisch darzustellen.
Die Erstellung des Evaluationsberichts der Bundesregierung ist bis zum Juni 2023 zu begleiten. Neue Erkenntnisse sind bis zu diesem Datum auszuwerten und ggf. in die jeweils vorhandene Berichtsfassung einzuarbeiten.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll für die o. g. Fachveranstaltung zur Verfü-gung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich
bewerbenden Institution, max. eine DIN A4 Seite
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Biete/ Die Bieterin hat
nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu
den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin
sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen
Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung
gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass
nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage
Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw.
Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung
abgeschlossen wird
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a. Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b. Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d. Kenntnisse im Bereich der Evaluation hinsichtlich der Gesetzesbegleitforschung und Gesetzesfolgenabschätzung insbesondere für arbeitsmarktpolitische Regelungen
e. Kenntnisse im Bereich des Gleichstellungs- und Arbeitsrechts, insbesondere im Entgeltgleichheitsrechts
f. Kenntnisse im Bereich Personalwirtschaft und Vergütungsmanagement
g. Kenntnisse im Bereich der Arbeitsmarktanalyse
h. Erfahrungen im Bereich der Erhebung und Auswertung von Daten und Statistiken insbesondere im Hinblick auf die mittelbaren und unmittelbaren Gesetzesauswirkungen auf den Adressatenkreis
i. Kenntnisse und Erfahrungen in der Rechtsanalyse, insbesondere für Behörden mit dem Ziel der Gesetzgebung
j. Erfahrungen im Bereich der Erhebung von repräsentativen Umfragen insbesondere vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbefragung
k. Kenntnisse im Bereich der Bewertung von betrieblichen Entwicklungen, veränderten Verhaltensmuster und Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile von Gesetzen
l. Erfahrungen im Bereich der Berichterstattung
m. Erfahrungen im Bereich des Umgangs mit Bundesbehörden, Gewerkschaftsvertretungen, Sozialpartner und Beschäftigten
n. Kenntnisse im Bereich der Präsentation von Evaluationsergebnisse auf Fachveranstaltungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 16.02.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern/Bundes Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland