Rahmenkommunikation Städtebauförderung - Tag der Städtebauförderung Referenznummer der Bekanntmachung: TED21-_BER/2021-072706
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: TED21-_BER/2021-072706
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenkommunikation Städtebauförderung - Tag der Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist in Berlin ein wichtiges stadtentwicklungspolitisches Instrument. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 Mio. EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in rd.80 Fördergebieten investiert, in denen über eine Mio. Berliner*innen leben. Schwerpunkte sind Investitionen zur Sanierung und zum Ausbau der sozialen Infrastruktur, zur Gestaltung von attraktiven Grün- und Freiräumen, Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie die Stärkung von Nachbarschaften und Integration in den Berliner Kiezen. Ziel des Landes Berlin ist, die Städtebauförderung auf Landesebene öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, sowie das lokale Engagement der Bürger*innen vor Ort für ihr Quartier zu stärken und zu würdigen. Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
DE 300 Berlin
Der seit 2015 bundesweit stattfindende Tag der Städtebauförderung (TdS) (https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/startseite/) wird im Land Berlin durch eine Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (AG) begleitet (https://tag-der-staedtebaufoerderung.berlin.de/).
Der Auftrag umfasst die Rahmenkommunikation des AG zur Städtebauförderung (Stäfö). Sie ist programmübergreifend darauf gerichtet, den Nutzen der Stäfö im Land Berlin darzustellen, insbes. zu Bürgerbeteiligung und -mitwirkung. Die Kommunikation der Stäfö erfolgt auf mehreren Ebenen. Vor Ort in den Kiezen führen die Bezirke und deren Beauftragte eine kleinteilige Öffentlichkeitsarbeit zu Projekten der Stäfö durch und sind Organisator für Veranstaltungen im Rahmen des TdS. Bei der Rahmenkommunikation des AG geht es um eine übergreifende Kommunikation der Stäfö in Berlin.
Der Auftrag kann bis zu 2-mal um jeweils 1 Jahr (12 Monate) verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.
Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt -VwVBU, Manual für neues Corporate Design SenStadtBauWohn, Webauftritte und Online-Anwendungen: Zentrale Vorgaben der Landesredaktion. (Nicht abschließend).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenkommunikation Städtebauförderung / Tag der Städtebauförderung
Nationale Identifikationsnummer: TED21-_BER/2021-072706
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.runze-casper.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU, Manual für neues Corporate Design SenBauStadtWohn, Webauftritte und Online-Anwendungen: Zentrale Vorgaben der Landesredaktion. (Nicht abschließend).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/