Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für zehn Bundesliegenschaften in Konstanz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 273-20 - Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 273-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für zehn Bundesliegenschaften in Konstanz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 273-20 -
Winterdienst und Grauflächenreinigung auf insgesamt ca. 6.572 m² befestigten Flächen sowie - als Bedarfsleistungen - Reinigung von insgesamt 33 Gullys sowie ca. 41 lfd. m Entwässerungsrinnen in Konstanz
Bundesliegenschaften in Konstanz:
WE 135883/ 136297, Dettinger Str. 125, 78467 Konstanz (Bundespolizei)
WE 135896, Kreuzlinger Str. 51, 78462 Konstanz (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)
WE 135904, Emmishoferstr. 20/22, 78462 Konstanz (Leerstand)
WE 136457, Emmishoferstr. 9, 78462 Konstanz (Zollamt)
WE 136482, Kreuzlinger Str. 53, 78462 Konstanz (Zollamt)
WE 136526, Kreuzlinger Str. 70, 78462 Konstanz (Zollamt)
WE 136543, Hafenstr. 23, 78462 Konstanz (Hauptzollamt)
WE 142781, Hafenstr. 14, 78462 Konstanz (Hauptzollamt)
WE 144554, Zur Allmannshöhe 27, 78462 Konstanz (Bundesnetzagentur)
WE 135883/ 136297, Dettinger Str. 125 (Bundespolizei):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 2.781 m²
WE 135896, Kreuzlinger Str. 51 (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 312 m²; Öffentliche Flächen: ca. 40 m²
Bei Bedarf: Gullys 8 Stück
WE 135904, Emmishoferstr. 20/22 (Leerstand):
Öffentliche Flächen: ca. 175 m²
WE 136457, Emmishoferstr. 9 (Zollamt):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 100 m²; Öffentliche Flächen: ca. 57 m²
Bei Bedarf: Gullys 5 Stück
WE 136482, Kreuzlinger Str. 53 (Zollamt):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 1.316 m²; Öffentliche Flächen: ca. 90 m²
Bei Bedarf: Gullys 6 Stück
WE 136526, Kreuzlinger Str. 70 (Zollamt):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 48 m²; Öffentliche Flächen: ca. 92 m²
Bei Bedarf: Gullys 4 Stück
WE 136543, Hafenstr. 23 (Hauptzollamt):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 120 m²; Öffentliche Flächen: ca. 63 m²
Bei Bedarf: Gullys 6 Stück
WE 142781, Hafenstr. 14 (Hauptzollamt):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 39 m²; Öffentliche Flächen: ca. 45 m²
WE 144554, Zur Allmannshöhe 27 (Bundesnetzagentur):
Nicht öffentliche Flächen: ca. 713 m²; Öffentliche Flächen: ca. 591 m²
Bei Bedarf: Gullys 4 Stück, Entwässerungsrinnen ca. 41 lfd. m
- zusätzlicher Winterdienst außerhalb der Winterdienstsaison
- zusätzlicher Winterdienst innerhalb der Winterdienstsaison
- zusätzliche Grauflächenreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für zehn Bundesliegenschaften in Konstanz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 273-20 -
Ort: Kröv
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen:
Nur WE 135883/ 136297: Den Beschäftigten des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN bzw. sein Unterauftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die jeweilige Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der jeweiligen Liegenschaft ausschließen.
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (Siehe Nr. 4 Angebotsaufforderungsschreiben).
Ortsbesichtigungen können nur bis zum 20.05.2021 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 17.05.2021 vereinbart werden.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Teilnahme werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 25.05.2021, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de