Berlin TXL - Objektplanung Freianlagen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Objektplanung Freianlagen
Berlin
Aus einem 2016 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb für das Schumacher Quartier ging der Entwurf von scheuvens + wachten plus (Dortmund) mit WGF Landschaft (Nürnberg) als Sieger hervor. Der Entwurf ist mittlerweile zu einem abgestimmten städtebaulichen Rahmenplan weiterentwickelt worden. Auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzeptes sollen nun in einem landschaftsplanerischen Wettbewerb die öffentlichen Freiräume des Schumacher Quartier - ein Quartierspark im Zentrum des Quartiers mit einem in Ost-West-Richtung durchlaufenden Gartenband - konkretisiert werden. Der Quartierspark bildet das zentrale Konzeptelement des städtebaulichen Entwurfs für das Schumacher Quartier und ist von wesentlicher Bedeutung für die Quartiersentwicklung. Darüber hinaus dient der Wettbewerb der Konzeptfindung für den westlich anschließenden Landschaftspark in der Tegler Stadtheide. Im Gegensatz zum Quartierspark hat der Landschaftspark überregionale Bedeutung. Hier sollen neben weiteren Nutzungsangeboten für die Bewohner des Schumacher Quartiers auch Angebote für die Bewohner der bestehenden Siedungsbereiche nördlich des Schumacher Quartiers wie auch für die zukünftigen Nutzer der Urban Tech Republic und die Bewohner des noch zu entwickelnden Quartiers TXL Nord rund um den heutigen Regierungsflughafen sowie alle Besucher der Tegler Stadtheide geschaffen werden.
Angesichts der langfristigen Planung und Umsetzung von Berlin TXL werden im Freiraumwettbewerb Lösungen erwartet, die für alle Entwicklungsphasen eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen und einem sich drumherum wandenden Raum und sich verändernden Nutzungsschwerpunkten standhalten. Insbesondere im Landschaftsraum sind die naturschutzfachlichen Qualitäten zu berücksichtigen und Gestaltung und Naturschutz miteinander zu verbinden.
Bereits in das Wettbewerbsverfahren integriert findet zum Abschluss der zweiten Wettbewerbsphase eine Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Präsentation der Wettbewerbsarbeiten als Bestandteil der Preisgerichtssitzung statt. Zudem werden Bürgervertreter, die bereits den Erarbeitungsprozess des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Flughafenareal und seine Umgebung begleitet haben, als Preisgerichtsmitglieder im Wettbewerb beteiligt. In späteren Phasen, nach Einzug der ersten neuen Bewohner in das Schumacher Quartier, ist die Umsetzung verschiedener partizipativer Formate zur zukünftigen Nutzung und Gestaltung von Teilflächen des öffentlichen Raums mit den neuen Bewohner beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Aus einem 2016 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb für das Schumacher Quartier ging der Entwurf von scheuvens + wachten plus (Dortmund) mit WGF Landschaft (Nürnberg) als Sieger hervor. Der Entwurf ist mittlerweile zu einem abgestimmten städtebaulichen Rahmenplan weiterentwickelt worden. Auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzeptes sollen nun in einem landschaftsplanerischen Wettbewerb die öffentlichen Freiräume des Schumacher Quartier - ein Quartierspark im Zentrum des Quartiers mit einem in Ost-West-Richtung durchlaufenden Gartenband - konkretisiert werden. Der Quartierspark bildet das zentrale Konzeptelement des städtebaulichen Entwurfs für das Schumacher Quartier und ist von wesentlicher Bedeutung für die Quartiersentwicklung. Darüber hinaus dient der Wettbewerb der Konzeptfindung für den westlich anschließenden Landschaftspark in der Tegler Stadtheide. Im Gegensatz zum Quartierspark hat der Landschaftspark überregionale Bedeutung. Hier sollen neben weiteren Nutzungsangeboten für die Bewohner des Schumacher Quartiers auch Angebote für die Bewohner der bestehenden Siedungsbereiche nördlich des Schumacher Quartiers wie auch für die zukünftigen Nutzer der Urban Tech Republic und die Bewohner des noch zu entwickelnden Quartiers TXL Nord rund um den heutigen Regierungsflughafen sowie alle Besucher der Tegler Stadtheide geschaffen werden.
Angesichts der langfristigen Planung und Umsetzung von Berlin TXL werden im Freiraumwettbewerb Lösungen erwartet, die für alle Entwicklungsphasen eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen und einem sich drumherum wandenden Raum und sich verändernden Nutzungsschwerpunkten standhalten. Insbesondere im Landschaftsraum sind die naturschutzfachlichen Qualitäten zu berücksichtigen und Gestaltung und Naturschutz miteinander zu verbinden.
Bereits in das Wettbewerbsverfahren integriert findet zum Abschluss der zweiten Wettbewerbsphase eine Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Präsentation der Wettbewerbsarbeiten als Bestandteil der Preisgerichtssitzung statt. Zudem werden Bürgervertreter, die bereits den Erarbeitungsprozess des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Flughafenareal und seine Umgebung begleitet haben, als Preisgerichtsmitglieder im Wettbewerb beteiligt. In späteren Phasen, nach Einzug der ersten neuen Bewohner in das Schumacher Quartier, ist die Umsetzung verschiedener partizipativer Formate zur zukünftigen Nutzung und Gestaltung von Teilflächen des öffentlichen Raums mit den neuen Bewohner beabsichtigt.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bisher gab es keine früheren Vertragsänderungen.
Aktueller Nachtrag:
Nachtrag 01:
- die Leistung 1: Sicherheitstechnische Überprüfung der Spielplätze Quartierspark in LP 3,
- die Leistung 2: Einschätzung Tragwerk Spielplätze Quartierspark in LP 3,
- die Leistung 3: Vertiefte Bearbeitung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Quartierspark in LP3,
- die Leistung 4: Fachplanung Brunnentechnik Brunnen am Sundownplatz LP 2-9,
- die Leistung 5: Elektroplanung der Technischen Ausrüstung sowie Blitzschutzplanung Quartierspark LP 2-9
- die Leistung 6: Blitzschutz-Risikoanalyse
- die Leistung 7: Grünprüfung der Regenwasserbewirtschaftungsanlagen der BWB im Quartierspark LP3
- die Leistung 8: Entscheidungshilfe Bewässerung im Quartierspark
- die Leistung 9: Fachplanung Bewässerung Quartierspark LP 2-9
- die Leistung 10: Machbarkeitsstudie Erdwälle Industrieband
Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die im Hauptvertrag der Freiraumplanung nicht berücksichtigt sind, da sich die Notwendigkeit dieser Planungsleistungen erst im Laufe des Planungsprozesses und unter Beteiligung der zuständigen Landesbehörden sowie weiterer Fachplanungen im Projektgebiet herausstellte.