Verlängerung der Rahmenverträge 92237209 und 92240048 für Räder und Radsatzwellen diverser Schienenfahrzeuge der DB AG mit der Fa. Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH (BVV) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEF54125
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung der Rahmenverträge 92237209 und 92240048 für Räder und Radsatzwellen diverser Schienenfahrzeuge der DB AG mit der Fa. Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH (BVV)
I6Z/20/080
Beschaffung von Rädern und Radsatzwellen für Schienenfahrzeuge der Deutschen Bahn AG
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es liegt kein Wettbewerb vor
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung der Rahmenverträge 92237209 und 92240048 für Räder und Radsatzwellen diverser Schienenfahrzeuge der DB AG mit der Fa. Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH (BVV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.