Vorplätze Ostkreuz, Südliche Vorplätze – Tiefbauleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gruen-berlin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vorplätze Ostkreuz, Südliche Vorplätze – Tiefbauleistungen
Tiefbauleistungen im Bereich der südlichen Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz
Herstellung von Verkehrsflächen mit Wegebau (Natursteinpflaster, Ortbeton), Pflanzungen und Ausstattung
Massenzusammenstellung
1.400 m Bauzaun
1.450 m2 Abbruch Flächenbefestigung (Asphalt, Beton, Pflaster)
440 m Rückbau Zaunanlage
1.800 m3 Bodenab- und auftrag
760 m2 Ortbetonfläche
560 m2 Betonsteinpflasterflächen
2.500 m2 Natursteinpflasterfläche
200 m Natursteinborde
60 m Natursteinblockstufen
220 m Betonwinkelstützen
270 m Entwässerungsrinnen (Pflaster)
310 m Zaunanlage mit Sockelmauer inkl. Pforten
ca. 80 Stk. Fahrradabstellanlagen
2 Stk. Naturstein-Sitzbänke
6 Stk. Baumpflanzungen
Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der finalen Bereitstellung der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht daher nicht, die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren und der anfallende Bearbeitungsaufwand hierfür erfolgt mithin in geschäftlichen Verantwortungsbereich des Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorplätze Ostkreuz, Südliche Vorplätze – Tiefbauleistungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet
und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]