GU-Leistung, Weusthoffstraße 95 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 047-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Leistung, Weusthoffstraße 95
Die GMH Gebäudemanagement Hamburg, hier die Region GMH Süd, betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg die Standorte der allgemeinbildenden Schulen südlich der Norderelbe. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Neben dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen verfolgt GMH ein hohes Maß an Transparenz und Beteiligung der Schulen.
GMH beabsichtigt, auf Grund des Schulentwicklungsplans, die Grundschule am Kiefernberg zur 6,5-zügigen Grundschule an der Weusthoffstraße 95 zu erweitern. Am Schulstandort soll ein nicht unterkellerter zweigeschossiger Erweiterungsbau errichtet werden.
Weusthoffstraße 95 in 21075 Hamburg
Für die Grundschule am Kiefernberg besteht gemäß Musterflächenprogramm der Behörde für Schulentwicklung und Berufsbildung - BSB im Rahmen der Erweiterung der Schule und der damit verbundenen zunehmenden Notwendigkeit der Ganztagsbetreuung der Bedarf zum Zubau eines Mensagebäudes mit Vitalküche, Koordinationsraum, Bibliothek, 2 Musikunterrichtsräumen, Arbeitsräumen und verschiedenen weiteren zusätzlichen Nutzungen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Neubau eines 2-geschossigen Schulgebäudes mit einer Nettogrundfläche von 1.364,00 m2. Das Gebäude soll in stark verkürzter Bauzeit in möglichst elementierter, vorgefertigter und hocheffizienter Bauweise errichtet werden, um der Schule die benötigten Räume und Funktionen schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können. Die Leistung umfasst die schlüsselfertige Erstellung eines Schulgebäudes inkl. der Planungsleistung der Leistungsphase 5 zum Pauschalpreis.
Die beigefügten Planzeichnungen stellen dabei lediglich ein mögliches Szenario der konstruktiven Umsetzung des Bauvorhabens dar. Es steht jedem Bieter frei, ein davon abweichendes Konstruktionssystem anzubieten, solange das Raumprogramm wie dargestellt, sowie die Vorgaben von Schallschutz, Brandschutz und sonstigen behördliche Vorgaben erfüllt werden kann.
Die Erschließung der Baustelle erfolgt von Osten über die Weusthoffstraße. Auf dem Grundstück befinden sich weitere Gebäude der Grundschule am Kiefernberg. Die Baumaßnahme erfolgt auf dem Schulgelände im laufenden Schulbetrieb und ist mit den schulischen Belangen abzustimmen.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Mitte Dezember 2021 bis Ende Oktober 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GU-Leistung, Weusthoffstraße 95
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im vorliegenden Vergabeverfahren sind keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen.
Gemäß § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A darf der Zuschlag auf ein Angebot mit unangemessen hohem Preis nicht erteilt werden. Die Ausschreibung war nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]