Heizung, Kamminer Straße 4 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 195-21 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung, Kamminer Straße 4
Die Grundschule Kamminer Straße befindet sich im Hamburger Stadtteil Rahlstedt. Die Baumaßnahme umfasst einen dreigeschossigen Ersatzbau mit insgesamt 18 Klassen- und Fachklassenräumen zzgl. Nebenräumen. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 4.800 m². Die Baustelle ist über die Hermann-Balk-Straße unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar. Diese Zufahrt ist jedoch durch eine Tordurchfahrt und einen schützenswerten Baumbestand eingeschränkt nutzbar.
Kamminer Straße 4, 22147 Hamburg
Eine Fernwärmeübergabestation mit 240 kW, ca. 1.400 m Heizungsleitungen (in unterschiedlichen Dimensionen und inkl. Formteilen und Isolierung), ca. 1.000 m Heizungsleitung im Fußbodenaufbau (inkl. Formteilen und Isolierung), ca. 64 Heizwände in unterschiedlichen Abmessungen, ca. 72 Hygieneheizkörper in unterschiedlichen Abmessungen, ca. 12 m² Deckenstrahlplatten, Erstellung von notwendigen Kernbohrungen
Voraussichtlicher Ausführungstermin: Oktober 2022 bis Juni 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung, Kamminer Straße 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im vorliegenden Vergabeverfahren sind keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen.
Gemäß § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A darf der Zuschlag auf ein Angebot mit unangemessen hohem Preis nicht erteilt werden. Die Ausschreibung war nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]