Neubau eines temporären Schulstandorts - Werneuchener Wiesen: Erweiterte GU Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_10 21 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines temporären Schulstandorts - Werneuchener Wiesen: Erweiterte GU Leistungen
Errichtung von Interimsstandort als Drehscheibe in modularer Bauweise im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO )in 10407 Berlin, Margarete-Sommer-Straße, bis zum Frühjahr 2023
Margarete-Sommer-Straße, 10407 Berlin
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) plant das Bezirksamt Pankow von Berlin den schlüsslfertigen Neubau des temorären Schulstandorts „Werneuchener Wiese“ (LOG 1) für 800 Schüler*innen inkl. 3-Feld-Sporthalle. Basis der Ausschreibung ist die beiliegende funktionale Leistungsbeschreibung, das Lastenheft und das Raumprogramm.
Die Übergabe der Bauwerke einschließlich Inbetriebnahme muss bis 31.KW 2023 erfolgen.
Zielstellungen für den Neubau des Schulstandortes sind:
- Bau eines viergeschossigen Schulgebäudes (Bruttogrundfläche ca. 8.390 m2, lichte Raumhöhe mind. 2,75 m)
- Bau einer eingeschossigen Sporthalle mit zweigeschossigem Anbau für Sportfunktionsflächen
(Bruttogrundfläche von ca. 1.940 m2)
- Nachhaltigkeit in Bezug auf Herstellung und Bauunterhaltung – die Ausführungen müssen die Anforderungen
nach BNB - Standard Silber – erfüllen.
- Einhaltung hoher energetischer Standards durch GEG-30-Standard.
Die Baufeldfreimachung, die medienseitige Erschließung bis zu definierten Übergabepunkten sowie die Fertigstellung der Außenanlagen erfolgen bauseits.
Die Gebäude müssen nach Ablauf der Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren zerstörungsfrei rückgebaut und an anderen Standorten wieder aufgebaut werden. Als Bauart kommen somit nur Modulbauweise oder Elementbauweise in Frage. Ansonsten obliegt die Wahl der Bauart und der Baustoffe dem Bieter. Die Realisierung in Containerbauweise ist ausgeschlossen.
Neben den genannten Bauleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende sonstige Leistungen zu beringen:
-Planungsleistungen für alle Kostengruppen insbes.
o Genehmigungsplanung
o Werk- und Montageplanung einschl. Tragwerksplanung
o Brandschutzplanung auf Basis des vorliegenden Brandschutzkonzeptes
o Bauphysikalische Beratungsleistungen insbes. Schallschutz und Wärmeschutz
o Küchenplanung
- Vermesserleistungen (Einmessen des Neubaus in den Amtlichen Lageplan)
- Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss an die Inbetriebnahme für den Zeitraum von 5 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines temporären Schulstandorts - Werneuchener Wiesen: Erweiterte GU Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reuthe
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 6870
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]