Tower Los 05 Außenfenster Stahl - NT 06 Stahlfenster Bestand, Betsandsgittertür
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 05 Außenfenster Stahl - NT 06 Stahlfenster Bestand, Betsandsgittertür
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) understreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfenster Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Verbringen und Montieren der sanierten Stahlfester mit Hilfe eines fahrbaren Transport-/Mon-tagebocks sowie Anpassung der Montageabläufe und erhöhte Montageaufwendungen.
Umsetzung einer 2-flügeligen Bestandsgittertür (Bereich Keller – Traforaum) unter
- Anpassung der Türbänder an die abweichende lichte Maueröffnung des neuen Standortes und
- Anpassung der Standflügelverriegelung an die veränderten örtlichen Gegebenheiten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
NA18:
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich.
Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende Juni 2022) würde es zu enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vor-bereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde.
Alle nachfolgenden Ausbaugewerke müssten ruhen.
NA22:
Die Umsetzungsforderung des vor Ort befindlichen Elektroenergieversorgers lag zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Haupt-LV noch nicht vor. Die Leistung war somit nicht absehbar und musst somit als zusätzliche Leistung abgefragt werden.
Die Leistung wurde in einem EU-weiten Verfahren ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
027-047.19 VE05_Aussenfenster Stahl, hier: NT06 mit NA18 ( Stahlfenster Bestand) und NA22 (Bestandsgittertür)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Putbus / OT Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/