Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39110
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein
Bauleistungen
• Teilrückbau u. Neubau Bahnsteig (Bstg) 1 und 2, Änderung Bstg 3
• Änderung der Überdachung auf Bstg 1, Rückbau der Überdachungen auf den Bstg 2 u. 3
• Neubau einer Personenüberführung einschl. der Zugänge/Treppenaufgänge
• Neubau von 2 Aufzugsanlagen
• Rückbau der vorh. PU inkl. der Treppenanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gerolstein
Bauleistungen
• Teilrückbau u. Neubau Bahnsteig (Bstg) 1 und 2, Änderung Bstg 3
• Änderung der Überdachung auf Bstg 1, Rückbau der Überdachungen auf den Bstg 2 u. 3
• Neubau einer Personenüberführung einschl. der Zugänge/Treppenaufgänge
• Neubau von 2 Aufzugsanlagen
• Rückbau der vorh. PU inkl. der Treppenanlagen
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Nachtrag 14 (MKA50): Sanierung Hausbahnsteig, Ergänzung
Winterbaumaßnahmen aufgrund ungünstiger Witterung (Heizen, um Beschichtung fachgerecht durchführen zu können).
Zusätzlich geänderte, aufwendigere Schutzeinhausung, da entgegen zum Entwurf die Pfetten nun bestehen bleiben.
Mehrkosten durch Strahlen und Beschichten der bestehenden Pfetten.
Aufgrund ungünstiger Witterung ggf. Verlängerung der Bauzeit, da das Zeitfenster fachgerechter Beschichtung ungünstig
ist. Zus. Mehraufwand durch Anschluss Entwässerung Dach EG. Minderkosten durch Entfall des Lieferns und Einbaus der
neuen Pfetten, Pos. 07.04.0010, rund [Betrag gelöscht] EUR.
Es handelt sich hierbei um eine Anpassung der im LV enthaltenen Leistung. Eine Vergabe an einen anderen AN ist nicht
möglich, da es sich hierbei um eine grundsätzliche vertragliche Leistung des AN handelt.