Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: TGA 06: Lufttechnische Anlagen VGF Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46029
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: TGA 06: Lufttechnische Anlagen VGF
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung / B-Ebene: TGA 06: Lufttechnische Anlagen VGF
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: TGA 06: Lufttechnische Anlagen VGF
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main Hbf
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung / B-Ebene: TGA 06: Lufttechnische Anlagen VGF
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
NT18: Zusätzliche Monteurstunden - Zusätzliche Leistungen B- Ebene, Erstellung Provisorien, Rückbau von Lüftungsprovisorium Umlagern von RLT Anlagen, Montage zusätzlicher Halterungen an Sprinkler
Erhebliche Schwierigkeiten oder Zusatzkosten: Aufgrund der engen Terminschiene ist ein Wechsel des AN nicht möglich
Technische Gründe: Zusätzliche Monteurstunden, die zur Erbringung der Hauptvertragsleistungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen vor Ort auf der Baustelle erforderlich waren (z.B. aufgrund Schadstoffsanierung, baulogistische Anforderungen, etc.)