PERLE - neues ELS Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000001

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9e039aa2-3275-4a76-b17f-8f782b47aa31
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

PERLE - neues ELS

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Feuerwehr und Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg nutzen seit vielen Jahren gemeinsam das Hamburger Einsatzleitsystem „HELS“. Es handelt sich dabei um das Produkt Siveillance Command in der Version 4.16 der Firma Siemens. Im Rahmen des Projekts „Erneuerung der Leitstellen von Feuerwehr und Polizei (PERLE)“ beabsichtigt die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS), ein neues Einsatzleitsystem zu beschaffen, um den zeitgemäßen und zukunftsorientierten Anforderungen von Feuerwehr, Polizei und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besucherinnen und Besuchern Hamburgs zu entsprechen. Dabei hat es sich aus Sicht der BIS bewährt, ein gemeinsames Einsatzleitsystem für Feuerwehr und Polizei zu nutzen.

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Inhalt der Beschaffung

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In der Großstadt Hamburg rücken bei einer Vielzahl von Einsätzen Einheiten von Feuerwehr und Polizei gemeinsam aus, um schnellstmöglich Hilfe an den Einsatzorten leisten zu können. Dafür benötigen Sie möglichst zeitgleich alle einsatzrelevanten Informationen aus dem Einsatzleitsystem (ELS). Das gemeinsame ELS ermöglicht es zudem, eine physikalische Redundanz bei Ausfall einer der Leitstellen von Feuerwehr bzw. Polizei bereitzustellen. Die noch funktionsfähige Leitstelle kann somit – befristet für die Dauer des Ausfalls – von beiden Organisationen genutzt werden.

In Hamburg erfolgt die Aufnahme von Hilfeersuchen, die Alarmierung von Einsatzmitteln und die Bearbeitung der Vorgänge sowohl bei der Feuerwehr als auch bei der Polizei nach dem Calltaker- / Dispatcherprinzip. Hilfeersuchen werden durch den Calltaker aufgenommen, die weitere Bearbeitung, wie Alarmierung der Einsatzmittel und Begleitung der Vorgänge, wird durch den Dispatcher durchgeführt. Übergreifende Führungs- und Controllingfunktionen werden in der jeweiligen Leitstelle von Führungskräften wahrgenommen.

Das ELS ist die zentrale Software für die Bearbeitung aller vorgangsbezogenen Aufträge, bei der Einsatzlenkung und der Bearbeitung von Großeinsatzlagen. Das im Rahmen dieser Ausschreibung zu beschaffende ELS muss insbesondere die folgenden Kernaufgaben erfüllen:

• Lageangepasste Steuerung und Disposition von Einsatzmitteln von Feuer-wehr und Polizei in Hamburg und

• Vorgangsmanagement für die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei.

Das Vorgangsmagement umfasst dabei die Unterstützung der Leitstellen bei der Vorgangsaufnahme, der Vorgangssachbearbeitung, Recherche bei Rückfragen, Nachbearbeitung von Vorgängen, der Doppelvorgangsprüfung sowie dem Teilen von Vorgängen mit anderen Nutzern. Im Rahmen der Disposition von im ELS vorhandenen Einsatzmitteln werden u.A. Einsatzmittelvorschläge erstellt, die der Nutzer annehmen oder nach Bedarf anpassen kann.

Die Nutzer in den Leitstellen sehen sich einer immer weiter anwachsenden Informationsflut ausgesetzt. Deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, Informationen im ELS immer so zur Verfügung zu stellen, dass sie den jeweiligen Arbeitsschritt optimal unterstützen. Das ELS bietet daher die Möglichkeit, jeweils kontextabhängig die für einen Arbeitsschritt benötigten Informationen und Services anzuzeigen und so die Nutzer bei der Durchführung der prozessgesteuerten Arbeitsabläufe zu unterstützen.

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Die Ausschreibung umfasst insbesondere

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* die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer

* die Anpassung der Software an die geforderten Anforderungen

* die Lieferung einer Lösung zur Archivierung von Vorgängen

* Die Lieferung einer Lösung zur Berechnung von Belastungssituationen

* Systemservice sowie Weiterentwicklung und Support des Gesamtsystems ELS für mindestens 10 Jahre

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
51600000 Installation von Computern und Büromaschinen
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Feuerwehr und Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg nutzen seit vielen Jahren gemeinsam das Hamburger Einsatzleitsystem „HELS“. Es handelt sich dabei um das Produkt Siveillance Command in der Version 4.16 der Firma Siemens. Im Rahmen des Projekts „Erneuerung der Leitstellen von Feuerwehr und Polizei (PERLE)“ beabsichtigt die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS), ein neues Einsatzleitsystem zu beschaffen, um den zeitgemäßen und zukunftsorientierten Anforderungen von Feuerwehr, Polizei und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besucherinnen und Besuchern Hamburgs zu entsprechen. Dabei hat es sich aus Sicht der BIS bewährt, ein gemeinsames Einsatzleitsystem für Feuerwehr und Polizei zu nutzen.

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Inhalt der Beschaffung

In der Großstadt Hamburg rücken bei einer Vielzahl von Einsätzen Einheiten von Feuerwehr und Polizei gemeinsam aus, um schnellstmöglich Hilfe an den Einsatzorten leisten zu können. Dafür benötigen Sie möglichst zeitgleich alle einsatzrelevanten Informationen aus dem Einsatzleitsystem (ELS). Das gemeinsame ELS ermöglicht es zudem, eine physikalische Redundanz bei Ausfall einer der Leitstellen von Feuerwehr bzw. Polizei bereitzustellen. Die noch funktionsfähige Leitstelle kann somit – befristet für die Dauer des Ausfalls – von beiden Organisationen genutzt werden.

In Hamburg erfolgt die Aufnahme von Hilfeersuchen, die Alarmierung von Einsatzmitteln und die Bearbeitung der Vorgänge sowohl bei der Feuerwehr als auch bei der Polizei nach dem Calltaker- / Dispatcherprinzip. Hilfeersuchen werden durch den Calltaker aufgenommen, die weitere Bearbeitung, wie Alarmierung der Einsatzmittel und Begleitung der Vorgänge, wird durch den Dispatcher durchgeführt. Übergreifende Führungs- und Controllingfunktionen werden in der jeweiligen Leitstelle von Führungskräften wahrgenommen.

Das ELS ist die zentrale Software für die Bearbeitung aller vorgangsbezogenen Aufträge, bei der Einsatzlenkung und der Bearbeitung von Großeinsatzlagen. Das im Rahmen dieser Ausschreibung zu beschaffende ELS muss insbesondere die folgenden Kernaufgaben erfüllen:

• Lageangepasste Steuerung und Disposition von Einsatzmitteln von Feuerwehr und Polizei in Hamburg und

• Vorgangsmanagement für die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei.

Das Vorgangsmagement umfasst dabei die Unterstützung der Leitstellen bei der Vorgangsaufnahme, der Vorgangssachbearbeitung, Recherche bei Rückfragen, Nachbearbeitung von Vorgängen, der Doppelvorgangsprüfung sowie dem Teilen von Vorgängen mit anderen Nutzern. Im Rahmen der Disposition von im ELS vorhandenen Einsatzmitteln werden u.A. Einsatzmittelvorschläge erstellt, die der Nutzer annehmen oder nach Bedarf anpassen kann.

Die Nutzer in den Leitstellen sehen sich einer immer weiter anwachsenden Informationsflut ausgesetzt. Deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, Informationen im ELS immer so zur Verfügung zu stellen, dass sie den jeweiligen Arbeitsschritt optimal unterstützen. Das ELS bietet daher die Möglichkeit, jeweils kontextabhängig die für einen Arbeitsschritt benötigten Informationen und Services anzuzeigen und so die Nutzer bei der Durchführung der prozessgesteuerten Arbeitsabläufe zu unterstützen.

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Die Ausschreibung umfasst insbesondere

• die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer

• die Anpassung der Software an die geforderten Anforderungen

• die Lieferung einer Lösung zur Archivierung von Vorgängen

• Die Lieferung einer Lösung zur Berechnung von Belastungssituationen

• Systemservice sowie Weiterentwicklung und Support des Gesamtsystems ELS für mindestens 10 Jahre sowie

• die Erbringung von insbesondere folgenden Dienstleistungen:

o Erstellung des Gesamtsystems Einsatzleitsystem und Herstellung der Betriebsbereitschaft

o Die Anbindung von Schnittstellen – insbesondere zu dem vom AG beigestellten Kommunikationssystem und zu dem vom AG beigestellten Geoinformationssystem – aber auch zu weiteren Fachverfahren und zu sonstigen Drittsystemen in das Einsatzleitsystem

o Schulungen

o Projektmanagement

o Systemserviceleistungen während einer dreimonatigen Hypercarephase

o Sonstige weitere Beratungsleistungen.

Feuerwehr und Polizei sollen in 2025 neue Dienstgebäude erhalten, in denen – wie bislang getrennt voneinander - Rettungsleitstelle (RLST) und Polizeieinsatzzentrale (PEZ) einziehen werden. Sie sollen dort auf ein neues Einsatzleitsystem zugreifen können, das die volle Funktionalität des vom AG beigestellten Kommunikationssystem (LifeX der Firma Frequentis) und die Funktionalitäten des vom AG beigestellten Geoinformationssystem verarbeiten kann. Zudem sollen diverse weitere Schnittstellen an das ELS angebunden werden, um für die Nutzer in den Leitstellen Arbeitsabläufe zu vereinfachen, Fehlerquellen zu reduzieren, Medienbrüche zu vermeiden und so letztlich noch schnellere Hilfeleistungen zu ermöglichen.

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Beschreibung des Anwendungs- / Einsatzbereiches

Das ELS soll hochverfügbar und redundant an den beiden Rechenzentrums-Standorten des IT-Dienstleisters Dataport (Twin Data Center) betrieben werden. Die Netzwerkverbindungen zwischen allen Standorten werden durch den Betreiber (Dataport) bereitgestellt. Dies gilt ebenso für die Netzwerkverbindungen innerhalb der Leitstellengebäude. Der Aufbau eines eigenständigen ELS in den Leitstellengebäuden ist nicht beabsichtigt. Minimale Vorgangsbearbeitung und Einsatzführung sollen allerdings im Falle eines kompletten Ausfalls des ELS in den Rechenzentren durch eine vom AN zu konzipierende lokale Rückfallstufenlösung ermöglicht werden. Dabei können rudimentäre Funktionalitäten des KS, das nicht nur in den Rechenzentren sondern zusätzlich lokal in den Leitstellengebäuden aufgebaut ist, genutzt werden.

Die neue Einsatzleittechnik (ELS, KS und GIS ) muss Mitte 2025 eingeführt werden, da der Herstellersupport für das Altsystem HELS Mitte 2025 ausläuft. Ziel ist es, die neue Einsatzleittechnik zeitgerecht bei Dataport und in den beiden Neubauten für die Leitstellen in Betrieb zu nehmen. Um die Geräusch- und Wärmebelastung der neuen Leitstellenarbeitsplätze zu minimieren, werden die Clients als abgesetzte Clients realisiert. Dabei werden die Clientrechner in einem nahegelegenen Technikraum installiert, der Zugriff von den Arbeitsplätzen erfolgt über eine KVM-Lösung. Die Clients werden über Dataport bereitgestellt und zentral von Dataport betrieben.

Alle Komponenten der Einsatzleittechnik sollen als gehostete Services bei und durch Dataport betrieben werden.

Die Performanz des neuen ELS muss hohen Ansprüchen genügen und in Bezug auf zusätzliche Funktionen und Nutzungskennzahlen hoch skalierbar sein.

Die zukünftigen Leitstellen sollen durch die gewählte Architektur und Technologie hohe Wartbarkeit, hohe Skalierbarkeit und störungsarme Erweiterbarkeit aufweisen. Ausreichende Möglichkeiten zur Konfiguration von Funktionen sollen kleine Anpassungen ohne Programmierung ermöglichen. Die Integration von Verfahren, Diensten und Systemen soll mit angemessenem Aufwand erfolgen können. Geplant ist, dass Dataport dauerhaft mit dem First- und Second-Level Support und der AN mit dem Third-Level-Support im Rahmen der Systemserviceleistungen beauftragt wird.

Das neue Einsatzleitsystem wird primär an den Arbeitsplätzen in der RLST sowie in der PEZ zum Einsatz kommen. In 2025 sollen dort zunächst rund 125 Arbeitsplätze für den täglichen Betrieb aufgebaut werden. Des weiteren gibt es zunächst rund 200 weitere Nutzer der Einsatzleittechnik außerhalb der Leitstellen.

Das neue Einsatzleitsystem soll auch mobile Funktionalitäten beinhalten. Der AG hat die dazu bestehende unterschiedliche Ausgangslage bei Feuerwehr und Polizei in Hamburg beschrieben und ist bereit, über fachlich/funktional geeignete und wirtschaftliche Vorschläge für die Umsetzung der gewünschten Funktionalitäten im Rahmen der Vergabe zu verhandeln.

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Mandantentrennung über Rollen- und Rechte

Feuerwehr und Polizei in Hamburg sollen auf ein gemeinsames ELS zugreifen. Zugleich müssen sie aber unterschiedliche Konfigurationen und Geschäftslogiken für die jeweilige Organisation nutzen können. In jedem Fall ist dabei den jeweiligen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Eine wesentliche datenschutzrechtliche Anforderung ist in diesem Zusammenhang die Zweckbindung der personenbezogenen Daten. Um diese zu gewährleisten, sind die Inhalte, auf die nur eine Organisation (entweder Feuerwehr oder Polizei) zugreifen darf, mittels eines Rollen- und Rechtekonzepts strikt zu trennen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung formell und materiell erfüllen, werden 4 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Abschnitt 5.4.2).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabestelle behält sich vor, auf Grundlage des endgültigen Angebots des Bieters, auf das der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), eine verifizierende Teststellung durchzuführen, um ggf. zu überprüfen, ob / dass die angebotene Leistung tatsächlich die in der Bewertungsmatrix gekennzeichneten Leistungsmerkmale erfüllt (verifizierende Teststellung).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

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Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausge-füllt einzureichen. Im Falle des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder für den Fall des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer sind zuzsäzlich die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die weiteren Unternehmen (Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. eignungsrelevante, privilegierte Unterauftragnehmer) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der drei aktuellsten angegebenen Geschäftsjahre pro Geschäftsjahr im Bereich Einsatzleitsysteme einschl. Service für Einsatzleitsysteme von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BOS (ausgenommen vom Begriff der „BOS“ sind Behörden und Organisationen der Streitkräfte, bspw. Bundeswehr) und vergleichbarer Organisationen im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich im im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK) durchschnittlich mindestens 7,5 Mio Euro beträgt.

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Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

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Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung vollständig ausgefüllt einzureichen. Darin hat der Bewerber zu bestätigen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen und dem Auftraggeber vorgelegt wird:

Betriebshaftpflichtversichtung mit einer Mindestdeckung i.H.v. 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der o.g. Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht festgestellt werden. Der Teilnahmeantrag ist dann zwingend (ggf. auch rückwirkend) vom Verfahren auszuschließen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)

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Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert („EP“) von 0 bis 135 gemäß dem Punktesystem (siehe unten).

Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 11.01.2017 erfolgreich abgeschlossen und produktiv gesetzt sind bzw. bei denen die Abnahme durch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und erhält somit nur dann im jeweiligen Anforderungsblock Punkte, wenn sie die im jeweiligen Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe unten) und aus dem Bereich Einsatzleitsysteme einschl. Service für Einsatzleitsysteme von Behörden und Organsiationen mit Sicherheitsaufgaben - BOS (ausgenommen vom Begriff der „BOS“ sind Behörden und Organisationen der Streitkräfte, bspw. Bundeswehr) und vergleichbarer Organisationen im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK) kommt.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:

Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.

Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.

Reicht ein Bewerber eine Referenz ein, die mit dem Inhalt eines Anforderungsblocks vergleichbar ist (also die unten für jeden Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt), erhält er für diesen Anforderungsblock die genannte Punktzahl. Anderenfalls erhält er für den Anforderungsblock 0 Punkte.

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Anforderungsblöcke:

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(1) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau, die Installation, die Inbetriebnahme und den Betrieb eines ELS für eine Leitstelle oder einen Leitstellenverbund der Feuerwehr bzw. der Feuerwehr und der Rettungsdienste (integrierte Leitstelle) mit mindestens 10 Arbeitsplätzen (Disponenten, Calltaker oder Dispatcher) im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK). Das ELS muss sich im operativen Wirkbetrieb befinden bzw. die Abnahme durch den Referenzauftraggeber muss erfolgt sein. [15] EP

Sofern die Leistungserbringung im deutschsprachigen/deutschen Raum erfolgte: + [5] EP

Eigene Referenz (kann nicht in den Anforderungsblöcken (2) und (3) enthalten sein).

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(2) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau, die Installation, die Inbetriebnahme und den Betrieb eines ELS für eine Leitstelle oder einen Leitstellenverbund der Polizei mit mindestens 10 Arbeitsplätzen (Disponenten, Calltaker oder Dispatcher) im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK). Das ELS muss sich im operativen Wirkbetrieb befinden bzw. die Abnahme durch den Referenzauftraggeber muss erfolgt sein. [15] EP

Sofern die Leistungserbringung im deutschsprachigen/deutschen Raum erfolgte: + [5] EP

Eigene Referenz (kann nicht in den Anforderungsblöcken (1) und (3) enthalten sein).

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(3) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) für die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau, die Installation, die Inbetriebnahme und den Betrieb eines gemeinsam genutzten ELS für eine Leitstelle oder einen Leitstellenverbund der Feuerwehr und Polizei mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (Disponenten, Calltaker oder Dispatcher) im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK). Das ELS muss sich im operativen Wirkbetrieb befinden bzw. die Abnahme durch den Referenzauftraggeber muss erfolgt sein. Das ELS muss über eine physikalische oder logische Trennung der Mandanten „Feuerwehr“ und „Polizei“ verfügen. [20] EP

Sofern die Leistungserbringung im deutschsprachigen/deutschen Raum erfolgte: + [5] EP

Eigene Referenz (kann nicht in den Anforderungsblöcken (1) und (2) enthalten sein).

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(4) Das unter Anforderungsblock (1) bis (3) bezeichnete ELS wird redundant in einem nicht vom Bewerber selbst betriebenen Rechenzentrum betrieben.

Mit dieser Referenz soll der Bewerber die Fähigkeit belegen, bei Installation und Betrieb erfolgreich mit Dritten in Rechenzentren mit hoher Verfügbarkeit zusammenarbeiten zu können. [15] EP

Sofern der Betrieb georedundant über mehrere Rechenzentrumsstandorte hinweg erfolgt: + [5] EP.

Muss in anderer Referenz enthalten sein: Anforderungsblöcke (1), (2) oder (3).

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(5) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über eine erfolgreich abgeschlossene Anbindung eines ELS durch den Bewerber an ein beigestelltes Geoinformationssystem (GIS) eines anderen Lieferanten/Herstellers als ein GIS des Bewerbers bzw. ELS-Herstellers. [10] EP

Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).

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(6) Erfolgreiche abgeschlossene Anbindung eines ELS durch den Bewerber an ein vom Auftraggeber beigestelltes Kommunikationssystem (KS) eines anderen Lieferanten / Herstellers als ein KS des Bewerbers bzw. ELS-Herstellers. [10] EP

Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).

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(7) Erfolgreich abgeschlossene Anbindung des ELS durch den Bewerber an ein Kommunikationssystem LifeX des Herstellers Frequentis AG. [20] EP

Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).

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(8) Erfolgreiche Integration der Entgegennahme, Ablage und Darstellung von multimedialen Inhalten (mindestens Bilder, Videodateien und Videostreaming) in ein ELS. [10] EP

Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).

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Die Bewertung der o.g. Anforderungen erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es entsprechend der obigen Darstellungen nicht immer zwingend erforderlich, für jeden einzelnen Anforderungsblock jeweils eine eigene Referenz einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen.

Die Anforderungsblöcke (1) – (3) müssen jeweils durch eigene Referenzprojekte nachgewiesen werden. Eine Referenz kann also die Anforderungsblöcke (1) – (3) nicht kumuliert enthalten. Dies gilt nicht für die Anforderungsblöcke (4) – (8). Es können mehrere der Anforderungsblöcke (4) – (8) in einzelnen Referenzen, die die Anforderungsblöcke (1) – (3) nachweisen, enthalten sein. Ausnahme: Der Anforderungsblock (4) MUSS in einem der Anforderungsblöcke (1), (2) oder (3) enthalten sein.

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Entwicklung der Personalkennzahlen

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Über die unter Ziff. 5.4.2.2, lit. b) genannten Mindestanforderung hinaus, wird das Kriterium wie folgt bewertet:

Für das Kriterium „Personalkennzahl“ erhält der Bewerber 0 oder 5 oder 10 Punkte nach nachfolgenden Regeln:

10 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (in den geforderten Bereichen) ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.

5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (in den geforderten Bereichen) steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.

0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 und 10 Punkten beschrieben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzen

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Im Rahmen der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einreichen, die den Anforderungen der Anforderungsblöcke (1), (2) oder (3) entspricht und dadurch insgesamt mindestens 20 EP erreicht werden. Bewerber die keine Referenz einreichen, die den o.g. Mindestanforderungen entspricht, sind als zur Auftragsausführung ungeeignet einzustufen und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

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Personalkennzahlen

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Die ANLAGE Personalkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Im Falle des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder für den Fall des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer sind zuzsäzlich die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die weiteren Unternehmen (Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. eignungsrelevante, privilegierte Unterauftragnehmer) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Personaleinsatz in allen drei angegebenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr im Bereich Einsatzleitsysteme (einschl. Service für Einsatzleitsysteme) von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – BOS (ausgenommen vom Begriff der „BOS“ sind Behörden und Organisationen der Streitkräfte, bspw. Bundeswehr) und vergleichbarer Organisationen im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK) durchschnittlich 20 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aus den Unternehmensbereichen Entwicklung (8 VZÄ), Service (5 VZÄ) und Projektleitung bzw. Projektmitarbeit für die Implementierung (7 VZÄ) beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),

• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/04/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes / des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.

Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.

Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers / Bieters (s.o.) senden.

Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.

Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag / Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters.

Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeun-terlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil A - Teilnahmeunterlage).

Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.

Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2022