Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Umbo I und II, DZG-Ring 3-8, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 1, DZG-Ring 9-14, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 3 in 13086 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (VOEK 307-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 307-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Umbo I und II, DZG-Ring 3-8, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 1, DZG-Ring 9-14, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 3 in 13086 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (VOEK 307-20)
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Umbo I und II (WE 140906)
DZG-Ring 3-8, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 1, DZG-Ring 9-14, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 3 in 13086 Berlin
WE 140906 Umbo I und II
DZG-Ring 3-8, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 1, DZG-Ring 9-14, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 3 in 13086 Berlin
Bei einer Grundfläche von insgesamt 25.871,56 m² mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 3.075.704,58 m².
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Grundreinigung
- Zusatzleistungen Unterhaltsreinigungs- und Grundreinigungsleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden. 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen)
3. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, bspw. durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung. (Anhang II der Vergabeunterlagen)
4. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen)
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
5. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften (Anhang II der Vergabeunterlagen): Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Für die vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
7. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
Mindestanforderungen zur Vergleichbarkeit der Referenzen:
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Maximale Stundenleistungen der Reinigungskräfte. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Unterhaltsreinigung:
Raumgruppe A+B: 240 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 100 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 70 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 260 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 09.02.2022 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine bis spätestens zum 02.02.2022 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Besondere Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 16.02.2022, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de