kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und Haftpflicht-Excedent (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: BRisk-2-1933
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und Haftpflicht-Excedent (Los 2)
Der Auftrag umfasst eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und einen Haftpflicht-Excedenten (Los 2) zur Absicherung sämtlicher Wohnungsbauprojekte der GESOBAU AG mit einer Bausumme größer als 2.500.000 € und einem Baubeginn ab 2022 (Jahres-Investitionssummen-Vertrag)
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung)
Berlin
Gegenstand ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung für alle
-Neubauvorhaben,
-Umbaumaßnahmen und
-Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Mindestbausumme von 2.500.000 €, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen beauftragt und während der Vertragslaufzeit innerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg begonnen werden.
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Sämtliche am Bau beteiligte Firmen im Bereich Ausführung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) sowie des separaten Haftpflicht-Excedenten (Los 2) abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten.
Optional werden folgende Selbstbehalt-Varianten abgefragt:
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Option 1:
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- Vertragsteil Bauleistung
1.500 € je Versicherungsfall
- Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
- Vertragsteile Haftpflicht
2.500 € je Versicherungsfall
25.000 € je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
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Option 2:
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- Vertragsteil Bauleistung
1.500 € je Versicherungsfall
- Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
- Vertragsteile Haftpflicht
2.500 € je Versicherungsfall für die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
5.000 € je Versicherungsfall für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung
25.000 € je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht
Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
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Option 3:
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- Vertragsteil Bauleistung
2.500 € je Versicherungsfall
- Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
- Vertragsteile Haftpflicht
2.500 € je Versicherungsfall für die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
5.000 € je Versicherungsfall für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung
25.000 € je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht
Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Haftpflicht-Excedenten-Versicherung
Berlin
Der Auftragsgegenstand umfasst in Los 2 die Excedentendeckung zu dem in Los 1 ausgeschriebenen Haftpflicht-Risiko der kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung).
Auf der Grundlage eines Versicherungsvertrages nach deutschem Recht und des im Rahmen der Vergabeunterlagen ausgewiesenen Mindest-Versicherungsumfangs ist es das Ziel, die Deckungssumme im Risikobereich der Haftpflicht-Versicherung um 15 Mio. € zu erhöhen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14052
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haftpflicht-Excedenten-Versicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu Führungs- und Beteiligungsquoten je Los
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Los 1 - kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung:
- HDI Global SE, Theodor-Heuss-Platz 7 in 14052 Berlin (50 % Führungsquote)
- XL Insurance Company SE - Direktion für Deutschland, Colonia-Allee 10-20 in 51067 Köln (35 % Beteiligungsquote)
- R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden (15 % Beteiligungsquote)
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Los 2 - Haftpflicht-Excedent:
- XL Insurance Company SE - Direktion für Deutschland, Colonia-Allee 10-20 in 51067 Köln (40 % Führungsquote)
- CHUBB European Group SE, Lurgiallee 12 in 60439 Frankfurt (33 % Beteiligungsquote)
- Great Lakes Insurance SE, Königinstraße 107 in 80802 München (27 % Beteiligungsquote)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.