Ersatzteil-Kit für Anlenkstangen der Flexity-Fahrwerke Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0797-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzteil-Kit für Anlenkstangen der Flexity-Fahrwerke
Ersatzteil-Kit für Anlenkstangen der Flexity-Fahrwerke
Ringfederpaket (Preis pro Kit)
Berlin
Die BVG hat circa 850 Fahrwerke der Flexity-Reihe im Bestand. Dabei handelt es sich um zwei Arten von Fahrwerken: Triebfahrwerk und Lauffahrwerk.
Sowohl im Trieb- als auch im Lauffahrwerk sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut.
Die Anlenkstangen werden im Rahmen der Hauptuntersuchung der Fahrwerke (Intervall: 500.000 km) aufgearbeitet und gewechselt.
In den Fahrwerken der Flexity-Reihe sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut. Weitere Angaben sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Die Angaben für die Komponenten Ringfederpaket Innen und Ringfederpaket Außen sind aufgrund nicht verfügbarer Konstruktionsdetails unvollständig und nicht hinreichend für die Detailkonstruktion geeignet.
Der AN ist daher verpflichtet die Komponenten:
• Ringfederpaket Innen
• Ringfederpaket Außen
ausschließlich vom Hersteller AXTONE GmbH zu beschaffen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung zweimalig, um weitere 24 Monate zu verlängern. Das Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit spätestens 1 Monat vor Laufzeitende in Textform vom AG in Anspruch genommen werden. Aus der Nichtinanspruchnahme der Option ergeben sich für den AN keine Rechte.
weitere Ersatzteile (Preis pro Kit)
Berlin
Die BVG hat circa 850 Fahrwerke der Flexity-Reihe im Bestand. Dabei handelt es sich um zwei Arten von Fahrwerken: Triebfahrwerk und Lauffahrwerk.
Sowohl im Trieb- als auch im Lauffahrwerk sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut.
Die Anlenkstangen werden im Rahmen der Hauptuntersuchung der Fahrwerke (Intervall: 500.000 km) aufgearbeitet und gewechselt.
In den Fahrwerken der Flexity-Reihe sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut. Weitere Angaben sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung zweimalig, um weitere 24 Monate zu verlängern. Das Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit spätestens 1 Monat vor Laufzeitende in Textform vom AG in Anspruch genommen werden. Aus der Nichtinanspruchnahme der Option ergeben sich für den AN keine Rechte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
- Erklärung zum KRG
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zu Umsätzen
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe oben
Eigenerklärung zur Eignung
- Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
- Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- Ggf. weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe oben
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.