Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0364-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur)
Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur)
Die BVG hat 6 Omnibusbetriebshöfe/-Werkstätten, die sich an verschiedenen Standorten verteilt über das gesamte Berliner Stadtgebiet befinden.
Die BVG hat aktuell insgesamt ca. 1.500 Omnibusse in ihrem Fahrzeugbestand mit denen ca. 150 Omnibuslinien bedient werden. In den kommenden Jahren plant die BVG verstärkt den Einsatz von elektrisch betriebenen Stadtlinien-Omnibussen, um insbesondere ihrem Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten sowie speziell Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten gerecht zu werden. Ziel ist der wirtschaftliche Einsatz von leisen, sauberen und umweltfreundlichen Elektrobussen. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Lieferung von grundsätzlich 90 Fahrzeugen inkl. Ersatzteilversorgung von ausgewählten Kompontenen. Die Fahrzeuge sind bieterseitig so zu konzipieren, dass die Reichweite maximiert wird. Der genaue Leistungsumfang, die technischen Spezifikationen sowie die kommerziellen Bedingungen sind gemäß den Vergabeunterlagen zu erbringen. Die Vergabeunterlagen stehen dem Bewerber zur Verfügung.
Es ist eine Mengenoption mit bis zu weiteren 60 Fahrzeugen vertraglich vorgesehen. Der AG kann die vorgenannte Mengenoption als jeweiliges einseitiges Gestaltungsrecht bis maximal ein Jahr nach Lieferung des ersten Fahrzeuges aus diesen Vertrag gegenüber dem AN ausüben.
Es handelt sich um ein gefördertes Projekt des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrutkur sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deurne
NUTS-Code: NL4 Zuid-Nederland
Postleitzahl: NL 5753 SV
Land: Niederlande
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.