Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0364-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur)

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0364-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400 Niederflurbusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die BVG hat 6 Omnibusbetriebshöfe/-Werkstätten, die sich an verschiedenen Standorten verteilt über das gesamte Berliner Stadtgebiet befinden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BVG hat aktuell insgesamt ca. 1.500 Omnibusse in ihrem Fahrzeugbestand mit denen ca. 150 Omnibuslinien bedient werden. In den kommenden Jahren plant die BVG verstärkt den Einsatz von elektrisch betriebenen Stadtlinien-Omnibussen, um insbesondere ihrem Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten sowie speziell Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten gerecht zu werden. Ziel ist der wirtschaftliche Einsatz von leisen, sauberen und umweltfreundlichen Elektrobussen. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Lieferung von grundsätzlich 90 Fahrzeugen inkl. Ersatzteilversorgung von ausgewählten Kompontenen. Die Fahrzeuge sind bieterseitig so zu konzipieren, dass die Reichweite maximiert wird. Der genaue Leistungsumfang, die technischen Spezifikationen sowie die kommerziellen Bedingungen sind gemäß den Vergabeunterlagen zu erbringen. Die Vergabeunterlagen stehen dem Bewerber zur Verfügung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Batterie- und Antriebskonzept / Gewichtung: 370,00
Qualitätskriterium - Name: Technik und Service / Gewichtung: 100,00
Kostenkriterium - Name: Anschaffungs- und Folgekosten / Gewichtung: 530,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine Mengenoption mit bis zu weiteren 60 Fahrzeugen vertraglich vorgesehen. Der AG kann die vorgenannte Mengenoption als jeweiliges einseitiges Gestaltungsrecht bis maximal ein Jahr nach Lieferung des ersten Fahrzeuges aus diesen Vertrag gegenüber dem AN ausüben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um ein gefördertes Projekt des

Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrutkur sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 199-483541
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12m, Niederflur)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/01/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deurne
NUTS-Code: NL4 Zuid-Nederland
Postleitzahl: NL 5753 SV
Land: Niederlande
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2022