Instandsetzung DT4- Fahrzeuge Vergeb. Auftrag [ta] Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-919-20210803
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung DT4- Fahrzeuge Vergeb. Auftrag [ta]
Instandsetzung von zwei U-Bahnfahrzeugen - DT4 der Hamburger Hochbahn AG
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Die beiden Fahrzeuge hatten eine Kollision mit einem Bohrer im Tunnel des U-Bahn- Netzes bei einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h. Das Fahrzeug 110 war das führende Fahrzeug im Zugverband mit dem Fahrzeug 163. Die genaue Schadensbeschreibung ist den Vergabeunterlagen (Dekra-Gutachen) zu entnehmen.
Gemäß Lastenheft "Unfallschaden DT4 Stand 27.07.2021"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unfallreparatur
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber die sich bereits für das Qualifizierungssystem, EU Veröffentlichung Nr. 2020/S116-282626 "Reparatur und Umbaumaßnahmen zur Laufzeitverlängerung von U-Bahnfahrzeugen und/oder deren Komponenten" qualifiziert haben, können sich in
ihrer Bewerbung auf die bereits eingereichten Unterlagen gemäß III.1.9. A) 1 bis 6 und B) 1 bis 6 berufen. Eine wiederholte Überlassung der Dokumente ist nicht notwendig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RK1N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]