AWI Bremerhaven - Neubau Technikum: Vormauerschale Referenznummer der Bekanntmachung: 30078284a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awi.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWI Bremerhaven - Neubau Technikum: Vormauerschale
Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut - AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit über 1.000 Mitarbeiter*innen. Das AWI errichtet derzeit den Neubau eines Technikums als Ort der Entwicklung innovativer maritimer Technologien. Weitere Einzelheiten zum Neubau enthält das Leistungsverzeichnis. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeiten für die Vormauerschale (Verblendmauerwerk).
AWI - Neubau Technikum, Klußmannstraße 1, 27570 Bremerhaven
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herrichtung einer Vormauerschale (eines Verblendmauerwerks) für den Neubau des Technikums. Benötigt werden etwa - 1.600 qm Verblendmauerwerk - 1.600 qm Kerndämmung - 250 m Edelstahlabfangungen - 185 m Fertigteile - 180 m Sockelsteine Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Stundenlohnarbeiten bei Bedarf. Einzelheiten hierzu enthält das Leistungsverzeichnis.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AWI Bremerhaven - Neubau Technikum: Vormauerschale
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kritzow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert aller Lose liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 5.350.000,00.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.