AWI Bremerhaven - Neubau Technikum: Metallbau- und Verglasungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 30078283
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awi.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWI Bremerhaven - Neubau Technikum: Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut - AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit über 1.000 Mitarbeiter*innen. Das AWI errichtet derzeit den Neubau eines Technikums als Ort der Entwicklung innovativer maritimer Technologien. Weitere Einzelheiten zum Neubau enthält das Leistungsverzeichnis. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbau- und Verglasungsarbeiten.
AWI - Neubau Technikum Klußmannstraße 1 27570 Bremerhaven
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbau- und Verglasungsarbeiten für Metallfenster, Sonnenschutz und Metallfassade.
Im Einzelnen werden benötigt:
- 8 St. Aluminium-Türelemente
- 36 St. Aluminium-Fensterelemente (4 bis 21 qm)
- 100 St. Lichtlenk-Jalousien
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß Ziff. II der "Bekanntmachung der Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Juli 2020 (BAnz AT 13.07.2020 B2) macht der Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist aus Gründen der Dringlichkeit zu verkürzen. Die Beschaffung ist nicht nur angesichts der drohenden konjunkturellen Lage dringlich, sondern insbesondere auch aufgrund der bislang im Rahmen des Neubauvorhabens "Technikum" durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Ausführungsverzögerungen auf der Baustelle. Die zeitnahe Ausführung der Metallbau- und Verglasungsarbeiten ist für einen reibungslosen Bauablauf und zur Vermeidung weiterer Verzögerungen des Bauvorhabens dringend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert aller Lose liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 5.350.000,00.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRK71
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.