E30/2022/RB Open Media Hörfunk Referenznummer der Bekanntmachung: E30/2022/RB Open Media Hörfunk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
E30/2022/RB Open Media Hörfunk
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) beschafft als Vergabestelle im Auftrag und für die Radio Bremen Media GmbH (RB) das beschriebene Projekt "Open Media Hörfunk".
Radio Bremen Diepenau 10 28195 Bremen
Radio Bremen plant die Erweiterung des vorhandenen OpenMedia Systems für den Hörfunk, so dass z.B. die Planung für den Hörfunkbereich über dieses System erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir erklären,
- dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass über unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abge-lehnt worden ist,
- dass uns keine strafrechtlichen Verurteilungen unserer verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
- dass wir seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem wir ansässig ist, erfüllt haben,
- dass wir ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen sind oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen unser Unternehmen vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere, dass wir die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllen und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen,
- dass Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
Bei Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragsvergaben ist die Erklärung zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied bzw. Unterauftragnehmer gesondert vorzulegen. Ansonsten kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
- Umsatz der letzten drei Jahre
- Mitarbeiterzahl
- Der AN hat in Erfüllung seiner gesetzlichen Haftpflicht gegenüber Dritten (BGB § 823 ff und BGB § 249) den Nachweis seiner Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens Euro 1.000.000,- pro Schadensereignis mit Angebotsabgabe vorzulegen.
1. 1 Nachweise der Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten als Generalunternehmer mit vergleichbaren Anforderungen (Redaktions- und Planungssystem im Broadcast-Bereich, Hörfunk-Workflows, Schnittstellen-Integrationen, Steuerung von Subunternehmern) durch Vorlage von Unterlagen über realisierte und abgeschlossene Projekte (mindestens 3) der letzten 4 Jahre (Referenzliste) als stichwortartige Beschreibung mit Angabe des Auftraggebers, unter Nennung des Auftragswertes und der Realisierungszeit.
2. Nachweis der für die Umsetzung erforderlichen Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit inkl. der Nachunternehmer im Hinblick auf ausreichende und qualifizierte personelle Ausstattung für die entsprechende Bereiche Feinspezifikation, Entwicklung/Konfiguration, Inbetriebnahme und Güteprüfung.
3. Benennung eines Projektleiters und Nachweis dessen Qualifikation anhand der Durchführung vergleichbarer Projekte (mindestens 3) und der Betriebszugehörigkeit.
Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessentensind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
(2) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportalübersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
(3) Für die Bewerbung sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
(4) Teilnahmeanträge sind über das Vergabeportal im entsprechenden Projektraum über das Bewerbertooleinzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
(5) Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
(6) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform folgendes: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird innerhalb des Verhandlungsverfahrens mehrere Verhandlungsrunden mit 3 Bietern durchgeführt. Grundlage hierfür sind allgemeine Informationen zu dem Projekt und der geforderte Leistungsumfang. Weitere zur Erstellung des Angebotes notwendigen Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übermittelt. Nach demVerhandlungsgespräch erhalten die Bieter Zeit, ein verbindliches Endangebot einzureichen. Zur Beurteilung der Endangebote werden einheitliche Beurteilungskriterien (Zuschlagskriterien) und deren Gewichtung verwendet, die mit den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt werden.
Der NDR wird bei der Beurteilung ggf. externe Berater hinzuziehen. Die konkreten Personen und Termine werden in den Vergabeunterlagen benannt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYY6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungder Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischemWeg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tagnach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerber kommt es nicht an, das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über dasNachprüfverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). gemäß §160 Abs. 3 GWb ist der Antragunzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügeabhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 0
Fax: +49 0