Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Kampfmittelbegleitung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gruen-berlin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gruen-berlin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.infravelo.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Kampfmittelbegleitung
Gesellschaftsübergreifender Rahmenvertrag für ingenieurtechnische Kampfmittelbegleitung für diverse Projekte der Grün Berlin GmbH, Grün Berlin Stiftung und GB infraVelo GmbH.
Gesellschaftsübergreifender Rahmenvertrag für ingenieurtechnische Kampfmittelbegleitung für diverse Projekte der Grün Berlin GmbH, Grün Berlin Stiftung und GB infraVelo GmbH.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen werden optional abgerufen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge.
Es werden Ausschlusskriterien an die Leistung gestellt:
- Nachweis, dass mindestens zwei der für die Ausführung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter eine Genehmigung nach §20 SprengG und/oder die Fachkunde als Planer in der KMR oder als Beratender Ingenieur auf diesem Fachgebiet vorliegt
- Konzept zur Sicherung der Leistungserfüllung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Kampfmittelbegleitung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland