Spillanlage für Zugwaschanlage Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-918-252398
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spillanlage für Zugwaschanlage
Die bestehende Spillanlage der U-Bahn-Waschanlage Farmsen soll im Rahmen der Erneuerung der Waschtechnik ausgetauscht werden.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Betriebswerkstatt Farmsen
Berner Heerweg 249
22159 Hamburg
In der Betriebswerkstatt Farmsen (Bfa) betreibt die Hochbahn eine U-Bahn-Waschanlage. Die Fahrzeuge werden hier mittels einer Spillanlage durch die Waschanlage gezogen. Dabei greift der Förderwagen die zweite Achse des vor der Waschhalle stehenden Fahrzeugs mit einer maximalen Länge von 120 m und zieht dieses durch die Waschanlage. Nach der Durchfahrt der Waschanlage klingt der Förderwagen das geschleppte Fahrzeug aus und fährt zurück zur Ausgangsposition, um das nächste Fahrzeug zu schleppen.
Im Rahmen der Instandsetzung der Waschhalle und dem Austausch der Waschtechnik soll auch die Spillanlage ersetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spillanlage für Zugwaschanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RKQ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]