U4-Verlängerung Horner Geest - Ingenieurleistungen Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 257932
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
U4-Verlängerung Horner Geest - Ingenieurleistungen Bauüberwachung
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Überwachung der Bauarbeiten (Bauüberwachung) für den Neubau der U4-Verlängerung auf die Horner Geest.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die HOCHBAHN beabsichtigt, die U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest zu verlängern. Hierfür soll diese U-Bahn-Linie ab der bestehenden Haltestelle Horner Rennbahn durch eine unterirdische Strecke mit einer Länge von rd. 1.900 m in offener Bauweise in 2 Bauabschnitten neu errichtet werden. Der Bauabschnitt 1 ist bereits in Ausführung.
In diesem Zusammenhang werden die Haltestelle Horner Rennbahn umgebaut und erweitert sowie die beiden Haltestellen Stoltenstraße und Horner Geest neu gebaut. Weiterhin werden eine Abstellanlage, ein Verzweigungsbauwerk und ein Umfahrungsbauwerk mit einer Länge von rd. 700 m errichtet.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Bauüberwachungsleistungen für die Spezialtiefbau-, Erdbau-, Rohbau- und Gleisoberbauarbeiten, den Raumbildenden Ausbau sowie die Verwertung der Aushubböden.
Sofern mehr als 9 vollständige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern fristgerecht eingereicht werden, werden unter diesen im Losverfahren insgesamt 9 Teilnehmer am weiteren Vergabeverfahren ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis des Unternehmens über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
2.) Nachweis des Bewerbers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR vorliegt (Ausschlusskriterium).
3.) Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der technischen Beschäftigten, gegliedert nach Berufsgruppen, in den letzten 3 Jahren, getrennt nach Führungskräften, fest angestellten Fachleuten und freiberuflich Tätigen.
4.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für zu vergebende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
5.) Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt (fakultatives Ausschlusskriterium).
6.) Nachweis, dass das Unternehmen bereits Erfahrungen mit der Durchführung von vergleichbaren Leistungen hat (Ausschlusskriterium). Hierfür Vorlage einer Liste der mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Leistungen, die der Bewerber in den letzten 10 Jahren erbracht hat, mit Angabe der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Adresse, Telefon-Nr. und ggf. E-Mail-Adresse, Nennung der ausgeführten Leistungen, der Leistungszeiten und der Gesamthonorare.
7.) Namen und berufliche Befähigung der Projektbearbeiter, welche die zu vergebenden Leistungen im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen. Hier ist vor allem die Qualifikation der für den Einsatz geplanten Projektbearbeiter:innen durch kurze fachliche Lebensläufe mit Nennung vergleichbarer Projektreferenzen nachzuweisen. Hierzu zählen auch Leistungen, die von den für die Durchführung der zu vergebenden Dienstleistungen vorgesehenen Projektbearbeiter:innen während der Zugehörigkeit zu anderen Firmen erbracht wurden.
8.) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein Leistungsanteil von mindestens 50% der ausgeschriebenen Leistungen von eigenen Mitarbeitern des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausgeführt werden soll (Ausschlusskriterium).
9.) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle nur Deutsch sprechende Projektbearbeiter:innen eingesetzt werden.
10.) Es ist darzustellen, wie die örtliche Präsenz während der Projektdurchführung sichergestellt wird.
11.) Für Projektbearbeiter:innen, die für die Durchführung der zu vergebenden örtlichen Bauüberwachung eingesetzt werden sollen, muss jeweils ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden (Ausschlusskriterium).
Siehe beigefügte Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Abweichend von Ziffer IX. der vorgenannten Vertragsbedingungen werden Abschlagszahlungen zu 100 % der jeweils fertiggestellten Arbeiten gewährt.
Siehe beigefügte Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben. Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, haben zunächst beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.2) und III.1.3), Ziffern 1 bis 11, geforderten Angaben und Nachweise vollständig beizufügen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.2) und III.1.3), Ziffern 1 bis 11, sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant
zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.2) und III.1.3), Ziffern 1 bis 11, sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RKFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]