Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über Generalplanungsleistungen insbesondere für bauliche Anlagen des Hochbaus am Campus des BER abzuschließen. Die Planungsleistungen werden für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerke, Anlagen der Technischen Ausrüstung im Rahmen von Neu-, Veränderungs- und Erweiterungsbauten, baulichen Optimierungen, Umbauten, Wiederaufbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen, raumbildenden Ausbauten, Mängelbeseitigungsmaßnahmen sowie Restleistungen im Zuge von Ersatzvornahmen erforderlich. Neben den Grund- und Besonderen Leistungen in Anlehnung an die HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 8 werden auch Leistungen der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik sowie Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an die AHO (Heft 17) und zusätzliche flughafenspezifische Planungsleistungen benötigt.
Landkreis Dahme Spreewald
Die Beschaffung umfasst u. a. Grund-, Besondere und Beratungssleistungen in Anlehnung an die HOAI sowie Leistungen des Brandschutzes nach AHO zu folgenden Leistungsbilder, Anlagengruppen (ALG) bzw. Fachplanungen.
Neben den Grund- und Besonderen Leistungen sind im Zuge der Projektumsetzung auch übergeordnete bzw. ergänzende flughafenspezfische Leistungen zu erbringen, die sich u. a. aus den Projektanforderungen, der Komplexität, der Vielzahl von Projektbeteiligten und speziellen Vorschriften und technischen Regelwerken, die für Flughäfen gelten, ergeben.
Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, verteilt sich die reale Gesamtabrufmenge ggf. ungleichmäßig auf mehrere Rahmenvertragspartner.
Option 1: Anordnungsrecht gemäß Vertrag
Option 2: Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen u. a. Anlagen, die sich ggf. nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs wurden daher die vollständigen Vergabeunterlagen erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8957990
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schuessler-plan.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de